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Experten-Antwort

Abfindung oder weiter ?

von Rudolf24.04.2017 | 13:32
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute ! Bei uns wird im Zuge von Industrie4.0, alles Digtiale nach Indien verlagert, die Verwaltung stark verkleinert. Alle über 50 haben Aussccheidungsvereinbarungen zum unterschreiben bekommen. Für mich käme eine Abfindung oder Altersteilzeit in Frage. Bei Altersteilzeit würde man noch 3 Jahre voll arbeiten und wäre 3 Jahre danach voll bezahlt Zuhause. Wenn ich Abfindung und Alterteilzeit vergleiche, komme ich fast auf den Gleichen Betrag der nach Steuern übrig bleibt. Der Unterschied, bei Altersteilzeit muß ich weiter arbeiten und zahle noch was in die Rentenkasse ein. Effektiv würden aber nur noch 3 Jahre in die Rente eingezahlt werden, alles Andere wären sozialversicherungfreie Zuschüsse, die es vom Betrieb gibt. Ich muß das unter Progressionsvorbehalt dann versteuern. Weiß auch nicht wie die das rechnen. Da ich schwerbehindert geworden bin, habe ich in 7 Jahren den frühestmöglichen Rentenzugang. Zudem müsste ich wieder die Schulbank in meinem Alter drücken, wegen den 3 Jahren, weil mein IT Job, unsere ganze IT-Abteilung, nach Indien abwandert. Meine Frage ist nun, wie viel würden 3 Jahren denn überhaupt noch die Rente steigern, bei derzeit ca. 4100€ monatlich Brutto ? Lohnt sich das überhaupt noch, wenn es sonst geldlich auf das Gleiche raus kommt ? Danke für Eure Antworten ! Rudolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudolf,

Sie werden die Entscheidung doch hoffentlich nicht über Nacht treffen müssen, so dass noch Zeit bleibt, sich bei einem Beratungsgespräch (ggf. auch ohne Termin mit etwas Wartezeit) beide Modelle unter Einbeziehung aller Eckdaten (künftige Beiträge, Zeitpunkt des Rentenbeginns, Abschläge) durchrechnen zu lassen.

