Hallo Neuling1162,
es besteht die Möglichkeit, Abschläge bei einer früher beginnenden Altersrente in Form einer Einmalzahlung ganz oder teilweise auszugleichen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 187a Sozialgesetzbuch VI. Sofern man sich für diese Möglichkeit entscheidet, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Der Rentenversicherungsträger erteilt dann einen Bescheid über die Höhe der einzuzahlenden Summe. Dieser Betrag kann innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung dieses Bescheides eingezahlt werden, um dann eine ungeminderte Rente ab dem gewünschten Zeitpunkt zu beziehen.
Die Abschläge können auch teilweise durch eine Teilzahlung des Betrages gemindert werden.
In allen Fällen müssen aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Altersrentenart erfüllt sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu informieren, inwieweit das für Sie empfehlenswert wäre.