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Experten-Antwort

Ablauf des Widerspruchsverfahrens bei DRV

von Anton R.01.07.2016 | 13:08
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40 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo miteinander, kann mir jemand bitte genau beschreiben, wie der genaue Ablauf des Widerspruchsverfahrens bei der DRV aussieht? Es irritiert mich, dass die zuständige Abteilung mir zunächst wenig ergiebige Antworten schickt, in denen der Rentenbescheid der Abteilung verteidigt wird. Es sieht fast so aus, als Interesse bestünde, möglichst wenige Widersprüche an die Widerpruchsstelle weiterzuleiten. Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Annahme, dass in Ihrem Fall alles auf eine Zurückweisung des Widerspruchs hindeutet, lässt sich nicht zwangsläufig festmachen.

Nach der Beantwortung der Fragen kann es sich ergeben, dass weitere Erhebungen durch den Rentenversicherungsträger notwendig sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn nicht einmal sinngemäß gefragt wurde, ob der Widerspruch zurückgenommen wird, kann auch das Weitere abgewartet werden.

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38 Antworten

Schorscham 01.07.2016 | 13:36
Wahrscheinlich wollte Ihnen die DRV mit diesem Antwortschreiben signalisieren, dass Ihr Widerspruch nicht erfolgreich sein wird. Gäbe es tatsächlich Hinweise darauf, dass Ihr Widerspruch berechtigt wäre, dann würde der zuständige Sachbearbeiter sofort einen entsprechenden Abhilfebescheid erteilen. Schließlich möchten die Sachbearbeiter vermeiden, vom Widerspruchsausschuss auf Fehler hingewiesen zu werden. Deshalb werden Widersprüche bereits im Vorfeld gründlich geprüft, um eine unnötige Vorlage beim Widerspruchsausschuss zu vermeiden. Widersprüche die dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, sind nur in den seltensten Fällen erfolgreich. MfG
Anton R.am 01.07.2016 | 13:52
Interessanterweise geht die Sachbearbeitung auf meine Einwände gar nicht ein und bedient sich lediglich Textbausteine, die keinen Bezug dazu haben. Es sieht aus eher nach einer Serienabfertigung als nach einer ernsthaften Auseinandersetzung mit meinen Argumenten.
Roselam 01.07.2016 | 13:57
Das muss ich leider bestätigen . Ist sicherlich ncht überall so und wird mit Personalnot zu tun haben. Aber mein Mann erhielt auch auschließlich Schreiben mit Satzbausteinen, die gar nicht zu seinem Gutachten passen . Der Widerspruchsausschluss schleßlich hat nicht einmal einen Datenfehler korrigiert , auf den wir hingewiesen haben . Nun läuft die Klage . Das macht ratlos .
Schorscham 01.07.2016 | 14:01
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Denkbar ist auch, dass der zuständige Sachbearbeiter keine passenden Textbausteine gefunden hat, obwohl er den Sachverhalt richtig eingeschätzt hat. Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht zurück nehmen, wird er automatisch dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort wir allerdings auch mit Textbausteinen gearbeitet, die nicht unbedingt logisch klingen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. MfG
Roselam 01.07.2016 | 14:19
Aber Schorsch, sind wir einig, dass das mit den Satzbausteinen eigentlich nicht geht ? Da wird über Lebensschicksale entschieden, und dann kriegt man so ein vorgefertigtes Schreiben . Mein Schwager bekam wörtlich denselben Text wie mein Mann, der hat aber eine völlig andere Krankheitssituation. Und ein Widerspruchsausschuss, der auch nur Satzbausteine schickt, verlagert alles bloß an die Gerichte . Die völlig überlastet sind . Das Mindeste wäre, dass die Deutsche Rentenversicherung selber einmal aufschreit , die Arbeit nicht mehr bewältigen zu können und mehr Personal zu fordern . Ich habe alles Verständnis und selber einen Arbeitsplatz , an dem ich Bescheide erstelle , und ich habe zu wenig Kollegen . Aber notfalls dauert es dann eben noch länger , ich muss aber jedem Leben einzeln gerecht werden . Sonst könnte ich nachts nicht mehr schlafen .
Nahlaam 01.07.2016 | 14:22
Vermutlich können Sie sich jetzt schon mit dem Gedanken vertraut machen, dass auch der Widerspruch für Sie negativ entschieden wird und Sie dann den Klageweg beschreiten müssen. Aber lassen Sie sich davon nicht entmutigen, viele setzen ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht erfolgreich durch.
