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Ablehnung AHB Wiederspruchs

von Franklin02.08.2009 | 19:53
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Sehrgeehrte Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit schon mal einen Beitrag wegen eines Wiederspruches gegen die Anforderung eines AHB Antrages geschrieben. Diesen Wiederspruch und ein Schreiben des Onkologen ,das besagt ,das es im Moment eher schädlich als sinnvoll wäre eine AHB in Anspruch zu nehmen,habe ich jetzt der KK zugesendet. Meine Frage wäre... Wie kann ich reagieren wenn die KK sich meldet und den Wiederspruch ablehnt? Für ein paar Lösungen dies bezüglich wäre ich sehr dankbar. PS. Einen Teil des Antrages hat die KK schon in ihrem Besitz,nur den Hauptantrag (Antragsschreiben) hat sie noch nicht.Kann das vieleicht ein Problem werden?Die Frist zur Abgabe des AHB Antrages ist der 25.08.09,habe ich bis dahin Zeit den den Wiederspruch einzusenden ,oder gilt eine andere Frist für einen Wiederspruch? Mit Freundlichem Gruß Frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider können konkrete Einzelfälle in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden, vor allem dann nicht, wenn bereits ein Rehabilitationsverfahren "läuft". Offensichtlich sind Sie von Ihrer Krankenkasse aufgefordert worden, bis zum 25.08.2009 einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen möchten, weil Ihr behandelnder Arzt dieses aus medizinischen Gründen derzeit nicht für sinnvoll hält, lassen Sie sich bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und informieren Ihre Krankenkasse schriftlich. - Ein Widerspruch ist derzeit m. E. noch nicht erforderlich, weil noch gar kein Bescheid erteilt worden ist.

3 Antworten

Unbekanntam 02.08.2009 | 23:15
Hallo, man hat nach einer Ablehnung 1 Monat Zeit schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein kurzes Schreiben reicht aus. Fehlende Unterlagen reichen aus. Ich verstehe jedoch nicht, wieso sie überhaupt Widerspruch einlegen. Sofern Ihr eigener Arzt schon gegen eine AHB ist, wieso sind Sie so scharf drauf? Eventuell, muss sich noch die Gesundheit stabilisieren. Selbst wenn Sie einen Widerspruch einlegen, kann es Wochen oder Monate dauern bis darüber entschieden wird. Wenn die Krankenkasse den Widerspruch ablehnt, haben Sie wiederum einen Monat Zeit Klage beim Sozialgericht einzulegen. Aber vergessen Sie es zu klagen. Das dauert viel zu lange. Teilweise dauert es bis zu 6 Monate oder gar länger bis es zur Verhandlung kommt. Und selbst wenn es schnell geht, der Richter ist kein Arzt. Er muss dann ein Gutachten in Auftrag geben und das dauert wieder eine Ewigkeit.
FRANKLINam 03.08.2009 | 05:32
Hallo. sie haben mich falsch verstanden,nicht ich will schnell einen Antrag stellen sondern die KK drängt mich dazu und hat mir bis 25.08.09 Zeit gegeben ihn abzuschicken.Nur deshalb will ich mit Hilfe meines Onkologen einen Wiederspruch einlegen. Die Frage ist nur,wird die KK dies akzeptieren? Gruß Frank
Chrisam 03.08.2009 | 06:21
Falls die Krankenkasse bis zum 25.08. über den Widerspruch nicht entschieden hat, stellen Sie einfach den Antrag. Schreiben Sie im Antragsformular nochmals ausdrücklich, dass die Reha im Moment nicht indizert ist und verweisen auf die ärztlichen Unterlagen. Die Reha wird ihnen dann sicherlich im Moment nicht genehmigt.
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