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Ablehnung der Em-Rente?

von Setffi30.06.2008 | 16:55
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6 Antworten

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hallo, ich war anfang des jahres zur kur. im entlassungsbericht stand, dass ich weder in meinen beruf noch auf dem aktuellen arbeitsmark von wirtschaftlichen nutzen einsetzbar bin. mein arbeitsvermögen liegt unter 3 stunden. jetzt habe ich einen neuen rentenbescheid zugeschickt bekommen habe. meine teilweise em-rente wurde in eine volle em-rente umgewandelt für 2,5 jahre. ich möchte lieber die teil em-rente behalten. reicht ein widerspruch? oder muss er auch begrundet werden? wenn ja, wie? ich möchte nicht den anschein erwecken, dass ich nicht krank bin! bloß, ich konnte meine arbeitszeit soweit reduzieren, 50 std/monat, dass ich endlich damit zurechtkomme. ich bin mitte 30 jahre und möchte solange es geht weiter arbeiten. danke steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Meines Erachtens haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Bitten Sie den Rententräger unter Hinweis auf die qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Dienst um Überprüfung, ob damit überhaupt eine volle Erwerbsminderung gegeben ist. Auf der anderen Seite arbeiten Sie 50 Stunden im Monat, also 11 ½ Stunden in der Woche beziehungsweise 2 1/3 Stunden täglich bei einer Fünftagewoche. Das würde schon dem festgestellten Leistungsvermögen entsprechen.

2. Nehmen Sie die volle Erwerbsminderungsrente, lassen Sie das Beschäftigungsverhältnis ruhen (nicht kündigen, da nur Zeitrente) und vereinbaren Sie einen Minijob. Ein stundenweiser Hinzuverdienst bis 400,-- Euro im Monat wäre unschädlich für die Erwerbsminderungsrente.

Wie hoch ist Ihr Brutto- und Nettoentgelt eigentlich bei 50 Stunden im Monat? Würde das bereits passen? Vielleicht wäre ein Minijob neben der Vollrente finanziell interessant.

Nach meiner Kenntnis k a n n der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit Ihnen durchaus eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Leistungsvermögens auch oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 30.06.2008 | 17:30
Arbeiten Sie denn in einem tarifgebundenen Unternehmen? Sie können doch alleine durch die Tätigkeit und den Verdienst die EM_Rente teilweise oder ganz zum Erliegen bringen.
Steffiam 30.06.2008 | 18:00
hallo, ich arbeite im öffentlichen dienst. und das problem ist, dass im tarifvertrag steht, dass bei einer vollen emr das arbeitsverhältnis ruht. also kann ich nicht einfach die hinzuverdienstgrenze überschreiten. ich brauche einen neuen rentenbescheid! oder habe ich das falsch verstanden? wenn die rente zu ende ist, habe ich wieder anspruch auf einen arbeitsplatz. leider auch nicht mehr auf meinen arbeitsplatz.alles blöd! danke steffi
Realistam 30.06.2008 | 17:27
Sie brauchen keinen Widerspruch einzulegen, sondern müssen Ihrem RV-Träger nur mitteilen, dass eine berufliche Tätigkeit ausüben. Je nachdem, in welcher Höhe Sie die Hinzuverdienstgrenzen für Ihre volle EM-Rente überschreiten, wird die Rente dann entweder zu drei Vierteln, zur Hälfte, zu einem Viertel oder gar nicht mehr gezahlt. Der Grundanspruch auf die volle Rente bliebe jedoch erhalten. Vorausgesetzt, dass Sie Ihre volle Rente NICHT nur wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten und Ihre berufliche Tätigkeit sich nicht mit Ihren festgestellten Leistungseinschränkungen widerspricht!
KSCam 30.06.2008 | 19:48
ob Ihr Arbeitgeber Ihnen eine mehr als geringfügige Arbeit anbietet, können Sie nur vor Ort klären. Wenn der sagt, "im Rentenbescheid steht, dass meine Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten kann, also kann ich ihr keine Arbeit zumuten", dann dürfen Sie dies Ihrem AG eigentlich nicht übel nehmen - da gibt es so etwas wie die Fürsorgepflicht.... Stellen Sie sich vor Ihnen passiert was beim arbeiten, dann jammern alle, wie rücksichtslos die Firma ist, die die erwerbsgeminderte Mitarbeiterin überfordert, etc.
Rosannaam 01.07.2008 | 01:28
Hallo Steffi, ein anderer Aspekt, der noch zu berücksichtigen wäre, ist ja auch der, dass 50 Std. pro Monat nicht wirklich viel sind (pro Woche nicht mal 15 Stunden). Wenn Ihrem Arbeitgeber dies ausreicht, wäre dies ja okay, und Sie könnten auch auf die volle EM-Rente VERZICHTEN (wenn Sie keinen anderen Leistungsträger wie z.B. das Sozialamt in Anspruch nehmen). Die Frage, die Sie sich vorher stellen sollten, ist die, ob Sie mit der teilweisen EM-Rente und Ihrem Gehalt auskommen. Evtl. können Sie die ganze Angelegenheit auch nochmal mit Ihrem Arbeitgeber/Personalrat besprechen und eine Lösung suchen - UND FINDEN! Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. MfG Rosanna.
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