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Experten-Antwort

Ablehnung der Erwerbsminderung

von Birgit M23.08.2012 | 13:33
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebe Forummitglieder! Habe heute einen Ablehnungsbescheid der Erwerbsminderungsrente bekommen. Nun würde ich gerne Widerspruch einlegen. Daher meine Fragen. Wie soll ichs formulieren? genügt da ein kurzer " Zweizeiler"? Wird das Schreiben dann vom gleichen Gutachter bearbeitet? Brauch ich da ein erneutes Attest vom Hausarzt? Danke schonmal für eure Hilfe. Lg Birgit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Ablehnung aus medizinischen Gründen sollten Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt, bei dem Sie sich in Behandlung befinden, beauftragen eine medizinische Stellungnahme abzugeben. Mit dieser weiteren Stellungnahme kann der RV-Träger dann medizinisch weiter ermitteln.

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10 Antworten

Birgit Mam 23.08.2012 | 13:52
Danke für die schnelle Antwort. Die Ablehnung war tatsächlich aus medizinischen Gründen.
Schadeam 23.08.2012 | 13:47
Formell genügt der "Zweizeiler". Eine Chance haben Sie aber nur dann, wenn medizinisch vernünftig begründet wird, warum die Ablehnungsbegründung der DRV falsch sein soll. Das werden Sie kaum in 2 Zeilen unterbringen - somit sollte man sich mit der Begründung mehr Mühe geben. Was Sie brauchen ist ein Arzt, der engagiert und intensiv begründet warum Sie voll erwerbsgemindert sind, da hilft ein Attest nach dem Motto "mein Patient kann nicht mehr arbeiten" auch nicht viel. Ich unterstelle, dass der Antrag aus medizinischem grund abgelehnt wurde und nicht deshalb weil Versicherungszeiten fehlen. :)
Birgit Mam 23.08.2012 | 14:56
Danke euch für die Auskunft. Werde bald einen Termin beim VDK machen. Bin dort schon seit einiger Zeit Mitglied. Lg Birgit
fritzam 23.08.2012 | 14:45
Hallo Für Mitglieder einer Gewerkschaft macht das auch der DGB Rechtschutz.. Bei denen brauchen sie auch nichts selber zu bezahlen. MfG
R.A.am 23.08.2012 | 14:31
Wenn Sie dermaßen unerfahren sind, sollten Sie sich kompetente Unterstützung durch einen Sozialverband wie den SoVD oder den VdK, oder von einem Fachanwalt für Sozialrecht holen. Im Widerspruchsverfahren haben Sie nämlich nur "einen Schuß frei". Und der sollte dann nach Möglichkeit auch zielsicher platziert werden. Wird der Widerspruch als unbegründet abgewiesen, bleibt nur noch der Klageweg. Und auch da erhöht ein fachundiger Rechtsbeistand die Chancen enorm! MfG
R.A.am 23.08.2012 | 15:07
Aber offenbar wußten Sie nicht, warum Sie dort Mitglied geworden sind, oder? MfG
Birgit Mam 23.08.2012 | 15:12
Klar wusste ich das. Andere Familienmitglieder sind auch schon lange dort.Haben auch schon Hilfe erhalten
Klaus-Peteram 23.08.2012 | 15:51
Wenn Widerspruch einlegt wird kommt der Widerspruchsbegründung eine elementar ganz wichtige und auch vorentscheidende Bedeutung zu. Darum sollte man dies als Laie niemals selbst machen, sondern immer von einem Sozialverband oder einen Fachanwalt durchführen lassen ! Sozialverband/Anwalt wird als erstes Akteneinsicht einfordern. NUR damit ist zu klären welche ärztlichen Unterlagen wie und ob überhaupt alle bewertet wurden und damit zur Entscheidung der Ablehnung der Rente beigetragen haben. NUR wenn der Widerspruch dann medizinisch fachlich einwandfrei und vor allem nachvollziehbar daraufhin begründet wird haben Sie eine Chance das ihrem Widerspruch auch stattgegeben wird. Außerdem ist es wichtig , das Sie bereits jetzt ab bzw. mit Widerspruchseinlegung der RV neue ärztliche Unterlagen vorlegen die der RV bisher im Verfahren noch nicht bekannt sind und z.b. eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes anzeigen. Also holen Sie sich was aktuelles von ihrem Haus- und Facharzt. Viel macht viel in dem Fall ! Nur wenn der med. Dienst der RV neue , aktuelle Unterlagen vorliegen hat die ihr Anliegen unterstützen kann er seine vorherige Entscheidung dahingehend überprüfen und eventuell korrigieren und ihnen dann doch noch eine EM-Rente anerkennen. Gerade im Widerspruchsverfahren werden noch viele EM-Rente zuerkannt. Allerdings muss man das Widerspruchsverfahren 1. auch geschickt angehen und 2. möglichst selbst versuchen etwas steuern. Man kann die RV nämlich auch durchaus zu gewünschten Schritten / Handlungsweisen " lenken " . Das wäre aber zu viel das hier weiter zu erläutern. Ein findiger Anwalt weiss dies alles. Grundsätzlich gilt : Hat der med. Dienst keine neuen med. Erkenntnisse wird er logischerweise bei der Ablehnung der Rente bleiben ( müssen ).
Hanniam 23.08.2012 | 16:29
Aber (nur) wenn es zeitlich knapp wird mit der Widerspruchsfrist, schreiben Sie erst einen Zweizeiler, dass Sie Widerspruch einlegen und dass die Begründung folgt. Denn einen Tag zu spät geht nichts mehr.
Birgit Mam 24.08.2012 | 09:14
Vielen Dank an alle Forumsmitglieder für die für die schnelle und fachkundliche Hilfe. Lg Birgit
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