Hallo Jens Schmidt,
die Rentenversicherung kann nur Übergangsgeld zahlen, solange Sie an der Maßnahme teilnehmen. Nach Beendigung der Maßnahme wird also regelhaft kein Übergangsgeld weitergewährt.
Ob eine vorzeitige Beendigung Auswirkungen auf den Anspruch auf Krankengeld hat, kann Ihnen nur die Krankenkasse beantworten. Sie sollten also zunächst vor einem Abbruch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und die möglichen Konsequenzen abklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung