Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Heribert,
wenn Sie die Einwilligungserklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nicht unterschreiben, hat dies zur Folge, dass erforderliche medizinische Unterlagen vom Rentenversicherungsträger direkt über Sie angefordert werden. Können Sie dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Unterlagen vorlegen, ist es möglich, dass über Ihren Antrag wegen mangelnder Mitwirkung nicht entschieden werden kann und ein möglicher Anspruch nach § 66 SGB I versagt oder eine Leistung entzogen werden kann.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung
An sich schon, aber die Frage ist dann, wieviele Begutachtungen dann zur Debatte stehen. Wenn die DRV bei den Ärzten nicht anfragen kann, werden möglicherweise alle Fachrichtungen involviert,die betroffen sind, sprich mehrere Begutachtungen statt vielleicht nur einer/keiner. Eventuell reichen aber auch die Befunde aus. Aber keine Sorge, die DRV wird alles mitteilen, was nötig ist.Sie müssen sich jedoch darüber klar sein, dass das für Sie einen zeitlichen Aufwand bedeuten und das Verfahren sich verzögern kann. Eventuell wird auch eine Begutachtung fällig.Soweit korrekt, einen Ausschluss einer Begutachtung würde eine Schweigepflichtentbindung aber ohnehin ja nicht bedeuten. Da man im Normalfall als Erkrankter immer seine kompletten medizinischen Unterlagen der Fachärzte ich Kopie zu Hause haben sollte, können die Ärzte sowieso nicht mehr dazu beitragen, als das was man selber hat. Von daher, wenn alle Unterlagen der Ärzte dazu gepackt werden, erübrigt sich die SPE dafür.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.