Hallo Katze,
grundsätzlich kommt eine Rehabilitationsleistung über die Rentenversicherung nur in Frage, wenn diese Ihre Gesundheit voraussichtlich wiederherstellen oder zumindest soweit stabilisieren kann, dass Sie wieder arbeiten können.
Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Voraussetzung ist aber auch hier die begründete Einschätzung, dass Sie durch die Rehabilitation voraussichtlich wieder arbeiten können.
Zunächst sollten Sie den Rentenbescheid abwarten. Ggf. können Sie auch Leistungen über Ihre Krankenkasse erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung