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Ablauf GdB 50 fällt zus. mit Rentenantrag/Was tun?

von Zwilling08.03.2008 | 09:24
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 03/1951 geboren, also 57 J. alt, z.Zt. arbeitslos ohne Bezug. Ich kann frühestens mit 60 J., 03/2011 Rente beantragen (Bestandsschutz) mit Abschlag 18 % ohne GdB und 10,4 % mit GdB. Gestern habe nach Widerspruch GdB 50 bekommen. Es steht drin, daß sich das Amt nach Ablauf von 3 Jahren eine Nachprüfung vorbehält. Machen die das bewußt, da der Zeitpunkt genau mit meinem Rentenantrag zusammenfällt? Mein Arzt meint, ich solle rechtzeitig einen Verschlimmerungsantrag stellen, oder soll ich zunächst warten, bis das Amt auf mich zukommt? Melden die sich automatisch, oder muß das nicht sein? Wenn ich z.B. die Rente im Jan. 2011 beantrage, dann hätte ich doch noch die 50 %? Wie soll ich mich verhalten, wer kennt sich da aus? Danke für Euro Infos und viele Grüße.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2008 | 12:15

Am Tag des Rentenbeginnes muss Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Auf die spätere Aberkennung kommt es nicht an. Zur Berichtigung des Beitrages von Rosanna, gilt es anzumerken, dass für die Geburtsjahrgänge zwischen 1946 und 1951 ein Vertrauensschutz bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit insbesondere dann gilt, wenn der Versicherte z.B. am 01.01.2004 arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet war. Er kann dann weiterhin mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 Prozent in Altersrente gehen.

