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Experten-Antwort

Ablehnung Entbindung von ärztl. Schweigepflicht bei Rentenverlängerung?

von Heribert02.01.2020 | 11:39
1056 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich fülle gerade einen Verlängerungsantrag meiner Arbeitsmarktrente aus. Mache dies berteis zum 3ten mal. Nun überlege ich, ob ich den Punkt 10.1 im Antrag R120 diesesmal nicht bewillige. Das bedeutet doch,falls der Rententräger Rückfragen bei meinen Ärzten hat, diese nicht direkt anschreiben darf, sondern sich bei mir melden. Ich könnte dann mit meinen Ärzten darüber sprechen. Grund: 2 von meinen 3 Fachärzten sind in Rente gegangen! Nachfolger stehen noch nicht fest! So könnte ich verhindern, dass bei Rückfragen der DRV diese nicht ins Leere laufen... Oder ist es ganz normal, dass man diesen Punkt verweigert, damit man selbst im klaren ist, falls die DRV Rückfragen bei meinem Ärzten hat? PS: Ich gebe aussagekräftige Attest von meinen Fachärzten zum Antrag dazu. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heribert,

wenn Sie die Einwilligungserklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nicht unterschreiben, hat dies zur Folge, dass erforderliche medizinische Unterlagen vom Rentenversicherungsträger direkt über Sie angefordert werden. Können Sie dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Unterlagen vorlegen, ist es möglich, dass über Ihren Antrag wegen mangelnder Mitwirkung nicht entschieden werden kann und ein möglicher Anspruch nach § 66 SGB I versagt oder eine Leistung entzogen werden kann.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

???am 02.01.2020 | 11:49
Es ist Ihr gutes Recht, den direkten Kontakt zwischen DRV und Ihren Ärzten zu unterbinden. Egal aus welchem Grund. Sie müssen sich jedoch darüber klar sein, dass das für Sie einen zeitlichen Aufwand bedeuten und das Verfahren sich verzögern kann. Eventuell wird auch eine Begutachtung fällig. Wenn das alles für Sie kein Problem ist, nur zu. "Üblich" ist diese Entscheidung meines Wissens nicht. Das sollte für Sie aber nicht ausschlaggebend sein.
KKam 02.01.2020 | 12:03
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Soweit korrekt, einen Ausschluss einer Begutachtung würde eine Schweigepflichtentbindung aber ohnehin ja nicht bedeuten. Da man im Normalfall als Erkrankter immer seine kompletten medizinischen Unterlagen der Fachärzte ich Kopie zu Hause haben sollte, können die Ärzte sowieso nicht mehr dazu beitragen, als das was man selber hat. Von daher, wenn alle Unterlagen der Ärzte dazu gepackt werden, erübrigt sich die SPE dafür.
Grobiam 02.01.2020 | 15:02
Zitat von KK anzeigenausblenden
Sie müssen sich jedoch darüber klar sein, dass das für Sie einen zeitlichen Aufwand bedeuten und das Verfahren sich verzögern kann. Eventuell wird auch eine Begutachtung fällig.
Soweit korrekt, einen Ausschluss einer Begutachtung würde eine Schweigepflichtentbindung aber ohnehin ja nicht bedeuten. Da man im Normalfall als Erkrankter immer seine kompletten medizinischen Unterlagen der Fachärzte ich Kopie zu Hause haben sollte, können die Ärzte sowieso nicht mehr dazu beitragen, als das was man selber hat. Von daher, wenn alle Unterlagen der Ärzte dazu gepackt werden, erübrigt sich die SPE dafür.
An sich schon, aber die Frage ist dann, wieviele Begutachtungen dann zur Debatte stehen. Wenn die DRV bei den Ärzten nicht anfragen kann, werden möglicherweise alle Fachrichtungen involviert,die betroffen sind, sprich mehrere Begutachtungen statt vielleicht nur einer/keiner. Eventuell reichen aber auch die Befunde aus. Aber keine Sorge, die DRV wird alles mitteilen, was nötig ist.
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