1. Eine befristete Arbeitsmarktrente aufgrund eines Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden, wird in gleicher Höhe, wie eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, gezahlt.
2. Da Ihre "Arbeitsmarktrente" gerade verlängert worden ist, sollten Sie, wenn Sie zukünftig einen Weiterzahlungsantrag stellen, den Antrag auf Weiterzahlung der Rente aufgrund von medizinischen Gründen stellen und entsprechende medizinische Unterlagen beifügen.
3. Der Rentenversicherungsträger hat immer die Möglichkeit einen Bescheid zu überprüfen und auch aufzuheben, sofern z.B. die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Diese Möglichkeit hat der Rentenversicherungsträger auch dann, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen auf Dauer erhalten.