10 Antworten

Amadéam 09.03.2008 | 18:19
Beim Versorgungsamt auf einen Automatismus zu setzen würde dazu führen, dass Sie warten müssen, bis Sie schwarz sind. Dieses ist kein politischer Beitrag. Es empfiehlt sich, beim Versorgungsamt rechtzeitig einen Antrag auf weitere Anerkenneung des GdB zu beantragen. Das Ergebnis kann hier niemand vorhersagen, das liegt in Gottes Hand. Nach den Bescheiden der Versorgungsämter, die mir so im Laufe einer Woche vorgelegt werden, werden die Bürger dieser Republik von Jahr zu Jahr gesünder. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Bis zumVorliegen Ihres Ergebnisses müssen Sie es ansonsten wohl mit Beckenbauer und Gasprom-Schröder halten: "Schaun mer mal, dann sehn wir schon".
Zwillingam 09.03.2008 | 19:47
Hallo, in meinem GdB-Bescheid steht: Das Amt behält sich nach Ablauf von 3 Jahren eine Nachprüfung vor. Es steht kein Ablaufdatum drin. Damit wäre doch m.E. zunächst das Amt am Zuge, oder? Wenn die sich nicht melden, gilt doch mein jetziger GdB? Wenn ich mich vorher dort melde, könnte dies doch zu meinem Nachteil sein? Wer kennt sich da aus? Bitte um Auskunft, oder wo kann ich eine qualifizierte Auskunft erhalten? Bitte nicht VdK! Danke und Gruß
Schadeam 09.03.2008 | 20:02
wie wäre es, wenn Sie ganz einfach bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, nachfragen. Vielleicht reicht da ein kurzer Telefonanruf gleich morgen früh? (woher soll ein Rentenexperte die Arbeitsweise des Versorgungsates/Landratsamt kennen?)
Zwillingam 09.03.2008 | 20:16
Hallo, Du hast ja recht, hätte ich auch vorher wissen müssen. Ob Foren, VdK oder was sonst auch immer, alle machen groß Wind, wie kompetent sie sind. Wenn Du aber eine konkrete Frage hast, weis keiner Bescheid. Also, Sache selbst in die Hand nehmen, dann klappt das auch. Trotzdem vielen Dank und Grüße!
unglaublicham 10.03.2008 | 08:56
Jede Institution kann nur auf dem eigenen Fachgebiet kompetent sein und entsprechende Auskünfte geben. Oder fragen Sie beim Bäcker nach der Haltbarkeit von Wurstwaren?
Mediumam 10.03.2008 | 01:17
Leider kann auch ich Ihnen keinen kompetenten Rat geben, weil gerade meine Kristallkugel runtergefallen ist! (Vielleicht sollten Sie ganz einfach den Rat von User "Schade" befolgen und zum Telefonhörer greifen. Das würde ich jedenfalls machen!)
Michael1971am 10.03.2008 | 09:53
Hallo, eine Nachprüfung heißt, dass das Vorliegen des GdB von Amts wegen überprüft wird. Sollte dabei tatsächlich festgestellt werden, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, muß eine förmliche Aberkennung durch Verwaltungsakt erfolgen. Es ergeht daher zunächst ein Anhörungsschreiben und dann ein entsprechender Bescheid. Automatisch entfiele der GdB nur bei einer von vorne herein befristeten Anerkennung. Gegen den aberkennenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen und ggf. anschließend klagen. Positiv für Sie dabei ist, dass der GdB erst mit Bindungswirkung der Entziehungsentscheidung entfällt. Also erst nach erfolgloser Klage bzw. Berufung. Das kann unter Umständen Jahre dauern. Erfüllen Sie während solch eines Verfahrens die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte, ist diese zu leisten, da zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt. Eine rückwirkende Aberkennung ist ausgeschlossen.
Rosannaam 10.03.2008 | 10:12
Hallo Zwilling, ich kann mich den Ausführungen von Michael1971 nur anschließen. Es muß ZU BEGINN DER ALTERSRENTE Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegen. Selbst wenn 1 Monat später z.B. durch eine Nachprüfung des Versorgungsamtes diese nicht mehr bestätigt werden, besteht der Anspruch auf die AR weiter. Nur: Ihre Angaben hinsichtlich des Rentenabschlags kann ich nicht nachvollziehen. Sofern Sie weiblich sind, hätten Sie bei der AR für Frauen mit 60 einen Abschlag von 18 %. VORAUSSETZUNG hierfür sind a) Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren UND b) mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge (121 Monate!) nach dem 40. Lebensjahr. Frühester Rentenbeginn ist allerdings der 01.04.2011, da Sie im März 2011 das 60. Lebensjahr vollenden. Für die AR für schwerbehinderte Menschen, die Sie auch frühestens ab 01.04.2011 in Anspruch nehmen können, wenn Sie neben den persönlichen auch die vers.rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (= Wartezeit von 35 Vers.Jahren!), beträgt der Abschlag 10,8%! Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist für Ihren Jahrgang frühestens mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2 % möglich! Sofern Sie genau wissen möchten, ob und wann die entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Altersrente erfüllt sind, empfehle ich Ihnen, eine Rentenauskunft FÜR ALTERSRENTEN beim zust. RV-Träger zu beantragen UND anzugeben, dass und seit wann die 50 %-ige Schwerbehinderung besteht. Darin ist dann genauestens aufgeführt, welche AR für Sie in Betracht kommt. MfG Rosanna
Zwillingam 10.03.2008 | 12:24
Hallo Michael 1971 und Rosanna, vielen Dank für Eure sehr hilfreichen Informationen. Diese haben mir sehr geholfen, genau dies wollte ich eigentlich wissen. Ich bin nach über 40 Jahren Arbeit krank geworden und kenne mich mit der ganzen Thematik wie Rente und Behinderung noch nicht so aus. Meine erste, etwas heftige Reaktion bitte ich zu entschuldigen, aber manchmal habe ich das Gefühl, ich renne mich überall fest. Also nochmals vielen Dank und Grüße
Rosannaam 10.03.2008 | 13:09
Gerne geschehen! :-))
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