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Experten-Antwort

Abbrechen der reha

von Jens Schmidt12.02.2023 | 06:16
1742 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Tag. Ich befinde mich in der ersten Woche meiner 3 Wochen reha für Menschen mit epilepsie und langsam will ich nur noch heim. Ich wurde durch eine AHB hier her verlegt, war vorher 2 Wochen im Krankenhaus in den ich auch Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld bezog. Wenn ich jetzt abbreche, weil ich es psychisch nicht mehr ohne mein gewohntes Umfeld aushalten, muss ich dann mit Einbußen rechnen wie zb Krankengeld Zahlungen danach oder werde ich kein übergangsgeld mehr erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens Schmidt,

die Rentenversicherung kann nur Übergangsgeld zahlen, solange Sie an der Maßnahme teilnehmen. Nach Beendigung der Maßnahme wird also regelhaft kein Übergangsgeld weitergewährt.

Ob eine vorzeitige Beendigung Auswirkungen auf den Anspruch auf Krankengeld hat, kann Ihnen nur die Krankenkasse beantworten. Sie sollten also zunächst vor einem Abbruch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und die möglichen Konsequenzen abklären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 12.02.2023 | 07:26
Bitte besprechen Sie eine vorzeitige Entlassung auf jeden Fall mit den Ärzten/Therapeuten in der Reha-Klinik und beenden Sie die AHB keinesfalls ohne deren Zustimmung! Ein Übergangsgeld (der DRV) endet mit Entlassungstag. Für einen weiteren Krankengeldanspruch müssten Sie dann eine ab Folgetag gültige AU-Folgebescheinigung Ihres Haus-/Facharztes bei der Krankenkasse vorlegen. Weitere Auskünfte kann Ihnen auch der 'Sozialdienst' in der Klinik geben. Alles Gute!
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