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Experten-Antwort

Abfindung

von nordcux21.10.2015 | 10:25
1298 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.09. wurde mir gekündigt, bis dahin habe ich eine gekürzten Beitrag aus meiner vollen Erwerbsminderungsrente bezogen da ich , mit Einwilligungen der Rentenkasse einen 20 Std. Job hatte. Nun läuft gerade eine Kündigungschutzklage bei der es wohl auf eine Außergerichtliche Einigung hinaus läuft. Meine Frage ist nun, wird mir die Abfindung auf meine Rentenansprüche angerechnet und wann und wie sollte ich, da mein Einnahmen aus dem 20 Std. Job wegfallen, meine Rentenversicherung benachrichtigen um meine komplette volle Erwerbsminderungsrente bekomme.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.10.2015 | 09:57

Hallo nordcux,

Sie sollten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schnellstmöglich Ihrem Rentenversicherungsträger melden, da kein Arbeitsentgelt mehr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist und Ihre Rente wieder in voller Höhe gezahlt werden kann.

Eine Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist im übrigen nicht als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.

3 Antworten

nordcuxam 22.10.2015 | 15:14
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich bis zur Endgültigen Einigung mit meinem Arbeitgeber warten soll und dann der Rentenversicherung die Unterlagen zur Neuberechnung zu schicken soll. Leider War sie sich nicht ganz sicher, ob die Abfindung als Hinzuverdienst angerechnet wird oder nicht. Scheinbar gib es da wohl noch einen Nachsatz in der Reglung. Allerdings hat sie mir in Aussicht gestellt, dass ich eventuell für den Monat August, da habe ich lediglich 53,00€ von meinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen weil er angebliche Fehlstunden abgezogen hat, auch eine Nachzahlung bekommen könnte. Also heißt es jetzt Abwarten was bei der Einigung heraus kommt und dann die Unterlagen einreichen und sehen wie ich finanziell über die Runden komme, da ja die Rentennachzahlung erst ende November kommt. Gibt es da Möglichkeiten, dass ich schon mal vorab Geld bekomme
W*lfgangam 22.10.2015 | 19:39
Zitat von nordcux anzeigen
Hallo nordcux, ohne irgendetwas Schriftliches wird sich an der Rente erst mal nichts ändern, da kann die DRV gar nicht aktiv werden. > Ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich bis zur Endgültigen Einigung mit meinem Arbeitgeber warten soll und dann der Rentenversicherung die Unterlagen zur Neuberechnung zu schicken soll. Guter Hinweis, entlastet aber zunächst nur die Sachbearbeitung, sofort tätig werden zu müssen und nachgehend Korrekturen vorzunehmen - aus Sachbearbeitersicht verständlich. Wenn die 'Einigung' sich allerdings 'etwas' hinzieht, ändert sich bis dahin an Ihrer Rente nichts + 1-3 Monate Bearbeitungszeit/Neuanweisung oben drauf. > vorab Geld Wenn es 'brennt'/Bedürftigkeit vorliegt, nur über das Sozialamt, wahrscheinlich sogar Jobcenter zuständig. Gruß w.
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