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Experten-Antwort

Ablehnung fehlender Pflichtzeiten - befristet voll erwerbsgemindert

von Schwatte 24.03.2017 | 12:44
1373 Ansichten
7 Antworten

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...ein liebes Hallo an alle! Folgender Sachverhalt April 2015 Au bis jetzt!! (Befinde mich bereits in Nahtlosigkeit-Zahlung) Habe in den letzten 5 Jahren (inkl. ALG und Krankengeld Leistung) die 36 Monate voll. Nun schreibt mir die RV, dass ich befristet voll erwerbsgemindert bin, das bereits ab ersten Tag der AU. Somit erreiche ich nicht die vollen 36 Monate sondern nur 29. Widerspruch bereits versendet mit der Bitte mir alle Unterlagen zukommen zu lassen. Meine Frage: Habe ich überhaupt eine Chance doch noch die Rente zu erhalten? Danke & lieben Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2017 | 11:19

Hallo Schwatte,

auch wir haben unsere Probleme mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung und wollen uns daher auch nicht an weiteren Spekulationen beteiligen. Auch wir können Sie nur bitten, das bereits eingelegte Widerspruchsverfahren abzuwarten und ggfs. auch den Klageweg zu beschreiten.

6 Antworten

=//=am 24.03.2017 | 12:55
Sie müssten schon mit Hilfe des Arztes "nachweisen", dass Sie nach Beginn der AU noch voll erwerbstätig sein konnten. DAS dürfte aber sehr schwierig sein, denn als Leistungsfall den Beginn der AU festzustellen ist eigentlich in den überwiegenden Fällen "üblich" und nachvollziehbar. Eine Möglichkeit wäre, wenn NACH der AU eine wesentliche Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes eiingetreten ist. Es kommt hier aber auf den Grund der AU an. Waren Sie vor der AU 2015 nicht durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt? :-( Ich sehe Ihre Chancen eher gering, das Widerpruchsverfahren zu gewinnen.
Schwatteam 24.03.2017 | 13:07
Lieben Dank für die schnelle Antwort. Leider war ich nur 25 Monate durch meinen damaligen AG Pflichtversichert. Ich bin Mitte April 2015 ins KH wegen einer "normalen Op" diese Op ist nicht gut verlaufen. Bin dann nach 3 Monaten aus dem KH raus und war nicht arbeitsfähig- aber auch nicht erwerbsgemindert. Bin dann im Juni 2016 erneut operiert worden - jetzt oder besser seit November 2016 zeichnet sich ab, dass ich erwerbsgemindert bin. Ebenso gab es bereits Psychisch vor 2015 Probleme. Durch allem hat sich das psychische Leiden verschlimmert. Lieben Gruß
Schwatte am 24.03.2017 | 13:30
....zählt nicht die Regelung: Bei Befristung, dass erst nach 6 bzw. ab 7 Monat nach AU die erwerbsminderung eintritt?
Schwatte am 24.03.2017 | 13:31
....zählt nicht die Regelung: Bei Befristung, dass erst nach 6 bzw. ab 7 Monat nach AU die erwerbsminderung eintritt?
KSCam 24.03.2017 | 13:32
Versuchen Sie es; die Chance seit April 2015 zwar arbeitsunfähig aber noch nicht erwerbsgemindert gewesen zu sein und genau dann wenn die 36 Monate voll sind, dann sind Sie erwerbsgemindert - die Chance dürfte nicht riesig sein. Aber die Spekulation im Forum bringt da eh nichts, das ist eine rein medizinische Sache die Sie mit Ihren Ärzten besprechen müssen. Ich tippe als erfahrener Berater auf nein, kann aber die medizinische Seite nicht einschätzen. Aber ein Wunschkonzert ist es nicht wann EM eintritt.
W*lfgangam 24.03.2017 | 15:32
Hallo Schatte, die EM liegt dann vor, wenn Sie med. gesichert festgestellt wird, und dass kann bereits der Beginn der AU sein. Was Sie meinen, ist die bisherige Regelung, das befristete Renten erst nach Ablauf von 6 Monaten mit der Zahlung beginnen. Ist gerade auch geändert worden, dass bei Ende Sozialleistungsbezug (ALG, KG) am Folgetag die befristete EM gezahlt wird - insofern entsteht keine Zahlungslücke mehr, wenn der EM-Fall noch jung/nicht älter als 6 Monate ist. Ansonsten schließe ich mich KSC gerne an (das wird nix) ...das muss sozialmed. schon mächtig aufgebohrt werden - vielleicht eine BEM/Arbeitserprobung nach der AU zwischengeschaltet - um aus dem festgelegten EM-Datum rauszukommen. Akte anfordern, nachlesen und ggf. mit VdK, SoVD, Fachanwälten auch ins Klageverfahren gehen. Gruß w.
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