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Experten-Antwort

Ablauf nach Bewilligung Teilerwerbsminderung

von A. Spicher30.10.2015 | 13:05
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Sehr geehrte Experten, ich habe nun einen Bewilligungsbescheid für eine teilweise Erwerbsminderung erhalten. Aktuell bezieh ich noch ALG I (Nathlosigkeitsregelung) bis zum 23. Dezember 2015. Mein Arbeitgeber würde mir auch einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen. Die Wandlung des Arbeitsvertrages (aktuell 40 Stunden) wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich würde auch gern erst zum 1. Januar 2016 wieder erst in den Job einsteigen. Wie gehe ich nun weiter vor? Vorab bedanke ich mich für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen A. Spicher

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A. Spicher,

durch die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat der Rentenversicherungsträger die Leistung der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) im Rahmen der Vorgaben des § 96a Sozialgesetzbuch VI auf die Rente anzurechnen.

Grundsätzlich steht der Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt noch eingeschränkt zur Verfügung. Daher ist auch, sofern bei der Agentur für Arbeit ein Anspruch besteht, parallel Arbeitslosengeld I zu leisten. Inwieweit nach Wegfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld I noch eine weitere Leistung der Agentur für Arbeit zu erbringen sein wird, wäre dort zu klären. Wir empfehlen aber, den Wegfallbescheid über das Arbeitslosengeld I sowie einen Nachweis über die Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung beim Rentenversicherungsträger vorzulegen.

Das aus der Teilzeitbeschäftigung erzielte Entgelt ist im Rahmen des Hinzuverdienstes auf die Rente anzurechnen. Aus der Anlage 19 des Rentenbescheides erfahren Sie die Höhe der einzelnen Hinzuverdienste.

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5 Antworten

HotRodam 30.10.2015 | 14:59
Zitat von A. Spicher anzeigenausblenden
Falsch ! Am 23.12.2015 endet Ihr Bewilligungszeitraum. Das heißt aber nicht, dass Sie bis dahin anspruchsberechtigt sind ! Es geht aber nicht darum, was Sie gerne würden, sondern darum was Sie können ! Da Sie offenbar noch Teilzeit arbeiten können und auch einen entsprechenden Arbeitsplatz bekommen können, haben Sie auch keinen vollen ALG1-Anspruch mehr. Vielleicht kann Ihr Chef den Teilzeitarbeitsplatz etwas schneller einrichten, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit mit ihm in Verbindung setzt !
A. Spicheram 30.10.2015 | 15:56
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sicherlich geht es darum, was ich noch für eine Restleistung habe. Ich möchte auch nicht mehr als mir zusteht! Ich habe eben bei der Rentenversicherung angerufen, der Herr dort meinte, dass das Arbeitsamt weiter zahlen muss, bis die Wandlung des Arbeitsvertrages erfolgt ist. Ich bin wirklich verwirrt, jeder sagt mir etwas anderes. Wäre daher über die Antwort eines Experten sehr dankbar.
Schadeam 31.10.2015 | 10:09
Glauben Sie wirklich die DRV macht Äußerungen darüber wie lange Ihnen ALG zusteht? Dass ein Kollege Ihnen wirklich gesagt hat, dass Sie weiter ALG bekommen, kann ich kaum glauben. Aber seis drum: das ist Sache der Agentur, fragen Sie dort nach und erkundigen Sie sich ob das ALG bis zum 23.12. oder länger gezahlt wird. Wo ist eigentlich das Problem? Sie haben teilweise EM bewilligt bekommen, bekommen bis 23.12. ALG (ob beides ausgezahlt wird oder im Endeffekt nur die höhere Leistung schreiben Sie nicht, das sollte jedoch aus den Bescheiden klar hervorgehen). Wenn Sie ab Januar arbeiten, haben Sie Teilrente (Verdienstgrenzen siehe Rentenbescheid) pus Arbeitslohn. Worum gehts überhaupt? Etweas um die 8 Tage zwischen 24.12. und 31.12? Schlimmstenfalls haben Sie da "nur" die teilweise EM Rente .......
A. Spicheram 31.10.2015 | 17:05
Was sollte ich davon haben, wenn ich hier falsche Tatsachen angebe. Man hat mir sogar dazu geraten Widerspruch einzulegen! Und ja, mir wurde gesagt, dass das Arbeitsam gesetzlich verpflichtet ist, mir mein Arbeitslosengeld bis zum Höchstdauerbezug auszuzahlen. Glauben Sie mir, ich würde nichts lieber als gesund sein und Vollzeit zu arbeiten gehen. Doch das geht leider nicht. Mir geht es nicht um die 8 Tage im Dezember, die bekomme ich irgendwie überbrückt. Es geht mir darum, ob ich praktisch schon "gestern" meinen Arbeitsvertrag hätte ändern lassen müssen oder ob ich dies in Rube mit meinem Arbeitgeber "verhandeln" kann.
KSCam 01.11.2015 | 08:30
Über das ALG entscheidet die Agentur, also müssen Sie sich dort erkundigen und gegen dortige Entscheidungen notfalls vorgehen. Wann Sie den Arbeitsvertrag ändern ist Ihre Sache und die des Arbeitgebers, das ist Arbeits- und kein Rentenrecht. Auch hier wird sich die DRV nicht verbindlich äußern.
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