Schorscham 01.07.2016 | 14:43
Die DRV hat keine Fragen gestellt sondern unzureichend geantwortet. MfG
Herz1952am 01.07.2016 | 14:53
Hallo Schorsch, ich habe bereits meine EM-Rente (smile)
Anton R.am 01.07.2016 | 15:14
Auf meine Einwände wurde überhaupt nicht reagiert, es wurden unpassende Texbausteine verwendet und den Rentenbescheid mit dieser unsachgemäßen Begründung für richtig befunden. Die in diesem Zusammenhang nur als dreist zu bezeichnende Frage nach der Rücknahme des Widerspruchs wurde gestellt. Ich hätte nie gedacht, so ein erbärmliches Niveau bei der Bearbeitung eines Widerpruchs erleben zu müssen. Der Widerspruch ist noch nicht bei der zentralen Widerspruchsstelle, aber dort erwarte ich nach dieser Erfahrung dasselbe.
Schorscham 01.07.2016 | 15:24
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/I… Ziat: " Dass die Entscheidungen der Rentenversicherung in den meisten Fällen richtig waren, beweist die Statistik: 235 Widersprüchen wurde voll beziehungsweise teilweise stattgegeben. In 11.561 Fällen (98 Prozent) blieb es bei der Entscheidung der Verwaltung." (zitat ende!) MfG
Anton R.am 01.07.2016 | 15:30
Na dann arbeitet die zentrale Widerspruchsstelle hoffentlich doch etwas verantwortungsvoller als die Widerspruchsstelle in der zuständigen Abteillung.
Anton R.am 01.07.2016 | 15:47
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Na dann arbeitet die zentrale Widerspruchsstelle hoffentlich doch etwas verantwortungsvoller als die Widerspruchsstelle in der zuständigen Abteillung.
Zitat: "In 11.561 Fällen (98 Prozent) blieb es bei der Entscheidung der Verwaltung." (Ztat ende!) MfG
Um es aber zu verdeutlichen. In Ihrem Beispiel geht es um das Verhältnis Widerspruchsauschuss zu Widerspruchsstelle. Viel interessanter wäre die Statistik, wie erfolgreich sind die Klagen der Rentner vor den Sozialgerichten.
GroKoam 01.07.2016 | 16:40
Widerspruch ist Widerspruch und Erpelschloot ist Erpelschloot
mpam 01.07.2016 | 16:38
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Wenn das so stimmt, dann finde ich das Verhalten der DRV menschenverachtend. Bei einer EM Rente geht es um die Existenz, die Antragsteller haben sich ehe sie einen Antrag stellen schon monatelang mit ihrer Krankheit herumgeschlagen, habe i.d.R. eine Reha hinter sich und sich genau überlegt, wie sie ihre Krankheit im Antrag beschreiben. Wenn dann von der DRV so eine kaltschnäuzige Ablehnung erfolgt, ohne dass der Antragsteller überhaupt erfährt, auf warum der Antrag abgelehnt wird, dann bleibt mir gerade die Spucke weg. Ich bin selbst gerade in diesem Prozess und hatte letzte Woche die Ablehnung im Briefkasten. In meinem Bescheid stand absolut kein Grund, warum der Antrag abgelehnt wird. Und nach der Erfahrung hier habe ich große Angst, ob mein Widerspruch überhaupt gelesen wird und nicht einfach per Textbaustein abgeschmettert wird. Ich dachte immer, dass man es bei der DRV mit Menschen zu tun hat, dass ihnen klar ist, was der Antrag für den Antragsteller bedeutet und dass man als Mensch und nciht einfach als Verwaltungsakt behandelt wird. mp
Schorscham 01.07.2016 | 16:06
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Der von mir erwähnte Link bezieht sich auf den "Widerspruchsausschuss", der dann entscheidet, wenn der verantwortliche Sachbearbeiter seinen Bescheid trotz Widerspruch für korrekt hält. Und während ca. 50 Prozent aller "Hartz4-Klagen" zugunsten der Kläger ausgehen, dürfte die Erfogsquote bei Renten-Klagen deutlich niederiger sein: http://rentenberatung-ziemann.de/rente-erwerbsminderung/klage-we… Zitat: "In 77,20 % aller vor dem Sozialgericht erledigten Klageverfahren des Jahres 2011 (d.h. nicht nur aufgrund Klage wegen Erwerbsminderung) unterlag der Versicherte oder Leistungsempfänger. In 15,30 % bzw. 7,50 % aller Fälle konnten die Kläger vollumfänglich bzw. teilweise Obsiegen." (Zitat ende!) (Ich hatte mit meiner damaligen Klage allerdings Erfolg!) MfG
mpam 01.07.2016 | 16:38
