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Experten-Antwort

Ab wann wird der Versorgungsausgleich gezahlt

von Marionwoe24.10.2015 | 15:42
5206 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin als Bundesbeamtin aus gesundheitl.Gründen in den Vorruhestand versetzt worden. Bei der Jahre zurück liegenden Scheidung wurde mir vom Gericht ein Betrag als Versorgungsausgleich zugesprochen. Ab wann kommt dieser Versorgungsausgleich zur Auszahlung und wo muss ich ihn beantragen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marionwoe,

prinzipiell gelangt ein über den Versorgungsausgleich zugewiesener Anspruch immer mit Beginn einer Leistung aus dem entsprechenden Versorgungssystem „zur Auszahlung“ - wird dort also entsprechend berücksichtigt, wenn ein Leistungsanspruch aus dem Versorgungssystem besteht. Insoweit kann ich hier nur auf den Beitrag von „-/-“ verweisen und empfehlen, dessen Rat zu folgen.

Um sich einen einfachen Überblick über das Versorgungsausgleichsrecht zu verschaffen, kann ich Ihnen im übrigen auch die Broschüre „Geschiedene - Ausgleich bei der Rente“ empfehlen, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23

downloaden können.

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5 Antworten

-/-am 24.10.2015 | 16:29
Erster Schritt: Blick ins Scheidungsurteil werfen, welcher Anspruch wie übertragen wurde. Zweiter Schritt: Bei für Übertragung zuständiger Stelle nachfragen.
W*lfgangam 26.10.2015 | 20:32
Zitat von Marionwoe anzeigenausblenden
Hallo Marionwoe, ich gehe davon aus, dass Ihnen vom Ex aus seinem Rentenkonto 'Beträge' zugesprochen/übertragen worden sind und die nunmehr in einem für Sie eingerichteten Rentenkonto lagern (so bei Scheidung vor 2009) und damit Anspruch auf gesetzliche Rente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze besteht. Daher kann es zu einer vorübergehenden Erhöhung Ihres Versorgungssatzes - insbesondere bei Frühpensionierung - führen bzw. müsste sich das bereits aus Ihrem Versorgungsbescheid ergeben/der Dienststelle liegen ja wohl alle Daten zum Versorgungsausgleich vor?! Gesetzliche Regelung dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html Ansonsten mal mit der Versorgungsdienststelle reden. Gruß w.
Marionwoeam 28.10.2015 | 10:50
Ich danke für die Antworten, insbesondere der von Wolfgang. Sowohl ich, als auch mein Geschiedener sind Beamte. D.h. hier wird nichts wie bei Rentenempängern automatisch verrechnet bzw. gutgeschrieben. Das Einzige, was automatisch passiert ist, dass der Staat / Gehaltsstelle beim Zahlungspflichtigen das geld des Versorgungsausgleichs einbehält. Wie man an das Geld dann kommt, da kann ich als Versorgungsberechtigte zusehen. Von daher kam meine Frage. mfG Marion
Marionwoeam 28.10.2015 | 10:50
Ich danke für die Antworten, insbesondere der von Wolfgang. Sowohl ich, als auch mein Geschiedener sind Beamte. D.h. hier wird nichts wie bei Rentenempängern automatisch verrechnet bzw. gutgeschrieben. Das Einzige, was automatisch passiert ist, dass der Staat / Gehaltsstelle beim Zahlungspflichtigen das geld des Versorgungsausgleichs einbehält. Wie man an das Geld dann kommt, da kann ich als Versorgungsberechtigte zusehen. Von daher kam meine Frage. mfG Marion
W*lfgangam 28.10.2015 | 21:05
Zitat von Marionwoe anzeigenausblenden
Hallo Marionwoe, bei Bundesbeamten wird leider erst mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz seit 2009 auch intern geteilt. Davor sind seine abzugebenden Ansprüche mit Sicherheit auf Ihrem 'neu eingerichteten' Rentenkonto geparkt worden. Im Urteil zum Versorgungsausgleich wird das genau dargestellt worden sein. Wenden Sie sich daher bitte im Rahmen der genannten Vorschrift an Ihre Besoldungsstelle – möglicherweise weiß die gar nichts von Ihrem Regelaltersrentenanspruch (wenn denen das damalige Urteil als Beteiligte zugestellt worden ist, hätten die allerdings 'schlampig' gearbeitet, von Amtshaftung will ich da gar nicht mal was sagen ;-)) Gruß w.
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