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Experten-Antwort

Abfindung und Rente

von decker21.03.2019 | 21:25
107 Ansichten
4 Antworten

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Meine Firma geht nächstes Jahr pleite. Kann mir jemand schreiben, ob man idR eine Abfindung bekommt? Wenn ja: Wird die auf meine vorgezogene Rente angerechnet? Ich plane nämlich mit Abschlägen früher in Rente zu gehen. Dank Abfindung käme ich über die Runden...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2019 | 12:58

Hallo User decker,

grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ob eine Abfindung überhaupt gezahlt werden kann, ist auch fraglich, da Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich insolvent wird.

Wichtiger ist es, sich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden, wenn die Insolvenz bekannt wird, damit Sie Anspruch auf Insolvenzausfallgeld von der Agentur für Arbeit haben.

Wenn die Abfindung im Rahmen eines (noch) bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird, ist die Abfindung als Einkommen auf die Rente anzurechnen. Es spielt hier keine Rolle, ob die Einmalzahlung vor oder nach Rentenbeginn ausgezahlt werden würde.

Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

3 Antworten

Kaiseram 22.03.2019 | 05:13
Eine Abfindung zählt ein Arbeitgeber in der Regel um einen Arbeitnehmer vorzeitig aus seinem Arbeitsvertrag zu entlassen. Allerdings existiert dann der Arbeitgeber weiter. Wenn Deine Firma „pleite“ ist, wird das wohl nichts mit einer Abfindung. Im Übrigen wird eine Abfindung nicht als Hinzuverdienst auf eine Rente angerechnet. Aber Du brauchst Dir eh keine Gedanken machen, weil Du keine Abfindung bekommst.
Join Futuream 22.03.2019 | 07:32
Hallo, es gibt kein Gesetz, dass eind Abfindung gewährleistet. Vielmehr kommt es auf die Größe des Unternehmens an. Es wird dann ein Sozialplan und ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat und dem Unternehmen ausgehandelt. Die Mitarbeiter erhalten dann u.a. eine Abfindung. In diesem Szenario wird diese nicht auf die Rente angerechnet. Mfg
PeterTam 22.03.2019 | 07:12
Ach so ? Dein AG weiss jetzt schon im März das er nächstes Jahr in die Insolvenz geht ? Geh mal davon aus, daß Insolvente Arbeitgeber keine Abfindungen zahlen werden.
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