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Experten-Antwort

Ablehnung der DRV zwecks Reha-Umschulung per Fernstudium

von Nelli7611.06.2019 | 15:25
467 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, aufgrund meiner Erkrankung wurde mir durch die Rentenversicherung eine Ausbildung/Umschulung bewilligt. Die Bildungseinrichtung in Köln ist von meinem Wohnort ca 65 km entfernt, was jedoch nicht so sehr das Problem wäre, da mir die Rentenversicherung auch ein Internatszimmer zur Verfügung stellen würde. Nun soll ich an einem 6-Wöchigen Vorbereitungslehrgang in dieser Einrichtung teilnehmen um zu ergründen, in welche Richtung meine Ausbildung gehen soll. Darauf Hin habe ich meinen Berater gefragt, ob ein Fernstudium mit anerkanntem Abschluss als Alternative möglich wäre. Die Beraterin wurde derart frech und laut am Telefon, dass ich dachte, sie käme gleich durch die Leitung durch um mir den Kopf zu waschen. Damit nicht genug, sie behauptete, ich hätte kein Interesse an einer bewilligten Umschulung, was natürlich völliger Unsinn ist. Sie ist auf meine Wünsche und Anregungen erst gar nicht eingegangen und hat mich in einer herabwürdigende Art und Weise deutlich zu verstehen gegeben, welchen Weg ich zu gehen habe. Hat jemand solche Erfahrungen gemacht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2019 | 14:35

Guten Tag Nelli76,

Ihr Anliegen ist nachvollziehbar und auch Ihr Wunsch in diesem Forum eine Lösung bzw. Antwort auf Ihre Fragen zu bekommen.

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie bei Ihnen in Form einer Ausbildung/Umschulung ist der Weg dorthin und dann die Entscheidung darüber sind in höchstem Maße individuell und auf den Einzelfall abgestellt.

Um Fragen dazu zu beantworten, muss man diesen Einzelfall und seine Details genau kennen.

Diese Kenntnis haben aber nur die zuständigen Mitarbeiter*innen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Deshalb sollten Sie dringend erneut Kontakt mit den für Sie zuständigen Personen aufnehmen.

Denn auch Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin wird sicher daran gelegen sein, dass Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich verläuft.

Sollte die „Chemie“ zwischen Ihnen und der Beraterin bzw. dem Berater überhaupt nicht stimmen, fragen Sie doch einfach mal freundlich nach, ob nicht ein Kollege bzw. eine Kollegin Ihren Fall übernehmen kann. Oder Sie erläutern Ihr Anliegen, wie hier im Forum bereits geschehen, schriftlich.

3 Antworten

???am 11.06.2019 | 15:45
"Nun soll ich an einem 6-Wöchigen Vorbereitungslehrgang in dieser Einrichtung teilnehmen um zu ergründen, in welche Richtung meine Ausbildung gehen soll." Diese Aussage ist so für mich nicht nachvollziehbar. Solche Vorbereitungslehrgänge (RVL) werden nur bewilligt, wenn die DRV und der Rehabilitand, also Sie, sich zumindest schon mal grundlegend auf eine Umschulung und ein Berufsfeld einigen konnten. Es gibt nämlich nicht nur den "einen" RVL, sondern bereits hier wird nach Zielberufen unterschieden. "Darauf Hin habe ich meinen Berater gefragt, ob ein Fernstudium mit anerkanntem Abschluss als Alternative möglich wäre." Fernstudiengänge werden durch die DRV grundsätzlich nicht gefördert. Das geht nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht anders an der Fortbildung teilnehmen können und nur so eine Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. Wie ich oben bereits angedeutet habe, sollten in Ihrem Fall die Planungen bereits sehr konkret geworden sein, sprich Sie sind eigentlich für den RVL und die anschließende Umschulung angemeldet. Wenn Sie jetzt plötzlich mit einer ganz anderen Sache daher kommen, ist die Frage, ob Sie ernsthaft die Umschulung wünschen, durchaus legitim. Sie sollte allerdings in angemessener Form gestellt werden. Warum Ihr Berater so heftig reagiert hat, weiß ich nicht. Kann an seiner Persönlichkeit, dem Wetter oder vielleicht auch an einer hier nicht geschilderten Vorgeschichte liegen.
Nelli76am 12.06.2019 | 05:28
Die 3 ??? Das ist nicht korrekt was sie da schreiben, es gibt bisher noch keine konkrete Planung und/oder Anmeldung. Die Berufswahl ist ebenso noch nicht konkret, auch wenn die Beraterin bereits für mich entschieden hat, was ich beruflich machen soll ( Verwaltungsfachangestellte ). Diese Lehrgänge sind jedoch bereits komplett ausgebucht und es gibt zudem noch eine Warteliste und......das ist eigentlich das wesentliche, ich will diesen Beruf nicht ausüben. Also bei allem gebotenen Respekt, sie liegen hier völlig falsch mit ihrem Kommentar.
???am 12.06.2019 | 08:52
Ich wollte Ihnen mit meinem Kommentar nicht zu nahe treten, aber das ist es, was ich aus Ihrer ersten Schilderung herauslese. Dass Sie mit der angebotenen Umschulung nicht einverstanden sind, hatten Sie z.B. nicht erwähnt. Eine Einladung zu einem RVL in dieser Situation ist ungewöhnlich. Sie sollten noch vor Beginn des RVL's dringend ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Berater führen, damit evtl. Missverständnisse geklärt werden können. Sollte dies terminlich nicht möglich sein, können Sie alternativ natürlich Ihre Wünsche/Vorstellungen schriftlich vorbringen.
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