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Experten-Antwort

Abfindung nach ATZ

von Eva M.06.02.2014 | 16:07
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6 Antworten

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Ich habe die letzten Tage hier im Forum gelesen betr. Abfindung nach ATZ, Info. für meinen Mann. Laut dem Experten Wolfgang, für 0,3% Abschlag, gibt es 5% vom letzten Bruttollohn vor der ATZ. Ich rechne mal eine runde Zahl als Beispiel, 2000 Brutto, 5% 100 Euro, bei 3% Abschlag nach ATZ, 1000 Euro Abfindung? Ist das wenigstens Netto? Stimmt meine Rechnung? Der Abschlag von 3% würde sich bei ca. 1000 Euro nur 3 J. ausgleichen. Damals wurde uns gesagt, Abschlag ist ja egal, dafür gibt es ja eine Abfindung. Danke für Info.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits schon gesagt, ist es das Beste, wenn Sie sich diesbzgl. an den AG wenden.

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5 Antworten

KSCam 06.02.2014 | 17:11
Da fragen Sie doch besser Ihren Arbeitgeber (wegen der Abfindung) bzw. das Finanzamt/Steuerberater (wegen der Steuern). Das sind beides keine rentenrechtlichen Fragestellungen.
Eva M.am 06.02.2014 | 19:06
Danke Ihnen KSC, Sie haben uns sehr geholfen.
W*lfgangam 06.02.2014 | 20:00
Hallo Eva M. ich habe es nie in Zahlen nachgerechnet, es sind die tariflichen Vorgaben bei diesen ATZ-Verträgen. Ich denke, Ihre Rechnung stimmt - nur, es wird wohl eine Brutto-Zahlung sein, die Sie im Rahmen der EST-Erklärung 'Nachversteuern' müssen. Die Aussage mit Abschlag/dafür Abschlagszahlung war natürlich von vorneherein 'unpräzise'. Richtig ist aber, dass es sich wirklich nur um einen 'kleinen Schiss' handelt, der da ausgehandelt worden ist. Sehr große Betriebe sind da spendabler, die übernehmen immerhin die Hälfte des Abschlags auf die Betriebsrente, zahlen volle (statt 90 %) Rentenbeiträge in der ATZ. Allerdings ist der halbe Abschlag in der Betriebsrente wiederum mit 17,55/17,80 % KV/PV-Beitrag belastet + entsprechenden Steuern. Gruß w. PS: Ich bin kein Experte in Sinne der Forenrichtlinien - das sind nur die 'roten' Mensch-ärger-Dich-Püppchen-Beiträge ;-)
Eva M.am 06.02.2014 | 20:21
Danke, nur was heißt der halbe Abschlag in der Betriebsrente?
W*lfgangam 06.02.2014 | 20:32
Hallo Eva M. es gibt Arbeitgeber (fragen Sie z. B. große Automobilhersteller), die den Rentenabschlag zur Hälfte (also der bei Rentenbeginn rechnerische Anschlag geteilt durch 2 - ergibt sich aus der Anlage 7 (oder 8?) des Rentenbescheides aus der Umrechnung der (vollen) Entgeltpunkte in 'persönliche' Entgeltpunkte) als EUR-Betrag auf die Betriebsrente auf eigene Kosten lebenslang draufschlagen. Im ÖD (VBL) ist das nicht der Fall, hier gibt es es eben als 'Bonus' nur die mickrige Abschlagszahlung - und bei der VBL wird sogar der prozentuale Rentenabschlag auch auf die VBL-Rente angewendet, großzügig begrenzt auf max. 10,8 %. Gruß w.
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