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Wenn das so stimmt, dann finde ich das Verhalten der DRV menschenverachtend. Bei einer EM Rente geht es um die Existenz, die Antragsteller haben sich ehe sie einen Antrag stellen schon monatelang mit ihrer Krankheit herumgeschlagen, habe i.d.R. eine Reha hinter sich und sich genau überlegt, wie sie ihre Krankheit im Antrag beschreiben. Wenn dann von der DRV so eine kaltschnäuzige Ablehnung erfolgt, ohne dass der Antragsteller überhaupt erfährt, auf warum der Antrag abgelehnt wird, dann bleibt mir gerade die Spucke weg. Ich bin selbst gerade in diesem Prozess und hatte letzte Woche die Ablehnung im Briefkasten. In meinem Bescheid stand absolut kein Grund, warum der Antrag abgelehnt wird. Und nach der Erfahrung hier habe ich große Angst, ob mein Widerspruch überhaupt gelesen wird und nicht einfach per Textbaustein abgeschmettert wird. Ich dachte immer, dass man es bei der DRV mit Menschen zu tun hat, dass ihnen klar ist, was der Antrag für den Antragsteller bedeutet und dass man als Mensch und nciht einfach als Verwaltungsakt behandelt wird. mp
GroKoam 01.07.2016 | 16:56
Zitat von mp anzeigenausblenden
Interessanterweise geht die Sachbearbeitung auf meine Einwände gar nicht ein und bedient sich lediglich Textbausteine, die keinen Bezug dazu haben. Es sieht aus eher nach einer Serienabfertigung als nach einer ernsthaften Auseinandersetzung mit meinen Argumenten.
Wenn das so stimmt, dann finde ich das Verhalten der DRV menschenverachtend. Bei einer EM Rente geht es um die Existenz, die Antragsteller haben sich ehe sie einen Antrag stellen schon monatelang mit ihrer Krankheit herumgeschlagen, habe i.d.R. eine Reha hinter sich und sich genau überlegt, wie sie ihre Krankheit im Antrag beschreiben. Wenn dann von der DRV so eine kaltschnäuzige Ablehnung erfolgt, ohne dass der Antragsteller überhaupt erfährt, auf warum der Antrag abgelehnt wird, dann bleibt mir gerade die Spucke weg. Ich bin selbst gerade in diesem Prozess und hatte letzte Woche die Ablehnung im Briefkasten. In meinem Bescheid stand absolut kein Grund, warum der Antrag abgelehnt wird. Und nach der Erfahrung hier habe ich große Angst, ob mein Widerspruch überhaupt gelesen wird und nicht einfach per Textbaustein abgeschmettert wird. Ich dachte immer, dass man es bei der DRV mit Menschen zu tun hat, dass ihnen klar ist, was der Antrag für den Antragsteller bedeutet und dass man als Mensch und nciht einfach als Verwaltungsakt behandelt wird. mp
Leg Dich wieder hin, dein Geschwurbel ist unerträglich.
KSCam 01.07.2016 | 18:25
Wie laüft ein Widerspruch ab? Die Sachbearbeitung prüft zunächst mal ob ein Fehler gemacht wurde und wenn das offenkundig ist wird der Fehler behoben. Ist man der Meinung dass der ursprüngliche Bescheid korrekt ist, wird dieser (natürlich) nicht geändert und der Widerspruchsausschuß entscheidet und wird wenn kein Fehler vorliegt den Widerspruch zurückweisen. Wenn es um eine Rentenablehnung geht wird das Ganze medizinisch überprüft, auch gemäß der Widerspruchsbegründung und es kommt zur Bewilligung oder Ablehnung. Ob jeder Text in jedem Einzelfall optimal ist, brauchen wir doch hier nicht zu diskutieren, da stehen doch letztendlich Behauptungen im Raum......wenn die Begründung im Ablehnungstext falsch ist, hat man doch ein gutes Argument bei der Klage, ob das den Richter am SG dann überzeugt ist eine andere Frage.
W*lfgangam 01.07.2016 | 19:35
Zitat von mp anzeigenausblenden
Hallo mp + Anton R. bei 10T Widersprüchen jährlich wird man nicht jedem Versicherten sein eigenes Drehbuch mit Fortsetzungen schreiben. Man muss es auch mal rational sehen, dass gleichgelagerte Fälle, mit gleichen/rechtssicheren Texten versehen werden - da ist das eben 'Massenabfertigung' (und die Statistik spricht für sich – Dank an Schorsch), auch wenn hinter jedem 'Fall' ein Mensch steht ...der Aufschneider-Doc rennt auch nicht flennend aus dem OP-Saal, wenn ihm unter seine Klinge - trotz aller ärztlicher Künste - mal wieder einer ins Himmelreich entfleucht ist. Tuch drüber, Schwester geht 1x mit 'nem Tupfer über die Stirn, der nächste wartet schon ;-) Die Widerspruchsstelle hat doch kein Interesse daran, bei - ihrer Entscheidung nach - 'aussichtslosen' Fällen in elend langen Diskussionen mit dem