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Experten-Antwort

Ablehnung LTA heute erhalten! Was nun?

von herrhuber16.11.2011 | 14:33
3503 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag. Hab heute eine Ablehung meines LTA-Antrages erhalten. Reha habe ich durchgeführt mit Empfehlung zur LTA und Arbeitsunfähigkeit. Begründung: Ich könnte als Kaufmann mit meinem Handicap einen Job über das Arbeitsamt finden. Was kann ich nun tun? Bin weiter AU. Meine Atteste sagen, ich wäre nicht mehr voll arbeitsfähig. Antrag auf EM-Rente stellen? Einspruch gegen diese Entscheidung stellen? Ich beziehe zur Zeit (stei 6 Monaten) Krankengeld von der Kasse! Job hab ich keinen. Dank huber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Offensichtlich haben Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt. Diese wird nicht ohne Grund bewilligt worden sein. Gesundheitliche Einschränkungen bestehen also. Sie wären ansonsten ja auch nicht arbeitsunfähig.

Es bestehen aber scheinbar unterschiedliche Auffassungen zur „Schwere“ Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Erster Ansprechpartner ist daher Ihr behandelnder Arzt. Wir beurteilt er Ihre gesundheitliche Situation? Seine Einschätzung sollte er dann schriftlich für Sie dokumentieren.

Sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, haben Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, wie lange genau Ihr Anspruch noch besteht.

Gegen den LTA-Ablehnungsbescheid können und sollten Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Insbesondere dann, wenn Ihr Arzt auch eine andere Einschätzung hat als die Rentenversicherung.

Unbenommen bleibt es Ihnen auch einen Rentenantrag zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens wird dann auf jeden Fall geprüft, ob Rehabilitationsleistungen vor Rentenleistungen in Frage kommen.

Alles Gute!

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3 Antworten

Katjaam 16.11.2011 | 17:07
Schon wieder ein "Neuer Nick" Die Angaben in den früheren Beiträgen sind auch annähernd identisch. Nur: wenn Sie nicht belastbar sind kommt eine Umschulung auch nicht in Betracht. Was für ein berufliches Ziel haben Sie denn vor? Katja
herrhuberam 16.11.2011 | 20:02
Hallo Katja, meine Situation ist verzwickt! Ich bin AU und ohne Job. RV sagt, ich wäre als Kaufmann fähig Vollzeit zu arbeiten. Arbeitsamt soll mir Job besorgen. ABer ich bin AU! Arbeitsamt macht nichts! Meine Ärzte sagen, ich wäre sicher nicht voll arbeitsfähig! Max. 4-5h pro Tag! ich werde gegen LTA-Ablehnung Einspruch einlegen! Oder was soll ich machen?
???am 16.11.2011 | 20:16
Arbeitsunfähig heißt, dass man für einen begrenzten Zeitraum nicht arbeiten kann. Dabei ist immer auch auf den jeweiligen Beruf mit abzustellen. So kann z.B. ein Maurer mit einem verstauchten Fuß sicher nicht arbeiten, ein Kaufmann (so er denn zum Arbeitsplatz kommt) in der Regel schon. Wenn Ihre Ärzte sagen, dass Sie "nicht mehr voll arbeitsfähig" sind, bedeutet das eigentlich im Klartext, dass nach eine entsprechenden Rekonvaleszenz das schon noch wird. Danach wäre die Ablehnung der DRV zu Recht erfolgt. Etwas anderes wäre es, wenn Ihre Ärzte damit meinen, dass Sie in Ihrem Beruf erwerbsgemindert (oder berufsunfähig) sind. Dann sollten Ihre Ärzte diesen Begriff aber auch benutzen, denn sonst brauchen Sie sich nicht wundern, wenn Sie keine Leistungen erhalten. Wenn Ihr Antrag mit dieser Begründung abgelehnt wurde, sollte doch eigentlich klar sein, dass ei nun gestellter Rentenantrag ebenfalls abgelehnt wird. Bitte überlegen Sie sich (in Rücksprache mit Ihren Ärzten) genau, was sie Können und wollen und handeln Sie dann entsprechend. Diese Entscheidung müssen Sie treffen.
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