Hallo Pusteblume,
die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen und gegebenenfalls durchgeführter Begutachtungen getroffen.
Laut Ihrer Angaben scheint die sozialmedizinische Beurteilung zu dem Ergebnis geführt zu haben, dass Sie in Ihrem derzeitigen Beruf nicht mehr arbeitsfähig sind, gegebenenfalls aber einer anderen Tätigkeit nachgehen können. Um Sie hierbei zu unterstützen, wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt.
Sollten Sie mit der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Begründung des Widerspruchs kann auch nachgereicht werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, damit in einem Beratungsgespräch geklärt werden kann, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen. Sollten Sie sich nicht mehr arbeitsfähig fühlen, steht es Ihnen offen, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.