Meines Erachtens haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Bitten Sie den Rententräger unter Hinweis auf die qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Dienst um Überprüfung, ob damit überhaupt eine volle Erwerbsminderung gegeben ist. Auf der anderen Seite arbeiten Sie 50 Stunden im Monat, also 11 ½ Stunden in der Woche beziehungsweise 2 1/3 Stunden täglich bei einer Fünftagewoche. Das würde schon dem festgestellten Leistungsvermögen entsprechen.
2. Nehmen Sie die volle Erwerbsminderungsrente, lassen Sie das Beschäftigungsverhältnis ruhen (nicht kündigen, da nur Zeitrente) und vereinbaren Sie einen Minijob. Ein stundenweiser Hinzuverdienst bis 400,-- Euro im Monat wäre unschädlich für die Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch ist Ihr Brutto- und Nettoentgelt eigentlich bei 50 Stunden im Monat? Würde das bereits passen? Vielleicht wäre ein Minijob neben der Vollrente finanziell interessant.
Nach meiner Kenntnis k a n n der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit Ihnen durchaus eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Leistungsvermögens auch oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren.