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Experten-Antwort

Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Nixdestotrotz26.02.2015 | 11:08
5479 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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So. Heute war der Bescheid im Briefkasten und folgende Aussage steht dort: "Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Leistungen zur Teilhabe haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu sichern ( Rehabilitation ), und damit Vorrang vor Rentenleistungen, die der wirtschaftlichen Sicherung bei Eintritt von Erwerbsminderung dienen. Gleichwohl dürfen Teilhabeleistungen nur bewilligt werden, wenn das angestrebte Reha-Ziel voraussichtlich erreicht werden kann. Dazu gehört, dass der Versicherte dieses Ziel auch erreichen will und dies durch aktive Mitarbeit zum Ausdruck bringt ( Motivation ). Geht es dem Versicherten hingegen in erster Linie um die Bewilligung einer Rente, wie sich durch das weiterhin betriebene Rentenverfahren zeigt, kann nicht von einer für eine erfolgreiche Teilhabeleistung erforderlichen Motivation und damit insgesamt auch nicht von einer voraussichtlich erfolgreichen Rehabilitation ausgegangen werden." Was genau steht da jetzt zwischen den Zeilen und was ist hier jetzt sinnvoll zu unternehmen? Mein Antrag auf EM Rente ist noch offen. Kann mir auf Grund dieser Ablehnung das Krankengeld nun doch gestrichen werden? Inwieweit wird dieser Bescheid zur Bearbeitung meines EM Rentenantages herangezogen? Fragen über Fragen ...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2015 | 14:35

Hallo Nixdestotrotz,

den Vorschlag mit dem Widerspruch -iVm mit einer Bestätigung Ihres Arbeitgeber Ihnen einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz anzubieten-würde ich auf jeden Fall als gut Idee bewerten.

Der Rententräger wird dann unter Würdigung der Gesamtumstände (insbes. auch unter Würdigung Ihrer gesundheitlichen Beschwerden) eine weitere Entscheidung treffen müssen.

Hierbei ist dann wieder alles offen.

Sie sollten Ihrem Rententräger in jedem Fall auch unmissverständlich verdeutlichen, dass Sie auch weiterhin arbeitswillig und motiviert sind. "Nur" die Stellung eines Rentenantrages scheint Ihren Rententräger hier zu einer nicht korrekten Annahme verleitet zu haben. Das sollte man entsprechend richtig stellen lassen.

22 Antworten

Kai-Uweam 26.02.2015 | 11:20
Im Rahmen von §116 Abs.2 Nr.1 SGB VI müsste jetzt vom RV-Träger geprüft werden, inwieweit Ihnen anhand der vorliegenden medizinischen Erkenntnisse eine EM-Rente zu gewähren ist. Das Krankengeld sollte Ihnen dadurch erstmal nicht gestrichen werden können. Sie haben ja im den Sinne nichts "falsch gemacht".
Nixdestotrotzam 26.02.2015 | 12:09
Jo, das sehe ich auch so, dass man mir unterstellt, nicht mehr arbeiten zu wollen. Ich habe Parkinson, einen GdB von 50 und bin zudem auch noch Feinmechanikerin. Meine EM Rente hatte ich beantragt, weil ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten konnte und bereits freiwillig meine Arbeitszeit auf 25 Stunden pro Woche reduziert hatte. Da ich zwischenzeitlich als berufsunfähig eingestuft wurde, musste ich den Antrag auf Teilhabe stellen. Mein Arbeitgeber ist bereit, mir einen neuen Teilzeitarbeitsplatz im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn der obige Antrag gewährt wird. Der Punkt ist nicht, dass ich nicht arbeiten will, sondern nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Gesundheitlich bedingt in meinem erlernten Beruf nicht mehr möglich, darum der Antrag auf EM Rente. Wobei durchaus eine teilweise EM Rente in Betracht käme.
Nixdestotrotzam 26.02.2015 | 12:38
Wem gilt denn jetzt die Aussage des Blödsinns? Hatte bereits schon vor einigen Tagen diese Frage hier im Forum: von Experte/in Experten-Antwort RE: Sind Anträge zur EM-Rente und Teilhabe zum Arbeitsleben miteinander kombinierbar? Hallo Nixdestotrotz, wie von "Schade"bereis angesprochen, kann durch das Forum keine Klärung erfolgen. Festzustellen ist jedenfalls, dass kein Antrag zurückgezogen werden muß. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird nach dem Ergebnis der Untersuchung über die Anträge entscheiden. Es besteht durchaus die Möglichkeit , dass sowohl eine Teil-Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als auch Leistungen an den Arbeitgeber gewährt werden können. Deutsche Rentenversicherung
???am 26.02.2015 | 11:47
Die DRV stellt sich auf den Standpunkt, dass LTA keinen Sinn macht, da Sie ja gar nicht wieder arbeiten wollen. Beweismittel: Ihr Rentenantrag. Sie müssen sich darüber klar werden, was Sie eigentlich wollen: Rente (dann lassen Sie einfach alles weiterlaufen) oder arbeiten (dann sollten Sie Widerspruch einlegen und sich mal überlegen, wie Sie Ihre Arbeitswilligkeit unter Beweis stellen). Für die Entscheidung über die Rente hat dieser Bescheid wahrscheinlich gar keine Bedeutung. Er sagt ja nur aus, dass man Ihnen nicht glaubt, dass Sie wirklich arbeiten wollen. Diese Frage ist für die Rente völlig egal. Hier geht es nur darum, ob Sie noch arbeiten können. Die Krankenkasse ist in der Regel weniger daran interessiert, dass man Sie zur Kur schickt oder umschult. Denen geht es in der Regel um die Rentengewährung. Von daher dürfte es hier keine Probleme geben.
Nanu Aberam 26.02.2015 | 12:59
Das mit dem "Blödsinn" galt dem User ??? User Kai-Uwe hat nicht Sie gemeint! Ich finde auch, dass die "Ansage" von ??? etwas barsch klingt, aber das ist ja nicht so wichtig. Wichtig ist, dass Ihnen geholfen wird und da kommt sicher eine teilweise EM in Kombi mit Arbeit (etvl. LTA) hin. Wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute ;-) MfG Nanu Aber
GroKoam 26.02.2015 | 12:53
Beweismittel: Ihr Rentenantrag.
Das stinkt so sehr nach unfassbarem Blödsinn, dass ich nichtmal Lust habe, dagegen zu diskutieren.
Geh Duschen.
Kai-Uweam 26.02.2015 | 12:20
Das stinkt so sehr nach unfassbarem Blödsinn, dass ich nichtmal Lust habe, dagegen zu diskutieren.
???am 26.02.2015 | 13:51
"Mein Arbeitgeber ist bereit, mir einen neuen Teilzeitarbeitsplatz im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn der obige Antrag gewährt wird." Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und legen Sie damit Widerspruch ein. Dann sollte das Argument "will nicht" wohl erledigt sein. @Kai-Uwe/Nanu aber Die Idee von dem "Nicht-arbeiten-wollen" stammt nicht von mir, genauso wenig wie dass dies aus dem Rentenantrag geschlossen wird. User Nixdestotrotz wollte wissen, was die Formulierungen der DRV bedeuten. Ich habe nur eindeutig übersetzt.
Nanu Aberam 26.02.2015 | 14:06
@??? stimmt, Sie haben Recht. Hab's nochmal durchgelesen und Ihre Interpretation ist korrekt. Die DRV sieht das (nicht Arbeiten wollen, wegen Rentenantrag) so. Sorry, ist bei mir falsch angekommen ;-) Nix für Ungut.
Anonymusam 26.02.2015 | 15:11
@ Experte Sehr geehrte/r Experte, mir kommt der Ablehnungstext etwas seltsam vor. Und zwar so ab der 2.Hälfte mit Motivation und erreichen des Zieles.Der Verlauf einer LTA ist nie vorhersehbar.Dazu werden die Betroffenen ja vorher getest und (vor)geschult.Und, dass der Versicherte mit dem Rentenantrag die LTA eigentlich gar nicht will halte ich für falsch.Wenn die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert sein sollte müsste ja ein Rentenanspruch des Versichertenn geprüft werden.Sollte kein Anspruch bestehen könnte man aus dem Rentenverfahren dem Versicherten ja gerade LTA anbieten.Auch wäre wichtig das Alter des Versicherten zu wissen.Denn ab einem gewissen Alter kommen ja eh keine qualivizierten Leistungen mehr in Frage.Also eine Umschulung usw.Und wer sagt denn,dass der Versicherte nicht zur Rentenantragstellung von der KK oder Agentur zusätzlich zum LTA Antrag aufgefordert wurde? Reha vor Rente. Mir scheint der Sachverhalt auch vom Fragenden nicht vollständig dargelgt.
GroKoam 26.02.2015 | 15:14
Bei Dir scheint gar nichts mehr.
=//=am 26.02.2015 | 15:21
Man sieht hier wieder mal, wie wichtig es ist, bei einem Rentenantrag und gleichzeitigen Antrag auf LTA die Gründe dafür - z.B. mit einem beigefügten Anschreiben - detailliert mitzuteilen. So wie Sie es hier in Ihrem Beitrag getan haben. Was der User ??? zuerst geschrieben hat, ist gar nicht so ein Unsinn. Bei der immer größer werdenden Anzahl der Reha- und Rentenanträge kann ohne nähere Angaben oftmals nicht festgestellt werden, was der Versicherte eigentlich will, wenn er beide Anträge stellt. Es ist tatsächlich so, dass manche Versicherte es "halt mal mit beiden Anträgen gleichzeitig probieren" und sie auch keine Begründung dafür geben können. Ich hoffe, Sie haben Erfolg mit Ihrem Widerspruch.
Schadeam 26.02.2015 | 16:56
Erzählen Sie dies alles bitte der Sachbearbeitung im laufenden Verwaltungsverfahren. Ist doch schon alles "durchgekaut" und eine verbindliche Lösung kann Ihnen das Forum eh nicht geben. Warum breiten Sie das alles denn nochmals aus?
Anonymusam 26.02.2015 | 15:34
@GroKo Wie Ihre Vorbilder in Berlin.Keine Ahnung von nichts aber das Maul aufreissen. Lesen Sie Antwort des Experten und Sie wissen was Experte heisst. Erklären Sie doch dem User seine Frage.Nur grosses Maul.
Nixdestotrotzam 26.02.2015 | 16:02
Ich habe hier noch einmal alles von mir hier bereits Gschriebene zu meinem Verlauf zusammen getragen, was die Beurteilung evtl. noch erschwert :-( Hallo erstmal. Zu Allerserst möchte ich meine Situation erläutern. Ich bin 51 Jahre alt, weiblich und befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ich habe Parkinson und diverse andere Erkrankungen, wie z.B. Raynaud Syndrom und chron. Magenschleimhautentzündung. Mein GdB 50 ist seit Dez. 2012 unbefristet ausgestellt worden. Auf Grund des Morbus Parkinson habe ich seit Januar 2013 einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber meine Arbeitszeit auf 30 Std. wöchentlich reduziert. Da diese Arbeitszeit aber für mich auch weiterhin nicht zu absolvieren war, habe ich meine Arbeitszeit krankheitsbedingt erneut reduziert auf 25 Std wöchentlich. Auch hier war ich nicht in der Lage meine Arbeitszeit durchzustehen. Im August 2014 beantragte ich daraufhin die EM Rente, um die fehlende Arbeitsfähigkeit durch eine chron. Erkrankung hervorgerufen, mit einer Teilerwerbsminderungsrente auszugleichen. Zeitgleich haben mich die Symptome des Parkinson, u.a. unerträgliche Rückenschmerzen, Zittern und Unkonzentriertheit, sowie die durch das Raynaud Syndrom hervorgerufene Gefühllosigkeit in den Fingern, in die Arbeitsunfähigkeit gebracht. Im Oktober war ich dann 2 Wochen zur AKUT Reha, in der man mich medikamentös umgestell hat. Kurzfritige Besserung trat ein, doch die Schmerzen sind zurück und laut meiner Neurologin bin ich zudem auch noch Schmerzmittelresistent. Bis auf Opiate wurde alles versucht. Nach der REHA bekam meine KK den Bescheid der Reha Klinik und in diesem wird mir meine Berufsunfähigkeit bescheinigt. Ich bin Feinmechanikerin ... Ich wurde daraufhin im November 2014 von der KK aufgefordert, einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben zu stellen. Gestern musste ich zur ärztlichen Begutachtung und man sagte mir, dass ich meinen Rentenantrag zurücknehmen müsse, wenn ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen möchte. Ziehe ich den von mir gestellten Antrag nicht zurück, wird der Antrag zur Teilhabe abgewiesen, mit der Begründung, dass ich keine Umschulungsmassnahme will! Das stimmt aber so nicht, glaube ich doch lediglich von mir zu wissen, dass ich aus psychischen und gesundheitlichen Gründen keine Umschulung machen kann. Zudem erklärte ich, dass ich mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung stünde und dierser gewillt sei, mir einen anderen Arbeitsplatz zu schaffen. Aber diese Aussage wurde nicht ernst genommen, wurde nur kommentiert mit den Worten, ich könne ja machen was ich möchte. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe einen ungekündigten Arbeitsplatz, möchte am liebsten in meiner Firma auch weiterhin arbeiten, aber mit der Vorraussetzung, dass mir eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird und mein Arbeitgeber die notwendigen Zuschüsse erhält, um mir einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz einzurichten. Ob ich das dann gesundheitlich schaffe, weiß niemand. Ich kann auf jeden Fall nicht länger als zwei Stunden am Stück sitzen, nicht länger als 15-30 Minuten am Stück stehen und mich schon gar nicht mehr länger als 3 Stunden am Stück konzentrieren. Und vor Allem, was wäre, wenn ich einer Umschulung zustimme, ist mein ungekündigter Job dann weg? Was ist, wenn ich die Umschulung nicht schaffe? Was ist, wenn mein Krankheitsbild sich deutlich verschlechtert, wie in den vergangenen 12 Monaten auch? Was wäre im Falle der Rücknahme meines EM Renten Antrages, wenn die RV meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ablehnt? Ich weiss nicht, was ich jetzt machen soll? Danke schon mal für die Antwort. Wer mir das sagte? Gute Frage. Ich hatte auf jeden Fall einen ärztlichen Begutachtungstermin bei der RV. Ich nehme von daher auch an, dass es sich um eine Ärztin der RV gehandelt hat, da sie die beiden Anträge nun bescheiden muss. Sie hat mich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich meinen von mir gestellten Antrag auf EM Rente zurückziehen müsse, wenn der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben Bestand haben soll! Ansonsten gibt sie an, dass der Antrag auf TzA auf meinen Wunsch hin zurückgewiesen wird, weil ich keine Teilhabe in Anspruch nehmen WILL, so und nicht anders ... Hallo Schade. Fragen über Fragen. Das ist richtig, so viele Fragezeichen bietet meine Tastatur gar nicht :-/ In meinem Antrag auf EM Rente habe ich erklärt, dass ich in meiner jetzigen Firma bleiben möchte, allerdings wegen meiner Berufsunfähigkeit nicht mehr an meinem jetzigen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Dieser Antrag zur EM Rente wurde von mir im August 2014 gestellt. Daraufhin bekam ich von meiner KK Post, mit der Auskunft, dass ich die EM Rente eingereicht hätte und die spätere Versicherung über diese KK nur auf freiwilliger Versicherungsbasis ablaufen könne, da ich die Beitragszeiten, die sich aus 9/10 der 2. Hälfte seit Eintritt ins Berufsleben errechnen, nicht erfüllen würde. Die KK ist also darüber informiert gewesen, dass ich meine EM Rente eingereicht habe. Im Oktober war ich dann 2 Wochen stationär zur Parkinson Akut Reha, von der aus dann an die Krankenkasse die Information ging, dass ich berufsunfähig sei. Daraufhin wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, andernfalls streiche man mir das Krankengeld und ich würde zudem auch keinen Krankenversicherungsschutz mehr geniessen. Auf meine Anfrage bei der RV, was mit meunem EM Renten Antrag sei, bekam ich die Frage zu hören, ob ich schon einen Begutachtungstermin hätte. Nein ... Stille ... Ups ... Termin folgte dann 2 Wochen später. Für beide Anträge wohlgemerkt! Der dortige Arzt saß dann vor mir und erklärte mir, dass er gar nicht wüßte, warum er als Internist über mein Erkrankungsbild urteilen solle, wo er sich mit Parkinson doch überhaupt nicht auskennen würde. Daraufhin nun der 2. Termin mit oben geschildertem Ausgang! Hallo nochmal. Ergänzend zu meinem Thema vom 17.02. beschäftigt mich nun Folgendes. Da der Grundsatz Reha vor Rente gilt, habe ich noch eine Frage zur Parkinson Akut Reha. Wird eine sogenannte stationäre Akut Reha als medizinische Rehabilitation angesehen oder muss eine gesonderte medizinische Rehabilitation beantragt werden, um den Aspekt Rente vor Reha zu erfüllen. Aus dieser Akut Reha ging ein Bericht an meine KK, die mich als berufsunfähig einstufte. Der weitere Verlauf kann hier weiter unten nachgelesen werden. Hallo Schade. Zur Erklärung, ich habe lediglich den Antrag zur EM Rente gestellt. Zum Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde ich von der KK Ich vergass zu erwähnen, dass der Abschlussbericht der Akut Reha bereits seit des Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben der RV vorliegt. Ebenfalls ALLE erforderlichen Unterlagen, die meinen Krankheitsverlauf lückenlos belegen ...
Nixdestotrotzam 26.02.2015 | 17:39
Ja Schade, ich beantworte damit lediglich die offenen Fragen von User =//= ! Ich erwarte hier auch keine Klärung, sondern gute Ratschläge und evtl. Erfahrungen von anderen Antragstellern.
