Offensichtlich haben Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt. Diese wird nicht ohne Grund bewilligt worden sein. Gesundheitliche Einschränkungen bestehen also. Sie wären ansonsten ja auch nicht arbeitsunfähig.
Es bestehen aber scheinbar unterschiedliche Auffassungen zur „Schwere“ Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Erster Ansprechpartner ist daher Ihr behandelnder Arzt. Wir beurteilt er Ihre gesundheitliche Situation? Seine Einschätzung sollte er dann schriftlich für Sie dokumentieren.
Sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, haben Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, wie lange genau Ihr Anspruch noch besteht.
Gegen den LTA-Ablehnungsbescheid können und sollten Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Insbesondere dann, wenn Ihr Arzt auch eine andere Einschätzung hat als die Rentenversicherung.
Unbenommen bleibt es Ihnen auch einen Rentenantrag zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens wird dann auf jeden Fall geprüft, ob Rehabilitationsleistungen vor Rentenleistungen in Frage kommen.
Alles Gute!