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Abkürzungen in der sozialmedizinischen Beurteilung

von Elisabeth22.11.2010 | 17:45
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe heute die Stellungnahme des beratungsärztlichen Dienstes erhalten und Verständnisprobleme, was bestimmte Abkürzungen bedeuten: Unter Punkt 5 steht: Nachprüfung aus medizinischen Gründen und direkt darunter wurde bei "nein" ein Haken gemacht direkt daneben wurde auch ein Haken gemacht " nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle". Was ist eine R-Kontrolle? Unter Punkt 7 wurden Abkürzungen in die Überschrift eingesetzt, die ich nicht verstehe und in Klammern schreibe: Die Leistungsbeurteilung des (NIP) Gutachtens/Reha E-Berichtetes Bl. 413 (AAM) kann nicht gefolgt werden, weil "Berichtes" wurde in der Überschrift gestrichen

13 Antworten

Knut Rassmussenam 23.11.2010 | 11:50
Es gibt eine Reihe von Gründen, bei denen von einer regelmäßigen Überprüfung abgesehen werden kann (Alter über 55, Art der Behinderung). Wenn Sie solange nicht "geprüft" wurden, dann dürfte der einzige Anlaß für eine Aufforderung sein, wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen(mehr als 400 EUR).
Knut Rassmussenam 23.11.2010 | 08:02
Was für ein Dünnpfiff wieder von Herrn Sozialrechtler. Sofern Rechtler, dann bitte frischen Sie ihr Grundstudium auf. Zur Frustbewältigung empfehle ich eine Rückschlagsportart. Liebe Elisabeth: Ohne genaue Kenntnis der Akte: Bei Bewilligung einer Dauerrente wird normalerweise alle 2 Jahre eine Überprüfung vorgenommen. Die Eintragungen in der ärztlichen Stellungnahme bedeuten, dass nicht automatisch ein neuer Befundbericht oder ein Gutachten gebraucht wird, sondern nur Sie selbst Angaben zum Gesundheitszustand machen werden. (Punkt 5) Und zu Punkt 7. Es handelt sich eben um eine Überschrift. Sofern dieser Absatz gebraucht wird, dann wird die Seitenzahl des Gutachtens oder des Entlassungsberichtes eingetragen. N/P ist ein Kürzel für neurologisch/ psychatrisch. Es handelt sich beim ausgewerteten Dokument eben um ein solches Gutachten. Nehmen Sie bitte Sozialrechtler nicht so ganz ernst. Er hat gravierende Probleme mit dem Rechtsverständnis und scheint bislang nicht trennen zu können zwischen den angestellten Ärzten der DRV - die selbst keien Gutachten schreiben - und den externen Ärzten, die Befundberichte (das sind dann normalerweise die EIGENEN Haus- oder Fachärzte) oder Gutachten schreiben.
B´sonam 23.11.2010 | 12:48
"Im Gesetz steht ausdrücklich drin, dass die Amtssprache Deutsch ist." Und wo genau in der von Elisabeth zitierten Stellungnahme wird in einer anderen Sprache als Deutsch geschrieben ? *verwirrtschau*
Elisabetham 23.11.2010 | 16:50
Abkürzungen sind aber genau so unverständlich für Außenstehende wie eine Fremdsprache. Ich wollte mich deshalb für die Erklärungen bedanken.
W*lfgangam 23.11.2010 | 20:58
> (...) Ich hatte früher eine bessere Meinung über Sie. (...) Hallo Machtsinn, Meinungen stehen jedem zu - und jeder trägt von seiner Sicht zum System bei. Respekt für andere Sichtweisen sollten daher dazu gehören, auch wenn sie mit der eigenen Meinung/eigenen Erkenntnissen/Erfahrungen/Fachwissen nicht immer auf einer Linie liegen - oder ?! Gruß w. ....und nebenbei, trägts in kleinen Schritten dazu bei, auch andere Argumente zu verstehen - wenn man dem nicht so ganz verschlossen ist ;-) PS: Amtssprache ist deutsch ...nunja, was da so im 'Verständlichen' noch so ganz tief im Argen liegt, darüber muss man sich mit den verschieden Behörden/Institutionen/Götterninweiß nicht unterhalten ...das schwitzt sich auf allen Eben aus - hege ich Zweifel ? ;-) PPS: Deutsch ...hmm, im EU-Raum sieht das schon anders aus - mein ja nur
KSCam 23.11.2010 | 20:52
....über welchen Scheiß man sich doch auslassen kann....und wie Sozialrechtler es immer wieder schafft auf sein Lieblingsthema zu kommen, ob es nun zur Frage passt oder nicht...... Einfach klasse.....die Antworten helfen den Fragesteller zwar wenig.....aber das macht ja nichts.....hauptsache das eigene Problem ist mal wieder an den Mann/ die Frau gebracht worden.
