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Experten-Antwort

Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen

von Elisabeth07.09.2026 | 09:24
177 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe im September 2025 eine Abfindung in Höhe von 44000 Euro bekommen und leider erst jetzt von der Möglichkeit der Steuerersparnis durch Einzahlung in die Rentenversicherung erfahren. Ich habe vor, beim Finanzamt die Fünftelregelung zu beantragen. Besteht für mich eigentlich immer noch die Möglichkeit, durch die Einzahlung eines Teils der Abfindung in die Rentenversicherung, Steuern zu sparen? Vielen Dank und Grüße, Elisabeth

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2026 | 13:35

Guten Tag,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen( ganz oder teilweise ) . Dazu ist es erforderlich, dass Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, eine vorzeitige, durch Abschläge geminderte Altersrente beziehen wollen. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich, jedoch nur, wenn die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt werden kann. 

Für die Antragstellung steht das Formular V 0210 zur Verfügung.

Steuerrechtliche Fragen können  nicht beantwortet werden. 

4 Antworten

Kein Steuerforum!am 07.09.2026 | 09:55
Eine steuerrechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Das ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Lesen Sie dazu die Wichtigen Hinweise zu diesem Forum!
qwertam 07.09.2026 | 16:45
Ihre Situation ist nicht ganz klar. Wenn sie die Abfindung 2025 erhalten haben, sind Ausgleichszahlungen, die sie erst ab 2026 leisten, auch erst im Jahr der Zahlung steuerlich wirksam, daher für Steuererklärung 2025 irrelevant. Die Steuererklärung wäre doch schon längst fällig gewesen. Steuern sparen können sie ab 2026 dennoch, falls sie noch Einkommen haben, von dem sie etwas absetzen können. Den ermittelten Maximalbetrag aus dem Bescheid der DRV können sie auf mehrere Jahre aufteilen. Der steuerfreie Betrag pro Jahr ist abhängig von verheiratet/ledig und bereits im Jahr eingezahlte Beiträge inkl. Arbeitgeberbeiträge.
qwertam 08.09.2026 | 10:38
Noch eine Ergänzung: Für Monate ab 1.1.2026, in denen keine Pflichtversicherung bestand bzw. besteht, können sie sich freiwillig versichern und ggf. die Beiträge von der Steuer absetzen (steuerlicher Höchstbetrag pro Jahr).
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