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Abfindung als Ausgleich von Rentenabschlägen

von Passaternst18.10.2009 | 14:11
2515 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, beim öffentlichen Dienst gibt es nach Altersteilzeit eine Abfindung als Ausgleich von Rentenabschlägen, und zwar bis zum 65. Lebensjahr. Auch die IG Metall sieht diese Abfindung vor, allerdings nur bis zum 63. Lebensjahr. Meine Frage: Gibt es diese Regelung auch im Banken- und Versicherungsgewerbe ? Mit freundlichen Grüßen Passaternst

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hängt vom Tarifvertrag ab. Fragen Sie bitte bei Ihrem Personalrat/Gewerkschaft nach.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie alle Tarifverträge kennen, geben Sie die richtige Antwort. Ich gab nur den Hinweis, wo es stehen kann.

8 Antworten

Schiko.am 18.10.2009 | 14:36
Ich meine nein, habe als früherer Bankangestellter auch nach meiner aktiven Zeit noch nichts davon gelesen oder gehört. MfG.
Schlaumeieram 18.10.2009 | 19:50
Auch wenn das Forum ihr einziger Lebensinhalt ist,sind ihre süffisanten Bemerkungen hier alles andere als erwünscht. Selbst Ihnen müsste klar sein, das der Beitrag von ??? ironisch gemeint war. Bedenken sie bitte auch, das das Forum für jedermann gedacht ist, und nicht nur dazu das Schiko seine Rückschlüsse ziehen kann. Auch wenn sie gewohnt sind, als äusserst wichtig zu gelten.
Schiko.am 18.10.2009 | 18:04
Kann aus Ihrer Bemerkung keinen Nutzen ziehen. Würden Sie mir dies bitte er- läutern ? MfG.
???am 18.10.2009 | 16:38
Abfindung gibts nur für die oberen der Geldvernichtungsindustrie
Schiko.am 18.10.2009 | 21:03
Spaßverderber!
Sehr schönam 19.10.2009 | 08:40
Sehr schön Ihre Antwort.Sie hilft der Userin zwar nicht, aber trotzdem sehr schön Ihre Antwort. ( siehe Tarifvertrag )
Sehr schönam 19.10.2009 | 09:52
Genau Experte, ich gebe B'Son völlig Recht. Was nützt Passaternst, wenn Hans Otto glaubt das es nicht so ist. HErzlich wenig. Ihr Verweis auf den TV war dagegen völlig O.K.
B´sonam 19.10.2009 | 09:44
Lieber Experte, die Antwort des Users "Sehr schön" bezog sich doch ganz offensichtlich auf "Schiko." und nicht auf sie... Also : Cooldown ;o)
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