Heinericham 24.11.2010 | 08:54
Hallo Sozialrechtler, wenn Sie sich entsprechend über Abkürzungen und Amtsprache beschweren, so sollten Sie diese zumindest nicht selbst benutzen. Es wirkt unglaubwürdig, wnn Sie sich über Abkürzungen beschweren und selbst immer wieder "DRV" schreiben. Bitte schreiben Sie kukünftig ohne solche Abkürzungen. Danke
Sozialrechtleram 22.11.2010 | 22:56
Sie können an dem Papier direkt ablesen, welche Wertschätzung man Ihnen entgegenbringt. Im Gesetz steht ausdrücklich drin, dass die Amtssprache Deutsch ist. Die Bürokraten der DRV und deren finanziell abhängige und damit weisungsgebundene Ärzte halten sich jedoch nicht an das Gesetz. Über den medizinischen Wert der Gutachten des sog. "Sozialmedizinischen Dienstes" machen Sie sich bitte selbst Ihre Gedanken. Ich jedenfalls halte Ärzte, die ihre Berufspflicht zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht vorsätzlich gegen Bezahlung - Zuweisung von weiteren Begutachtungsaufträgen - mißachten, für inkompetent. Und Ärzte, die sich nicht in Deutsch ausdrücken können, sind ohnehin verdächtig.
Arnold am 23.11.2010 | 10:46
Bravo - Ihr Beitrag ist erstklassig! Diesem sogenannten "Sozialrechtler" muss wohl mal jemand übelst mitgespielt haben. Anders sind seine Pöbeleien nämlich nicht zu erklären! Aber ich habe auch eine kleine Zusatzfrage: Mir wurde 2003 eine BU-Rente auf Dauer bewilligt. Seitdem habe ich nie wieder etwas von der DRV gehört. Kann ich also davon ausgehen, dass in meinem Fall keine Nachprüfungen vorgesehen sind, oder muss ich selbst nach mehr als sieben Jahren noch damit rechnen, dass mir noch ein Fragebogen oder ähnlich ins Haus flattert? Meine BU-Rente beruht auf rein medizinischen Gründen, bei vollschichtiger Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine zumutbare Verweisungstätigkeit konnte damals nicht gefunden werden. Was sagt Ihre Erfahrung? MfG
Sozialrechtleram 23.11.2010 | 20:39
Die Deutsche Sprache sieht nun einmal den Gebrauch von Abkürzungen und nicht eingedeutschten Fremdwörtern vor. Bürokraten und Juristen bedienen sich jedoch nachweislich, wie die Ärzte mit ihren lateinischen Begriffen auch, einer Geheimsprache. Ziel ist Macht über Unwissende auszuüben. Und damit die Machtausübung auch perfekt ausgeübt werden kann, bedient man sich des Rechtsbruchs durch Beauftragung externer Gutachter und Rehakliniken, die nur dann wieder Aufträge erhalten, wenn der Beauftrager vor dem Probanden informiert wird. Wer sich als Arzt oder Rehaklinik auf die Tugenden des Arztberufes in Form von Schweigepflicht besinnt, verdient kein Geld mehr. So simpel funktioniert das System. Dass Sie meine Ausführungen als Dünnpfiff bezeichnen, zeigt, dass Sie dem System zugehörig sind. Ich hatte früher eine bessere Meinung über Sie.
Sozialrechtleram 23.11.2010 | 20:45
§ 19 SGB X Amtssprache (1) Die Amtssprache ist deutsch. Abkürzungen entsprechen nicht dem Gebot der Benutzung der deutschen Sprache. Was ist eine AuB-Stelle auf Deutsch? Bürokraten sind wohl faul, dass sie nicht auschreiben wollen: Auskunfts- und Beratungsstelle. Die deutsche Sprache ist übrigens eine der wenigen Sprachen, die eindeutiges Formulieren zuläßt, also eine Wissenschaftssprache wie Französisch ist.
Sozialrechtleram 23.11.2010 | 21:07
Mit der Nutzung von Fremdsprachen kann man Macht ausüben, und darum geht es den DRVlern. Und wer es wagt dagegen zu oppunieren wird beschimpft oder als dumm dargestellt, damit man nicht aufmuckt.
Sozialrechtleram 23.11.2010 | 21:43
Zitat von KSC anzeigen
Sie haben Recht! Es ist köstlich (oder besser traurig) anzusehen, wie Entscheider mit anderen Menschen umgehen, weil ihnen Macht verliehen wurde. Aber irgendwie können Sie und die anderen damit nicht richtig umgehen, denn sonst würden Sie sich nicht jedesmal bei einer Rechtsverletzung ertappt, hier Negierung der Amtssprache Deutsch, auf den nichtvorhanden Schlips getreten fühlen.
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