Versicherten zu verhandeln, sondern sich mit Sorgfalt dem nächsten 'Fall' zu widmen. Dafür gibt es doch dann den Klageweg - und wenn man schlau ist, schaut man sich als Widersprechender vorher mal die eigene Rentenakte an, wie es zu der Entscheidung gekommen ...erspart so machen Aufreger! oder gibt Nahrung für eine inhaltlich fruchtende Begründung - letztendlich auch für das Klageverfahren. Sie können zwar erwarten, 'menschlich' behandelt zu werden (höflich, freundlich, gar tröstend), dadurch kann Ihnen ein MA DRV aber auch nicht die Rechtslage 'verbiegen' und seine Arbeitszeit mit seelsorgerischen Maßnahmen zulasten anderer verkürzen ;-) Gruß w.
Sturkoppam 01.07.2016 | 19:55
Hallo W*lfgang, die Statistik sagt doch nichts aus, es sind einfach nur Zahlen. Gibt es eine Statistik dazu wieviel Fälle in % vorm Sozialgericht landen, wieviel % davon gegen die DRV entschieden werden? Das ist der Maßstab der angelegt werden muss, weil da von einer unabhängigen Stelle bewertet wird. M.f.G. Sturkopp
Anton R.am 01.07.2016 | 20:04
W*lfgang, Sie sind ein geborener Optimist. Darf ich Sie daran erinnern, dass es die DRV war, die einen armen Rumänien-Deutschen bis zum BSG gehetzt hat, und wollte auf keinen Fall zulassen, dass man auf ausländische Rente verzichten könnte und unbedingt eine nicht gezahlte ausländische Rente als fiktives Einkommen anrechnen wollte (Urteil - 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R)? Nein, ich mache mir über die DRV keine Illusionen.
mpam 01.07.2016 | 20:18
Das Problem ist auch, dass die Gutachter zunächst mal immer auf der Gehaltsliste der DRV stehen. Für mich ist das eine sehr problematische Sache. Des Brot ich ess, des Lied ich sing..... Wer kann es der Reha-Klinik oder dem medizinischen Gutachter verdenken, wenn der da eher etwas voreingommen ist. Die Reha-Klinik will weiterhin Patienten von der DRV, die Gutachter wollen weiterhin Gutachten stellen.... Ich bin gerade so richtig frustriert über dieses ganze Prozedere, bei dem man Patient immer am kürzeren Hebel sitzt.
Sturkoppam 01.07.2016 | 21:04
Hallo W*olfgang, da bin ich ja mal neugirig :-) auf die Vorhersage. Ich befinde mich gerade im Wiederspruchsverfahren, TeilEMR wurde bewilligt, volle EMR wegen REHA-Bericht verwehrt. 3Ärzte in 3 Wochen Reha werdens schon wissen. :-) Zu den Statistiken, von fälschen war doch keine Rede, aber die Zahl der abgelehnten Wiederspruchsverfahren sagt nichts über die richtigkeit der Ablehnung aus. Legen sie die Zahlen der Sozialgerichtsbarkeit als Schablone darüber dann bekommen sie ein Gefühl dafür wieviel Fälle evtl. nicht korrekt abgewickelt wurden. M.f.G. Sturkopp
W*lfgangam 01.07.2016 | 20:46
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Hallo Anton R. ich wende das Urteil für 'meine' Versicherten' mit Bezug dazu erfolgreich an :-) ...die Rechtslage vorher war eine andere - über Sinn/Unsinn mag man streiten, von einer Bewertung enthalte ich mich da strickt. > Das Problem ist auch, dass die Gutachter zunächst mal immer auf der Gehaltsliste der DRV stehen. Auch die werden durch andere Gutachter im Klageverfahren hinterfragt ...doch, ich bin Optimist - und verkenne nicht, dass eine Zahl im Nano-Bereich fehlerhaft beurteilt werden bleibt / menschliche / gerichtliche Fehler halt. > von Sturkopp: die Statistik sagt doch nichts aus, es sind einfach nur Zahlen. Eben ...und die sind nicht minder beeindruckend, was z. B. sofortige EM-Bewilligungen betrifft. Den Rest der erfolgreichen/-losen Folgeverfahren können Sie in den Statistiken der DRV nachlesen - die natürlich zu 100 % gefälscht sind ;-) PS, Sturkopp: ich sag Ihnen schon am Schreibtisch, ob Ihr EM-Antrag überhaupt Erfolgsaussichten hat - und ich bin nur Verwaltungshengst – und ob sich ggf. bei Erstablehnung ein Widerspruch/Klageverfahren lohnt. Zur Klarstellung: sag ich so in der Form natürlich nicht, pro oder kontra kann man mit anderen Worten sachte kommunizieren. Gruß w.
Anton R.am 01.07.2016 | 21:16