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8 Antworten

Grokoam 24.04.2017 | 13:59
Ja, genau so machst Du das.
Schätzeram 24.04.2017 | 14:20
Den Kroko ignorieren bitte. Ganz grob geschätzt etwas über 100,-€ (Brutto, also - KK + etvl. Kürzung wegen früher in Rente) in 3 Jahren. Rat: Abklären, ob nach endgültigem Ausscheiden, ALG 1 Anspruch..
Rudolfam 24.04.2017 | 14:50
Danke schon mal für die Antworten bisher. Kann mir jemand zeigen, wie man das mit dem Mehr an Rente ausrechnet ? Da gibt es ein Punktesystem, wie viele Punkte gibt es pro Jahr und was sind die Wert ? @Schätzer Das mit dem Arbeitsamt habe ich bereits abgeklärt, bei Abfindung werde ich 3 Monate gesperrt, wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes. Danach habe ich Anspruch. Eine kurze Ruhenzeit vielleicht noch dazu, weil ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Wenn ich Altersteilzeit machen würde, wäre der Anspruch auf ALGI fast komplett verloren. Ü55=18-3=15 Monate, bei mir wären somit fast 30000€ von meinen Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung verloren. Ist natürlich auch eine Hausnummer........
Fortitude oneam 24.04.2017 | 14:30
Hallo Rudolf, glauben Sie mir, Sie sind nicht der Einzigste. In unserer modernen Gesellschaft ist das Normal. Unser IT wurde im großen Stil nach Rumänien und Indien verlagert (Outsourcing). Wenn ich die Wahl hätte, würde ich mich für die AZ entscheiden. Ich war damals leider ein paar Jährchen zu jung. Also machen Sie sich keinen Kopf. Es wird alles gut werden. Mfg
Mitarbeiter im Urlaubam 24.04.2017 | 16:33
Zitat von Rudolf anzeigenausblenden
im Falle einer Beitragszahlung im Westen: 1.) Sie nehmen Ihren Jahresbrutto (einschließlich Einmalzahlungen) und teilen den durch die Anlage 1 des entsprechenden Jahres, in dem das Einkommen erzielt worden ist (aktuellste Jahr = 2017) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html Bei einem ungefähren Brutto von mtl. 4.100,- erhalten Sie als Ergebnis Entgeltpunkte (West) in Höhe von 1,xxxx (= 4 Nachkommastellen). 2.) Der Wert eines Entgeltpunktes erhöht sich zum 01.07.2017 eines jeden Jahres Bei Rentenbeginn ab 01.07.2017 entsprechen 1,0000 Entgeltpunkte (West) = 31,03 EUR (= aktueller Rentenwert) Das heißt, Sie multiplizieren Ihr Ergebnis aus 1. und vervielfältigen es mit dem Aktuellen Rentenwert. Entwicklung des aktuellen Rentenwertes https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert#Tabelle_der_a… 3.) Gemessen an zukünftigen Rentenanpassungen und zukünftigen Entwicklungen des Durchschnittsentgeltes (=Anlage 1) , die heute niemand vorhersehen kann, ist die Schätzung von 'Schätzer' durchaus realistisch (=brutto), wenn Sie später eine abschlagsFREIE Rente beanspruchen wollen. Ansonsten - Wie berechnet man eine Rente (vereinfacht): Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Rudolfam 24.04.2017 | 16:53
Vielen Dank für die Erklärung ! Dann kann man sagen, ich muß ziemlich alt werden, um das Geld, dass ich beim Arbeitsamt liegen lassen würde, die ca. 30000€, wieder rein zu bekommen. Bin grad auf der Heimfahrt, muß mir noch Gedanken drüber machen. Schönen Urlaub weiterhin und nochmals vielen Dank !
Rudolfam 24.04.2017 | 18:30
Hallo Experte, Danke für die Antwort, ja wird dann bei dem Gespräch alles berücksichtigt wenn ich alle Zahlen vorlege ? Abfindung, Rente, Steuer, ALG1 usw ? Oder nur der Rentenpart, das sind um die 100 €, monatlich, wie ich inzwischen weiß. -10,8%, weil die mich als schwerbehinderten bei der AfA sicher zum Gutachter/Reha schicken. Die Abfindungswelle mit der Verlagerung nach Indien rollt bei uns schon lange. Von meinen älteren Kollegen, die vor Jahren gingen weiß ich, dass die alle von der AfA zum frühest möglichen Termin in Rente geschickt wurden, mit den Abschlägen. Ich dachte eigentlich dass ich hier beraten werde. Bei uns ist gar keine Niederlassung der Rentenastalt für Angestellte mehr, die wurde vor Jahren zu gemacht. Daher bin ich vor Jahren schon einmal bei der LVA vorbei gegangen, die meinten dann, sie seien nicht zuständig und ich solle nach Berlin schreiben. Aber so umfangreich kann das mit der Beratung doch gar nicht sein ? Ich poste ihnen die Daten hier gerne, ist doch alles anonym. Was wollen sie wissen ? Dank und Gruß Rudolf
W*lfgangam 24.04.2017 | 19:21
Zitat von Rudolf anzeigenausblenden
Hallo Rudolf, gehen Sie mal oben rechts in die Beratungsstellensuche/PLZ ...BfA/LVA gibt es so nicht mehr, sondern nur noch eine Beratungsstelle für alle Versicherten. Evtl. haben Sie auch ein gut sortiertes Versicherungsamt in Ihrem Rathaus, das ebenfalls weiterhelfen kann. Zu Steuern und ALG1 werden Sie allerdings keine Auskünfte erwarten können. Was mich gewundert hat: > Bei Altersteilzeit würde man noch 3 Jahre voll arbeiten und wäre 3 Jahre danach voll bezahlt Zuhause. Die ATZ dauert damit insgesamt 6 Jahre UND in der gesamten Zeit werden versicherungspflichtige Einkünfte erzielt /Beiträge gezahlt /Rentenzuwachs erworben ...es sind nicht nur die 3 aktiven Jahre! Der Rentenzuwachs läge damit 'netto' bei rd. 200 EUR/mtl. > Wenn ich Abfindung und Alterteilzeit vergleiche, komme ich fast auf den Gleichen Betrag der nach Steuern übrig bleibt. Sicher auf den lfd. Monat als Einkommen umgerechnet – aber wer sorgt bei einer Abfindung für den Rentenzuwachs, wenn keine ATZ-Entgelte fließen - wollen Sie dafür freiwillige Beiträge einzahlen? ...gute Rendite, aber nicht wirklich rentabel. Eine Ausgleichszahlung für die Rentenminderung (AR bei GdB 50 und 10,8 % Abschlag) hätte vielleicht 'bessere' Konditionen, wenn Sie damit Ihre Steuerbelastung zusätzlich erheblich mindern könnten - z. B. im Jahr der Abfindung (ist aber Sache von Steuerberatern, das konkret zu ermitteln). > Wenn ich Altersteilzeit machen würde, wäre der Anspruch auf ALGI fast komplett verloren. Ü55=18-3=15 Monate Wie alt sind Sie denn nach Ende der ATZ/6Jahre – das Alter ist maßgebend für die Bezugsdauer ALG (ab 58 = 2 Jahre) ...und auch da gibt es Möglichkeiten, um die Sperrfrist nach ATZ rumzukommen (Seite 10): https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… > Aber so umfangreich kann das mit der Beratung doch gar nicht sein ? "Ich habe da mal eine kurze Frage..." ...'ne Stunde sind die Schweißperlen immer noch nicht getrocknet ;-) Gefühlt ist meine Einschätzung, die ATZ und anschließend ALG zu wählen ...erfordert natürlich eine weitere aktive Beschäftigungszeit von 3 Jahren. Andererseits könnten Sie nach umgehender Entlassung wieder in den aktivem Arbeitsmarkt einsteigen (mit der Abfindung in der Tasche), wenn sich das was anbietet. Gruß w.
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