Zuerst sollten Sie die Weitergewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu werden Sie rechtzeitig von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben. Gleichzeitig sollten Sie sich im Falle einer Ablehnung mit Ihrem zuständigen Jobcenter oder ARGE in Verbindung setzen. Ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wird im Einzelfall im Rahmen des Antrages auf Weitergewährung der Zeitrente geprüft.