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Experten-Antwort

Abbruch Reha

von Marc13.03.2021 | 15:25
1901 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich bin noch bis 24. März in die eigeninitiierte psychosomatische Reha (Start war 17.2.). Ich war und bin komplett arbeitsfähig und fest angestellt. Da mich die Situation hier vor Ort derart belastet, möchte ich gerne am 16. oder 17. März abreisen und damit die Reha abbrechen. Natürlich informiere ich die Ärztin vor Ort und auch die DRV. Gibt es sonst etwas zu beachten oder muss ich mit Konsequenzen oder Kosten rechnen, wenn die Ärztin vor Ort damit nicht einverstanden wäre? Viele Grüße Marc

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

[

Hallo Marc,

wenn Sie beschäftig sind, nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder arbeiten werden, und Sie die Maßnahme einvernehmlich mit der Klinik und dem Rentenversicherungsträger abbrechen, werden Sie nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.

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7 Antworten

KSCam 13.03.2021 | 15:53
Wenn Sie am Folgetag wieder arbeiten, dann hat das keine Konsequenzen - dann stellt sich für mich aber die Frage warum noch bis Dienstag oder Mittwoch abwarten? Wenn die Reha für Sie keinen Sinn mehr macht, können Sie doch auch heute oder morgen heimfahren und am Monrtag wieder arbeiten gehen. Die 3-4 Tage mehr sind dann in meinen Augen "rausgeworfenes Geld".
Rehaabbrucham 13.03.2021 | 20:45
Zitat von KSC anzeigen
naja, er fragt ja auch nach den Konsequenzen und Kosten. Wenn er jetzt ohne ärztlichem Einverständnis die Reha abbricht bzw. heute oder morgen einfach heimfährt, muß er mit einer Kostenerstattung rechnen. Oder sehe ich das falsch?
KSCam 13.03.2021 | 21:32
Ja das sehen Sie falsch! Ich schrieb doch, dass es keine Konsequenzen hat - zumindest habe ich in meiner 35 jährigen Praxis als DRV Berater noch keinen Fall gesehen, bei dem jemand nach einem Rehaabbruck hinterher eine "Rechnung für Rehakosten" bekam. Setzen Sie also bitte keine diesbezüglichen Gerüchte in die Welt (nur weil Sie das vermuten). Klar sollte auch sein, dass ein Kunde der 4 Wochen nach dem Rehaabruch erneut eine Reha beantragt, vielleicht Probleme bekommt die 2. Reha bewilligt zu bekommen. Oder dass die Kasse bei weiterer Krankheit "rumzickt".... Aber der Fragesteller sieht sich ja als arbeitsfähig und wird dann wohl wieder arbeiten gehen.
Marcam 15.03.2021 | 08:01
KSC- ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße
Tippam 17.03.2021 | 20:04
Zitat von Gerd anzeigen
[ Hallo Marc, wenn Sie beschäftig sind, nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder arbeiten werden, und Sie die Maßnahme einvernehmlich mit der Klinik und dem Rentenversicherungsträger abbrechen, werden Sie nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.
Die Suchfunktion hat mich hierhin geführt. Welche Konsequenzen und Kosten fallen jeweils an, wenn die Klinik oder der Rentenversicherungsträger oder beide nicht mit der Beendigung der Reha-Maßnahme einverstanden sind? Oder man am Montag vom Hausarzt krank geschrieben wird und dann nicht arbeiten geht. Was tun, wenn Klinik und Rentenversicherungsträger nur mündlich und nicht schriftlich bestätigen wollen? Hat man Anspruch auf die schriftliche Bestätigung, wenn sie vorher mündlich bestätigt haben?
Als Fragensteller sollten Sie besser einen neuen Thread aufmachen, wenn Sie eine Expertenantwort erwarten. Dieser Thread wurde schon beantwortet, daher sollten Sie sich nicht einfach dranhängen.
Gerdam 17.03.2021 | 17:56
Die Suchfunktion hat mich hierhin geführt. Welche Konsequenzen und Kosten fallen jeweils an, wenn die Klinik oder der Rentenversicherungsträger oder beide nicht mit der Beendigung der Reha-Maßnahme einverstanden sind? Oder man am Montag vom Hausarzt krank geschrieben wird und dann nicht arbeiten geht. Was tun, wenn Klinik und Rentenversicherungsträger nur mündlich und nicht schriftlich bestätigen wollen? Hat man Anspruch auf die schriftliche Bestätigung, wenn sie vorher mündlich bestätigt haben?
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