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Experten-Antwort

Abgelehnte Verlängerung EMR

von Klaus Peters17.05.2020 | 12:18
333 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, seit einiger Zeit lese ich hier einige Beiträge mit. Aber nun stellt sich mir auch einmal eine Frage die ich hier anbringen möchte. Es besteht ja wohl die Möglichkeit bei einer nicht weiter bewilligten EMR einen Antrag zu stellen auf zeitweise weiterer Zahlungen der Rente bis zur Widerspruchsentscheidung. Es würde einen Widerspruch zu der Ablehnung gemacht. Gilt man für diesen Zeitrahmen auch als Rentner wenn diese Zahlungen erfolgen? Mein Problem ist nämlich die 2019er EM-Bestandsrente die bis zur endgültigen SB Rente in 2 Jahren und 5 Monaten erst möglich ist in diese 24 Monate Besitzstandsreglung der Höhe der Zahlung zu kommen.Da fehlen also nach Ablauf 5 Monate. Die EMR ist bei mir ca. 210€ höher als die SB Rente mit 62. Ich hoffe ich habe das einigermaßen erklären können was ich meine. Danke für die Hilfe Mit freundlichen Grüßen Klaus

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Peters,

die Antwort von „zelda“ ist korrekt.

Die aufschiebende Wirkung soll im Ergebnis nur für die Fälle gewährt werden, in denen in bestehende Rechte eingegriffen wird (zum Beispiel Widerspruch gegen die Entziehung einer Rente). Sie gilt somit nicht für die Sachverhalte, bei denen die Erweiterung einer Rechtsposition angestrebt wird (zum Beispiel Widerspruch gegen die Ablehnung einer Rente).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Peters,

ihre EMR war befristet und mit Ablauf der Frist entfällt der Anspruch, ohne dass es eines Entziehungsbescheides bedarf. Damit haben Sie im Anschluss nicht mehr den "Status Rentner". Ihr Widerspruch richtet sich gegen die Ablehnung des folgenden Antrags auf Weiterzahlung ("Verlängerung") der EMR über diesen Wegfallzeitpunkt. Dieser Widerspruch kann deshalb keine aufschiebende Wirkung haben, denn sonst würde sich ihre Rechtsposition unzulässig erweitern.

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6 Antworten

Kaiser aam 17.05.2020 | 18:25
Nein
zeldaam 17.05.2020 | 18:54
Sehr geehrter Herr Peters, "Es besteht ja wohl die Möglichkeit bei einer nicht weiter bewilligten EMR einen Antrag zu stellen auf zeitweise weiterer Zahlungen der Rente bis zur Widerspruchsentscheidung." Nein eine solche Möglichkeit besteht bei einer Ablehnung nicht. Eine derartige Möglichkeit bestünde nur bei einem Widerspruch gegen einE Entziehung einer laufend gezahlten Rente. In diesen Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung, sodass die mit dem Entziehungsbescheid gekappte Rente zunächst weitergezahlt wird. Bei der Ablehnung eines erstmaligen Antrages oder auch eines Weiterzahlungsanrages ( = neuer Anspruchszeitraum) besteht ja noch kein zahlbarer Anspruch, der erstmal weitergezahlt werden kann. Die andere Möglichkeit über das Befristungsende hinaus zu zahlen wäre nur dann gegeben, wenn im noch offenen Weiterzahlungsverfahren die medizinischen Ermittlungen noch nicht zu Ende geführt werden können, dann erfolgt(e) ggfs. eine monatsweise Weiterzahlung. Aber von dieser Möglchkeit gehen immer mehr der RV-Träger ab. MfG zelda
Klaus Petersam 19.05.2020 | 06:28
Hallo lieber Experte, wie oben geschrieben, geht es ja nicht um eine Ablehnung einer Rente, sondern um eine nicht „verlängerte EMR„. Da sollte doch die Möglichkeit bestehen weiterhin Zahlungen während Widerspruchsverfahren zu erhalten, oder? Die Frage war ja, ob man in der Zeit der „weiterzahlen“ den Status Rentner weiterhin hat und u.U. dadurch in die unter 24 Monate Besitzstandsregel rutschen könnte. Bitte nochmal Stellung nehmen - danke Mit freundlichen Grüßen Klaus
Grobiam 19.05.2020 | 12:28
Zitat von Klaus Peters anzeigenausblenden
Zwar geht es schon um die Verlängerung einer bestehenden Rente, aber die Rente hat in diesem Fall auch eine klare Befristung. Wenn eine Rente zum 31.5.endet, sind Sie am 1.Juni kein Rentner mehr,falls die Verlängerung abgelehnt wird. Wenn Sie in Widerspruch und ggf. den Klageweg bestreiten und Erfolg haben, bekommen Sie rückwirkend für diese Zeit Rente. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich. Sollte sich nämlich ergeben, dass es bei der Ablehnung bleibt, müssten Sie alles zurückzahlen. Den Status Rentner haben Sie nur, wenn Sie auch Rente beziehen. Sonst könnte jeder plädieren, ich bin eigentlich Rentner,bekomme nur nichts, weil ich mich gerade mit der RV darüber streite.
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