Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAm Tag des Rentenbeginnes muss Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Auf die spätere Aberkennung kommt es nicht an. Zur Berichtigung des Beitrages von Rosanna, gilt es anzumerken, dass für die Geburtsjahrgänge zwischen 1946 und 1951 ein Vertrauensschutz bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit insbesondere dann gilt, wenn der Versicherte z.B. am 01.01.2004 arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet war. Er kann dann weiterhin mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 Prozent in Altersrente gehen.
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