W*lfgang, noch eine Frage zum Prozedere. Als ich den Widerspruch erhoben habe, habe ich entweder einen Abhilfebescheid oder einen begründeten ablehnenden Widerspruchsbescheid erwartet. Statt dessen schreibt mich die zuständige Abteilung mehrmals an, macht sich keine Mühe, meine Argumente zu widerlegen, verwendet nicht passende Textbausteine, aber behauptet, der Rentenbescheid sei korrekt. Was soll das Ganze? Ich bin nicht scharf auf solche Korrespondenz, die offensichtlich wenig zielführend ist, und wo das Ergebnis von vornherein ohne ausreichende Prüfung schon feststeht. Gibt es da eine interne Anweisung, möglichst viele Leute zu Rücknahmen zu bewegen und damit die Anzahl der Widersprüche niedriger zu halten?
mpam 01.07.2016 | 21:44
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
So ein Gefühl habe ich auch. In meinem Fall war die Zeitspanne zwischen Gutachter-Termin und Ablehnung sehr kurz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgend jemand sich wirklich mit der Sache beschäftigt hat, egal was für blumige Textbausteine von wegen 'sorgfältiger Prüfung' im Ablehnungsbescheid standen. Auch wurde eine Diagnose genannt, die auf mich überhaupt nicht zutrifft, was mich darin bestätigt, dass hier mit einer sehr groben (=oberflächlichen) Nadel gestrickt wird, obwohl es um die nackte Exisitenz von Menschen geht.
W*lfgangam 01.07.2016 | 22:00
Zitat von mp anzeigenausblenden
NÖ, ...schlicht an der Person vor mir ausgemacht, gemessen an seinem 'Leiden', gepaart mit Bewilligungen/Ablehnungen bei entsprechend geltend gemachten Einschränkugen anderer EM-Anträge. Wie gesagt, das Orakel ist mehr intern ...und wenn ich kraft Berufserfahrung Chancen für WS/Klage sehe, immer zu - allerdings überlasse ich in diesem Fall doch eher VdK/SoVB die weitere Verfolgung, weil rein med. Nachbeurteilung. Gruß w.
W*lfgangam 01.07.2016 | 22:13
Zitat von Anton R. anzeigenausblenden
Hallo Anton R.. Standardverfahren eben ...wir/DRV-Sachbearbeiter bleiben bei der Ausgangsentscheidung - nehmen Sie den WS zurück, oder wollen Sie uns weitere Arbeit machen?' Egal, wenn Sie nicht drauf eingehen - siehe Hinweise von Vorbeiträgen, geht es eben in den Widerspruchsausschuss ...auch da/gerade könnten Ihre Argumente (schriftlich, nicht telef. Notizen der DRV) zu einer anderen Entscheidung beitragen. Gruß w.
Lisam 02.07.2016 | 03:22
Es gibt doch nicht nur Schwarz oder Weiß... Die bösen Gutachter und die böse DRV, die wollen doch nur Ablehner schreiben, weil sie Spaß dran haben... Es gibt ausreichend viele EM-Renten die auf anhieb durchgehen. Es gibt auch Ablehner, die Ablehner bleiben, trotz Widerspruch, trotz Klage. Warum? Weil einige sich zu viel auf Ihre Krankheit einbilden. Nein, ich will hier niemanden beschuldigen, aber vielleicht kann man auch mal darüber nachdenken. Es gibt sicherlich auch Krankheiten, die der Diagnose nach diese und jene Beeinträchtigungen haben. Jedoch haben nicht alle Patienten mit Diagnose X auch genau diese Leiden in diesem Umfang. Bei einigen ist es besser, bei anderen schlechter. Verständlich? Zudem ist es auch so, dass bei Diagnose Y allein der Patient noch durchaus über 6h täglich arbeiten könnte, aber durch die Situation aufgrund Kollegen/Chef/sonstwas es einfach unmöglich ist. Da sagt dann aber z.B. der Orthopäde das ist locker machbar und befindet nicht über den psychologischen Aspekt. Zu den Textbausteinen kann ich nur den Kopf schütteln, ja es muss rechtlich eben eine gewisse Form haben. "Tut mir leid mein Jung, Du hast Rücken, ich hab auch Rücken, ich kann mit Leben und Arbeiten, dann kannst Du das auch." Gefällt Euch das besser? Ist Euch dass jetzt zu menschlich? Um was geht es dem TE denn nun eigentlich? Von EM-Rente hat er hier nichts geschrieben, vielleicht könnte er mal erklären um was es denn geht. Was sind wenig ergiebige Antworten? Ein Widerspruch geht direkt in die Widerspruchsstelle der Abteilung. Da wird nicht einfach alles verteidigt was die Sachbearbeitung beschieden hat, sondern der Sachverhalt überprüft. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie den Widerspruch zurück nehmen wollen, wird auch eine Begründung beigestanden haben und nicht nur "nö nehmen Sie den mal zurück weil bringt nix". Ob Ihnen dies nun zu standardisiert vorkommt oder nicht, es muss eben eine gewisse Form haben und rechtlich korrekt sein. MfG Lis
Roselam 02.07.2016 | 12:12
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Lis schrieb

