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Experten-Antwort

Ablehnung der Rentenversicherung auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Burgvampir17.04.2026 | 14:19
318 Ansichten
4 Antworten

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Ende November 25 hatte ich einen Schlaganfall. In der Reha ( Dezember/Januar) bin ich als arbeitsfähig für meinen Beruf als Physiotherapeutin,auch im Schichtdienst, entlassen worden. Da dachte ich noch ,die Sensibilitätsstörungen in der Hand sind nicht so schlimm und ich fühlte mich fit.Habe schnell wieder angefangen zu arbeiten und nach 3 Wochen gemerkt das geht nicht. Es kam noch u.a. die Erschöpfung und Konzentrationsstörungen dazu .Es ist nicht die Stelle an sich,sondern die Rahmenbedingungen. Eine BEM ist nicht möglich ( habe allerdings selbständig die Stundenzahl reduziert) und eine andere Alternative gibt es nicht. Als Physiotherapeutin kann ich ,auch wegen meiner Hand, nicht mehr 100% arbeiten. Bin seit dem krank geschrieben. Bin noch angestellt aber mein Chef weiß das ich nicht mehr komme. Die Rentenversicherung hat meinen Antrag abgelehnt (sie empfehlen eine ambulante nervenärztliche Therapie), das Arbeitsamt ist nicht für mich zuständig, wie sie sagten. Ich weiß nicht wie es beruflich weiter gehen soll.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Burgvampir,

 

Leistungen zur Teilhabe werden mit der Begründung „nicht erforderlich“ abgelehnt, wenn vorrangig ambulante Maßnahmen durchgeführt werden sollten oder wenn die ambulanten Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind.

 

Sie sind mit der Einschätzung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden und haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch sollte eine Begründung enthalten, warum Ihrer Ansicht nach der Bedarf einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht. 

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3 Antworten

Fliederam 17.04.2026 | 15:09
Wenn Sie 15 Jahre Beiträge gezahlt haben, ist die DRV für Sie zuständig. Die Arbeitsagentur ist nur zuständig, wenn Sie die 15 Jahre bei Antragstellung noch nicht voll haben. Das ist die ABgrenzung und es ist richtig, dass die Arbeitsagentur dann nicht zuständig ist. Gegen eine Ablehnung von LTA können Sie innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung (vorsichtshalber Bescheiddatum + 4 Tage Postweg) Widerspruch einlegen. Haben Sie das gemacht oder können Sie das noch? Es empfiehlt sich, dass eine Einschätzung vom behandelnden Arzt/von der behandelnden Ärztin beigefügt oder nachgereicht wird.
Roseam 17.04.2026 | 15:51
"Die Rentenversicherung hat meinen Antrag abgelehnt (sie empfehlen eine ambulante nervenärztliche Therapie)" Dann mach das doch. Wozu ist die Krankenkasse denn sonst da?
Rentenschmiedam 20.04.2026 | 08:24
Vielleicht liegt es daran, dass die RV mit Reha erst dann zuständig wird, wenn die Primärbehandlung abgeschlossen ist. Solange dies nicht der Fall ist, wird insofern natürlich auf die Leistungen der Krankenversicherung verwiesen. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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