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Experten-Antwort

Abfindung- für Abschlag?

von Mona02.02.2014 | 20:04
980 Ansichten
2 Antworten

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Vielleicht hat jemand davon Info. Ich will meinen Arbeitgeber darauf nicht ansprechen, da es in einem Jahr erst aktuell wird. Öffentl.-Dienst bezahlt bei Abschläge nach ATZ eine Abfindung. Ich habe noch etwas im Kopf von 5% von 100 pro ? Ich bekomme 3,6% Abschlag, kann mir jemand Auskunft geben? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2014 | 08:56

Hallo Mona,

bitte sprechen Sie mit Ihrem Anliegen beim Arbeitgeber und/oder -da Arbeitgeber nicht gewünscht ist- bei Ihrer Personalvertretung vor.

Dieses Forum kann leider keine qualifizierten Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen geben.

Vielleicht hilft vorab auch einfach ein Blick in Ihrem speziellen ATZ-Vertrag. Ich denke dort sollten auch schon einige Hinweise gegeben sein.

1 Antworten

W*lfgangam 03.02.2014 | 21:01
Hallo Mona, eigentlich sollte es direkt in Ihrem ATZ-Vertrag drinstehen - wenn sich der Arbeitgeber die Mühe gemacht hat, die entsprechenden Passagen aus dem Tarifvertrag zu kopieren und als Information eingefügt hat: "Arbeitnehmer, die nach Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Rentenkürzung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente zu erwarten haben, erhalten für je 0,3 v. H. Rentenminderung eine Abfindung in Höhe von 5 v. H. der Vergütung (§ 26 BAT(...) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen bzw. des Monatsregellohnes (§ 21 Abs. 4 MTArb/MTArb-O) ggf. zuzüglich des Sozialzuschlags bzw. des Monatsgrundlohnes (§ 67 Nr. 26 b BMT-G/BMTG-O) und der ständigen Lohnzuschläge, die bzw. der dem Arbeitnehmer im letzten Monat vor dem Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zugestanden hätte, wenn er mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 3 Abs. 1 Unterabs. 2) beschäftigt gewesen wäre. Die Abfindung wird zum Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gezahlt." Nachzulesen z. B. hier: http://auswaertiges-amt.verdi.de/tarifbereich/data/7a-tarifvertr… Gruß w.
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