Es gibt doch nicht nur Schwarz oder Weiß...

Die bösen Gutachter und die böse DRV, die wollen doch nur Ablehner schreiben, weil sie Spaß dran haben... Es gibt ausreichend viele EM-Renten die auf anhieb durchgehen. Es gibt auch Ablehner, die Ablehner bleiben, trotz Widerspruch, trotz Klage. Warum? Weil einige sich zu viel auf Ihre Krankheit einbilden. Nein, ich will hier niemanden beschuldigen, aber vielleicht kann man auch mal darüber nachdenken. Es gibt sicherlich auch Krankheiten, die der Diagnose nach diese und jene Beeinträchtigungen haben. Jedoch haben nicht alle Patienten mit Diagnose X auch genau diese Leiden in diesem Umfang. Bei einigen ist es besser, bei anderen schlechter. Verständlich? Zudem ist es auch so, dass bei Diagnose Y allein der Patient noch durchaus über 6h täglich arbeiten könnte, aber durch die Situation aufgrund Kollegen/Chef/sonstwas es einfach unmöglich ist. Da sagt dann aber z.B. der Orthopäde das ist locker machbar und befindet nicht über den psychologischen Aspekt.

Zu den Textbausteinen kann ich nur den Kopf schütteln, ja es muss rechtlich eben eine gewisse Form haben.

"Tut mir leid mein Jung, Du hast Rücken, ich hab auch Rücken, ich kann mit Leben und Arbeiten, dann kannst Du das auch." Gefällt Euch das besser? Ist Euch dass jetzt zu menschlich?

