Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen( ganz oder teilweise ) . Dazu ist es erforderlich, dass Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, eine vorzeitige, durch Abschläge geminderte Altersrente beziehen wollen. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich, jedoch nur, wenn die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt werden kann.
Für die Antragstellung steht das Formular V 0210 zur Verfügung.
Steuerrechtliche Fragen können nicht beantwortet werden.
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