Der Altersteilzeitvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Dieses Gesetz beinhaltet keine Regelungen bezüglich einer Abfindung. Ob und in welchem Umfang eine Abfindung geleistet wird, dürften die Tarifparteien unter sich ausmachen. Wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat und an Ihren Arbeitgeber, nur dort können Sie erfragen, wie sich die Höhe der Abfindung begründet.