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Abbruch beruflicher Reha durch DRV

von Gabi Müller20.10.2010 | 05:56
1693 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe eine berufliche Rehamaßnahme bewilligt bekommen und Schule seit 1 Jahr zur Kosmetikerin um. Bin jetzt schwer erkrankt und mir droht der Abbruch der Rehamaßnahme durch den Rentenversicherungsträger. Wie geht es nach solch einem Abbruch weiter möchte die Umschulung unbedingt beenden? Ich danke für Antworten

1 Antworten

Nixam 20.10.2010 | 06:43
Der RV-Träger hat Ihre Massnahme abgebrochen, da er sonst verpflichtet ist, monatliche Schulgelder an das Berufsförderungswerk/Privatschule zu zahlen. Deshalb wird die Masssnahme abgebrochen. Ausserdem haben Sie nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ohnehin keinen Anspruch auf Übergangsgeld mehr. Wenn Sie wieder vollständig genesen sind, lassen Sie sich ein Ärztliches Schulungsfähigkeitsattest von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen und legen dieses dem RV-Träger vor und bitten um Fortsetzungsbewilligung/Neubewilligung der Massnahme. Diese wird Ihnen ohne Probleme gewährt. Weitere Auskünfte zu Ihrem Fall erteilt Ihnen Ihr Fachberater für Rehabilitation oder Ihr Sachbearbeiter in der DRV. Viele Grüsse Nix
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