Um was geht es dem TE denn nun eigentlich? Von EM-Rente hat er hier nichts geschrieben, vielleicht könnte er mal erklären um was es denn geht. Was sind wenig ergiebige Antworten?

Ein Widerspruch geht direkt in die Widerspruchsstelle der Abteilung. Da wird nicht einfach alles verteidigt was die Sachbearbeitung beschieden hat, sondern der Sachverhalt überprüft. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie den Widerspruch zurück nehmen wollen, wird auch eine Begründung beigestanden haben und nicht nur "nö nehmen Sie den mal zurück weil bringt nix". Ob Ihnen dies nun zu standardisiert vorkommt oder nicht, es muss eben eine gewisse Form haben und rechtlich korrekt sein.

MfG Lis

Naja, so sollte es sein. Im Fall meines Mannes hat der Widerspruchsausschuss mit Sicherheit weder unseren Widerspruch geprüft noch die Akten studiert . Man bescheinigte ihm Erwerbsfähigkeit für mittelschwere Arbeiten, obwohl das Gutachten nur leichte bejaht, und obwohl es bei seiner Erkrankung dazu eine eindeutige Richtlinie gibt, die ebenfalls nur leichte für möglich hält . Seine Pflegestufe 3 wurde zur Stufe 1 gemacht . Sein Geburtsdatum ist obendrein falsch genannt , und zwar ist er eigentlich 8 Jahre älter als im Bescheid . Nichts davon hat der Widerspruchsausschuss korrigiert . Man habe keinen Fehler im Ablehnungsbescheid finden können, es sei alles in bester Ordnung. Sie können es einfach nicht gelesen haben. Nun klagt mein Mann, die Sozialgerichte verzweifeln an solchen Fällen, der kleine Bürger auch . Sie schildern, wie es sein sollte, und bitten auch um Verständnis . Das haben wir Bürger immer wieder, aber irgendwann kann man nicht mehr .
Roselam 02.07.2016 | 12:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich dachte immer, dass man es bei der DRV mit Menschen zu tun hat, dass ihnen klar ist, was der Antrag für den Antragsteller bedeutet und dass man als Mensch und nciht einfach als Verwaltungsakt behandelt wird.
Hallo mp + Anton R. bei 10T Widersprüchen jährlich wird man nicht jedem Versicherten sein eigenes Drehbuch mit Fortsetzungen schreiben. Man muss es auch mal rational sehen, dass gleichgelagerte Fälle, mit gleichen/rechtssicheren Texten versehen werden - da ist das eben 'Massenabfertigung' (und die Statistik spricht für sich – Dank an Schorsch), auch wenn hinter jedem 'Fall' ein Mensch steht ...der Aufschneider-Doc rennt auch nicht flennend aus dem OP-Saal, wenn ihm unter seine Klinge - trotz aller ärztlicher Künste - mal wieder einer ins Himmelreich entfleucht ist. Tuch drüber, Schwester geht 1x mit 'nem Tupfer über die Stirn, der nächste wartet schon ;-)
@ Wolfgang, da irren Sie !!! Ich habe lange genug in der Klinik gearbeitet, auch im OP, auch auf Intensivstation, um das zu beurteilen. Wenn ein Patient stirbt im OP , weint mancher, mancher nicht. Aber jeder ist bedrückt. Ich versichere Ihnen, ich habe Chefärzte heulen gesehen nach erfolglosen Reanimationen oder bei Tod im OP. Anästhesisten reden von Berufsehre, wenn es darum geht, dass ihnen keiner auf dem Tisch bleiben darf . Das mag jetzt offtopic klingen, ist es aber nicht . Ich bin erschrocken über die Satzbausteine, mit denen über Schicksale entschieden wird genau wie der Fragesteller . Und ich könnte nachts nicht schlafen, wenn ich solche Bescheide erstellen würde , ich bin auf dem Sozialamt tätig. Nein, mache ich nicht , niemals . Es gibt jede Menge Berufstätige, die sich auch in angespannter Personalsituation die Menschlichkeit bewahren . Tun Sie das Problem doch bitte nicht ab als Kleinigkeit . Es geht um nicht weniger als unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie . Wenn die Bürger nicht mehr korrekt behandelt werden vom Staat, treten sie nicht mehr ein für unsere Demokratie .
KSCam 02.07.2016 | 12:39
Und was hilft es Ihnen Rosel, oder Ihrem Mann oder Anton R, wenn Sie hier im Forum Fehler beklagen? Oder sich an Textbausteinen reiben? Wenn der "arme Richter" am SG verzweifelt weil die DRV "so eindeutig Mist gebaut" habe, dann soll er seinem Kläger doch die Rente zusprechen - nichts leichter als das. Und wenn Sie am Rechtsstaat und an der Demokratie zweifeln und den Staat besser machen wollen, dürfen Sie nicht im anonymen Rentenforum "rummotzen". Damit ändern Sie gar nichts, denn die DRV kann zwar Verfahren ändern nicht aber die Gesetze. Und zu Verfahrensänderungen sei angemerkt, dass wohl kein DRV Geschäftsführer oder ein verantwortliches Mitglied der Selbstverwaltung in diesem Forum mitliest und sich die Sorgen der "kleinen Frau" anhört und zu Herzen nimmt. Ich befürchte dieses Forum nimmt keine und keiner von denen auch nur zur Kenntnis Mit dem "Geschreibsel" ändern Sie nicht, Sie schreiben sich bestenfalls Ihren Frust von der Seele. Schönes WE
W*lfgangam 02.07.2016 | 20:16
Zitat von Rosel anzeigenausblenden
Rosel schrieb