GroKoam 27.02.2015 | 08:47
Hört Dir dein Frisör nicht mehr zu?
GroKoam 27.02.2015 | 09:59
Na biste angefressen weil Dein sinnloses Geplapper keinen interessiert.
Anonymusam 27.02.2015 | 09:42
@ GroKo GroKo wie Dein grossen Vorbilder in Berlin.Grosses Maul aber nix zu sagen.Hat Dich Deine Frau verlassen? Oder hast Du Dir Deine Hand gebrochen?Oder ist gar dein Frisör gestorben Du Beckenrandschwimmer.
Anonymusam 27.02.2015 | 10:04
@ Dann gehts Dir ja wie Deiner Kanzlerin.Der hört auch keiner zu.Wie sagt Dein Kumpel der Rntenzombieß. Kack ab und stirb.Aber Bitte leise Du Busfahrer.Nimm halt die linke Hand wenn Deine Rechte nicht mehr geht.
=//=am 27.02.2015 | 10:30
Ihr zusammengefasster Beitrag von gestern, 16:02 Uhr, war mir ehrlich gesagt zu lang, um alles durchzulesen. :-( Auf einige Fragen möchte ich eingehen. "Ziehe ich den von mir gestellten Antrag nicht zurück, wird der Antrag zur Teilhabe abgewiesen, mit der Begründung, dass ich keine Umschulungsmassnahme will! Das stimmt aber so nicht, glaube ich doch lediglich von mir zu wissen, dass ich aus psychischen und gesundheitlichen Gründen keine Umschulung machen kann. Zudem erklärte ich, dass ich mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung stünde und dierser gewillt sei, mir einen anderen Arbeitsplatz zu schaffen. Aber diese Aussage wurde nicht ernst genommen, wurde nur kommentiert mit den Worten, ich könne ja machen was ich möchte. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe einen ungekündigten Arbeitsplatz, möchte am liebsten in meiner Firma auch weiterhin arbeiten, aber mit der Vorraussetzung, dass mir eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird und mein Arbeitgeber die notwendigen Zuschüsse erhält, um mir einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz einzurichten." Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass Sie in Ihrem Alter (51) und mit dieser Erkrankung eine Umschulung vergessen können. Alleine das ist schon ein Grund für die Ablehnung des LTA-Antrages. Selbst wenn Sie gesund wären, würde von der DRV keine Umschulungsmaßnahme mehr genehmigt. Die Gründe: Eine Umschulung dauert in der Regel mindestens 2 Jahre. Im Umschulungsberuf sind Sie dann "Berufsanfänger" und mindestens 53 Jahre alt. Die Chancen stehen schlecht, dann noch einen Arbeitgeber zu finden, der Sie als Anfänger einstellt. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind aber sehr vielfältig und bestehen nicht nur aus Umschulung. Es gibt z.B. Zuschüsse für den Arbeitgeber, wenn dieser Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Ich würde an Ihrer Stelle folgrendes tun: Legen Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid (LTA) ein. Begründen Sie diesen so ausführlich, wie Sie es hier getan haben UND erwähnen Sie vor allem das mit Ihrem Arbeitgeber! Vielleicht habe ich es überlesen, aber nehmen Sie auf keinen Fall Ihren Rentenantrag zurück. Die Ärztin/der Arzt der DRV stellt Ihr Leistungsvermögen fest, die Sachbearbeitung erteilt dann den entsprechenden Bescheid. Da der Entlassungsbericht der "Akut-Reha" (über die Krankenkasse?) dem LTA-Antrag bereits vorlag, ist eigentlich auch GLEICHZEITIG zu prüfen, ob evtl. eine medizinische Maßnahme zu gewähren ist. Das ist offensichtlich - laut Bescheid - nicht der Fall. Der Aufforderung der KK zur Reha-Antragstellung sind Sie auf jeden Fall nachgekommen und müssen nichts befürchten. Also mein Tipp: 1) Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen mit ausführlicher Begründung (s.o.) 2) Rentenantrag NICHT zurücknehmen und als Letztes 3) wenn möglich, einen Sozialverband (VdK, DGB etc.) mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen. Ich hoffe, Sie haben Erfolg!
Nixdestotrotzam 27.02.2015 | 11:39
Danke =//= für die ausführliche Antwort. Ich habe kommende Woche ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und kurz darauf einen Termin beim VdK. Ich werde kämpfen ;-) Ps: Einen Termin beim Frisör hab ich auch ...
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