Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User decker,
grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ob eine Abfindung überhaupt gezahlt werden kann, ist auch fraglich, da Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich insolvent wird.
Wichtiger ist es, sich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden, wenn die Insolvenz bekannt wird, damit Sie Anspruch auf Insolvenzausfallgeld von der Agentur für Arbeit haben.
Wenn die Abfindung im Rahmen eines (noch) bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird, ist die Abfindung als Einkommen auf die Rente anzurechnen. Es spielt hier keine Rolle, ob die Einmalzahlung vor oder nach Rentenbeginn ausgezahlt werden würde.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
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