Ich dachte immer, dass man es bei der DRV mit Menschen zu tun hat, dass ihnen klar ist, was der Antrag für den Antragsteller bedeutet und dass man als Mensch und nciht einfach als Verwaltungsakt behandelt wird.[/quote]Hallo mp + Anton R.

bei 10T Widersprüchen jährlich wird man nicht jedem Versicherten sein eigenes Drehbuch mit Fortsetzungen schreiben. Man muss es auch mal rational sehen, dass gleichgelagerte Fälle, mit gleichen/rechtssicheren Texten versehen werden - da ist das eben 'Massenabfertigung' (und die Statistik spricht für sich – Dank an Schorsch), auch wenn hinter jedem 'Fall' ein Mensch steht ...der Aufschneider-Doc rennt auch nicht flennend aus dem OP-Saal, wenn ihm unter seine Klinge - trotz aller ärztlicher Künste - mal wieder einer ins Himmelreich entfleucht ist. Tuch drüber, Schwester geht 1x mit 'nem Tupfer über die Stirn, der nächste wartet schon ;-)

[/quote]

@ Wolfgang, da irren Sie !!! Ich habe lange genug in der Klinik gearbeitet, auch im OP, auch auf Intensivstation, um das zu beurteilen. Wenn ein Patient stirbt im OP , weint mancher, mancher nicht. Aber jeder ist bedrückt. Ich versichere Ihnen, ich habe Chefärzte heulen gesehen nach erfolglosen Reanimationen oder bei Tod im OP. Anästhesisten reden von Berufsehre, wenn es darum geht, dass ihnen keiner auf dem Tisch bleiben darf .

Das mag jetzt offtopic klingen, ist es aber nicht . Ich bin erschrocken über die Satzbausteine, mit denen über Schicksale entschieden wird genau wie der Fragesteller . Und ich könnte nachts nicht schlafen, wenn ich solche Bescheide erstellen würde , ich bin auf dem Sozialamt tätig. Nein, mache ich nicht , niemals . Es gibt jede Menge Berufstätige, die sich auch in angespannter Personalsituation die Menschlichkeit bewahren .

Tun Sie das Problem doch bitte nicht ab als Kleinigkeit . Es geht um nicht weniger als unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie . Wenn die Bürger nicht mehr korrekt behandelt werden vom Staat, treten sie nicht mehr ein für unsere Demokratie .

Hallo Rosel, tue ich wirklich nicht, da menschelt es sehr viel im direkten Kontakt - was allerdings kein Beitrag zur richtigen/besseren Rechtsfindung heißt - als 'Mitwirker/Entscheider' heißt es, kühlen Kopf/Tränen weg/ und aufs Neue konzentrieren ...wäre schlimm, wenns im OP nicht so wäre ;-) Auf Ihr 'Es geht um ...' - nun, hier kommt irgendwie 'Gutbürgertum' zum Vorschein/kann mich irren ...EMRT ist sehr speziell, und Anton R. hat alle hilfreichen Kommentare dazu erhalten – deswegen folgt dazu kein weiterer Kommentar. Gruß w.
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