Hallo Rentner1,
ja, unter diesen Umständen wäre die Abfindung dann wohl sozialversicherungspflichtig, da es sich hier dann um eine Umwandlung in einen Teilzeitarbeitsplatz handelt und die ein/zwei Monate 'Pause' dies nicht unbedingt widerlegen.
Und sie würden dann auch als Hinzuverdienst berücksichtigt werden, da Ihr Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn noch besteht.
(dies auch schon durch den Monat Mai).
Die Beiträge, die aus der Abfindung dann bezahlt werden würden, wirken sich aber auch rentenerhöhend dann noch auf Ihre Regelaltersrente aus.
Besser wäre es dann wohl, wenn Sie in diesem Jahr dann nicht mehr für den alten Arbeitgeber arbeiten würden. Wenn sich dann im nächsten Jahr ein neuer Arbeitsplatz für Sie dort ergäbe, dürfte dann allerdings nichts dagegen sprechen, denn Sie dürften ja auch bei einem total neuen Arbeitgeber einen Minijob neben der Rente haben.
Hier kann auch die zuständige Personalabteilung/Steuerberatung Ihres Arbeitgebers vielleicht noch eine (bessere) Lösung in Ihrem Sinne finden.
Zusätzlich scheint eine ausführliche Beratung bei Ihrer zuständigen DRV dringend angeraten!
Viel Erfolg und alles Gute!
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