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Experten-Antwort

Ablehnung Krankenkassenzuschuss

von Tobias Franke31.08.2019 | 11:54
135 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, heute erhielt ich ein Schreiben der DRV über die Ablehnung des Krankenkassenzuschusses. Zu mir: -befristete volle EMR(ab 01.08.19) -Bis Beginn der EMR freiwillig krankenversichert(bis 31.07.19) -Antrag zeitnah auf Zuschuss wurde gestellt Begründung: Ein Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung besteht nicht, solange Krankenversicherungspflicht gegeben ist (§106 ABS. 1 Satz2 SGB VI) „Aufgrund der Versichertenrente sind Sie versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner.(§5 ABS.1 Nr11,11a,11b Buchstabe a oder 12 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches -SGB V-.) Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wurde von der Krankenkasse nicht ausgesprochen (§8 SGB V)“ Was sagt mir das, ausser das ich alles selber zahlen soll? Hat da jemand was verbockt/vergessen? Mit freundlichen Grüßen Tobias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobias,

wie Meine Meinung bereits geschrieben hat, ist von Ihnen nur der hälftige Beitrag zu entrichten, der direkt von der Rente eingehalten wird.

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2 Antworten

Meine Meinungam 31.08.2019 | 12:30
Hallo. Sie werden Pflichtmitglied in der KVdR und die DRV behält den hälftigen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung von der Rente ein. Da gibt es dann keinen Zuschuss mehr weil Sie als Pflichtmitglied dann nur den halben Beitrag zahlen.
Tobiasam 31.08.2019 | 12:43
Ok, ich verstand das ich den kompletten Beitrag alleine stemmen muss/soll. Also brauche ich nur die Hälfte entrichten. Dann ist es ja gut......puuuuh... Danke ....Wochenende gesichert. Mit freundlichen Grüßen Tobias
Deutsche Rentenversicherung
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