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Experten-Antwort

Abbruch Weiterbildung Vollzeit - Auswirkung Rente

von Rennrad26.10.2023 | 16:04
346 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich habe aufgrund eines Jobangebots meine Weiterbildung in Vollzeit - techn. Fachwirt - abgebrochen. Besucht habe ich den Kurs für 3 Monate. Wird mir diese Zeit für die Rente angerechnet? VG Rennrad

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach­ oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können aber nur insgesamt acht Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

 

file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

 

Zur Klärung des Sachverhalts, ob die Zeit der Weiterbildung als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden kann, stellen sie einen Antrag auf Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Diesen Antrag können sie im Internet über unsere Online-Dienste stellen. Diese finden Sie unter www. deutsche-rentenversicherung.de gleich auf der Startseite. Mit Hilfe des Stichwortes „Formularsuche“ können Sie sich hier die Antragsvordrucke auch ausdrucken oder bestellen.  Selbstverständlich erhalten Sie die Antragsunterlagen auch, wenn Sie uns ein kurzes Schreiben senden oder wenn Sie uns anrufen. Unser Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 1000 4800.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

SBam 26.10.2023 | 16:14
Ja, als Anrechnungszeit, wenn Sie den Schulbesuch gegenüber der Rentenversicherung nachweisen.
Abschlägeam 26.10.2023 | 16:27
nein, ist ja ne Weiterbildung und passt nicht in die Bedingungen des § 58 SGB VI steht zumindest hier https://www.techniker-forum.de/thema/anrechnung-der-weiterbildun… und deshalb noch der Link zu den GRA der DRV zu dem §58 SGB VI https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und selbst schauen, ob es irgendwo 'anders' steht, weil.... Und ansonsten bei der DRV nachweisen und gucken was dann passiert :-)
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