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Experten-Antwort

abfindung

von gabriela04.03.2012 | 10:21
1369 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo forum ich beziehe volle em rente. anlässlich betriebsbedingter kündigung habe ich eine abfindung für den verlust des arbeitsplatzes erhalten. es geschah in einem gerichtlichen vergleich und nach tarifsozialplan. muß ich das der rv melden? wird die abfindung angerechnet? muss das ganze geld verbraucht werden weil die rente gestrichen wird? wie wird die abfindung angerechnet? danke für antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mehrere, vom Sachverhalt gleiche Anfragen, sollten in diesem Forum grundsätzlich nicht erfolgen. Ihre erneute Anfrage –gleicher Sachverhalt- wurde vom Experten heute, 11:22 Uhr bereits beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

?am 04.03.2012 | 12:15
nicht schon wieder... Langeweile ???
Gibts doch nicht!am 04.03.2012 | 17:18
Wenn Sie Langeweile haben oder betrunken sind, setzen Sie sich lieber vor den Fernseher und belästigen nicht das Forum mit der ständig wiederholten Frage. Melden Sie die Abfindung dem Rentenversicherungsträger und warten Sie den Bescheid ab. Dann wissen Sie alles verbindlich und ganz genau?
Deutsche Rentenversicherung
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