Hallo Conny,
Urlaubsabgeltung gilt als Hinzuverdienst, wenn es aus einem Arbeitsverhältnis stammt, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat. Ob und in welcher Höhe sich das Urlaubsgeld dann auf Ihre EM-Rente auswirkt, berechnet dann Ihr Rentenversicherungsträger.
Die Fragen zur Kündigung und zu Ihren Urlaubsansprüchen klären Sie bitte mit dem Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Personalstelle.