Es ist immer wieder bemerkenswert, wie hier im Forum auch der Ton zwischen den Betroffenen ist.
Aber mit sachlichen Beiträgen - wie den vom Sozialröchler umzugehen - gelassen umzugehen, ist wohl nicht jedem vergönnt.
Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann...
Dem Fragesteller dürfte damit auch nicht wirklich geholfen sein.
Ihm kann halt nur geraten werden, seine Rechtsmittel unter Zuhilfenahme der genannten Organisationen auszuschöpfen.
Den Tipp mit dem Auswandern werde ich meinen Kindern nahebringen ;-)
Wir brauchen ja keine Beitragszahler für die Frührentner....
Beitrag von Sozialröchler:
Ich habe seit Jahren einen GdB von 80 und arbeite trotz weiterer hinzugekommener erheblicher Leistungseinschränkungen vollzeit. Ihr Diagnosekatalog ist gegen meinen (u. a. auch Diabetes mit 4 x tägl. Insulin) geradezu kurz. Das alles ist also allein kein Kriterium für das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Lebensalter spielt keine Rolle. Maßgeblich ist das verbliebene Leistungsvermögen.
Rentenrechtlich relevant ist eine Erwerbsminderung unter Beachtung der Regelung des § 43 Abs. 3 SGB 6 erst dann, wenn das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich herabgesunken ist; hierbei ist nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor.
Unsere Regierung unter Kohl haben uns doch erst richtig in den den Schlamassel rein gebracht.
Ein west Deutscher mus um sein Recht kämpfen um ein recht zu bekommen und dann auch noch mit Fragezeichen.
Ein Ost Deutscher bekommt es in den Rachen geworfen ,und bekommt gleich recht weils gesetzlich verankert ist.
Beispiel ich habe nichts gegen den Leuten, aber sie haben mehr Rechte als West Deutsche.
Das geht schon allein bei den Verletztenrenten los.
Da muss man nur allein im SGB2 unter §11a nach lesen da erkennt man schon die Unterschiede.
Aber trotzdem danke das ihr versucht zu helfen , ich glaube nicht das ich so ohne Sozialgericht davon komme.
Ich habe keine Angst davor aber ich verstehe nicht das einige es nicht gönnen in Frührente zugehn.
Bevor ich den Arbeitsunfall hatte war ich kaum Arbeitslos ,und habe auch immer brav mein Obolos in die Rentenkasse ein gezahlt.
Und das über Jahrzehnte weg.
Und heute wo ich einen schweren Köperlicheschäden habe soll ich da nicht mal in den Genus kommen und rente Beziehn?
Das muss ich nicht Verstehn oder?