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Experten-Antwort

Abfindung anrechenbar auf Übergangsgeld?

von Hanfried04.04.2012 | 16:46
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2 Antworten

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Ich bin seit vielen Jahren bei einer Firma beschäftigt.Nun war ich über 4 Monate krank und kann meinen Beruf auf Grund meiner Krankheit nicht mehr ausüben.Ich habe einen Bescheid für die Teilhabe am Arbeitsleben und könnte einen neuen Beruf erlernen.Da mein Arbeitgeber für mich keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und die Abteilung auch im Herbst geschlossen wird,haben wir einen Aufhebungsvertrag bei Freistellung sowie eine Abfindung vereinbart.Nun meine Frage: Wird die Abfindung bei der Berechnung des Übergangsgeldes angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da der maßgebende Bemessungszeitraum, der der Übergangsgeldzahlung zugrunde liegt, der letzte abgerechnete Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. vor Beginn der Teilhabe am Arbeitsleben ist, wirkt sich die danach erfolgende Zahlung der Abfindung (aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Herbst) auf die Übergangsgeldberechnung nicht aus.

Auch wird das Übergangsgeld nicht auf eine bereits lfd. Übergangsgeldzahlung angerechnet, zumal es sich dabei nicht um eine Leistung aufgrund eines lfd. Arbeitsverhältnisses, sondern um eine Zahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt.

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1 Antworten

Keine Ahnungam 05.04.2012 | 10:34
Grundsätzlich keine Anrechnung. Eine Ausnahme bildet die Abfindung, die als "verdecktes" Arbeitsentgelt für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.
Deutsche Rentenversicherung
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