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Experten-Antwort

Ablehnung Reha trotz Antrag auf EM

von Katze18.04.2023 | 20:52
191 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, im Oktober habe ich wegen meiner Depressionen und weiterer Erkrankungen einen Antrag auf volle EM gestellt. Auf Grund der Pflege, wegen der Demenzerkrankung meiner Mama und der Sterbebegleitung trotz meiner Erkrankungen. Habe ich einen Antrag auf Reha erst im Februar stellen können. Nun habe ich eine Ablehnung bekommen, weil ich wohl einen Anspruch auf EM habe. Bescheid liegt jedoch immer noch nicht vor. Jetzt meine Frage: Wenn ich nur eine Teil-EM bekomme, muss ich doch in der Lage sein zu arbeiten!? Aber ich muss doch erst einmal wieder zu Kräften kommen!? Da meine Erkrankung zum Teil Trauma bedingt ist, ist eine 100% Genesung, nicht zu erwarten. Steht mir eine Reha zu, wenn ich nur Teil-EM bin? Und habe ich auch in diesem Fall einen Anspruch auf Wiedereingliederung für eine lange Zeit? Bedanke mich bereits jetzt für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katze,

grundsätzlich kommt eine Rehabilitationsleistung über die Rentenversicherung nur in Frage, wenn diese Ihre Gesundheit voraussichtlich wiederherstellen oder zumindest soweit stabilisieren kann, dass Sie wieder arbeiten können.

Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Voraussetzung ist aber auch hier die begründete Einschätzung, dass Sie durch die Rehabilitation voraussichtlich wieder arbeiten können.

Zunächst sollten Sie den Rentenbescheid abwarten. Ggf. können Sie auch Leistungen über Ihre Krankenkasse erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 18.04.2023 | 23:22
Warten Sie die Entscheidung über die Rente ab. Wenn Sie voll EM sind, gibt's keine Wiedereimgliederung und keine Reha. Aber wer im Forum soll wissen wie eingeschränkt sie sind. Was wollen Sie eigentlich? Rente? Reha? Oder die Rückkehr in die Arbeit? Alles 3 ist kaum realistisch.
Larezam 19.04.2023 | 05:48
Vereinfacht ausgedrückt: Auch wenn Sie (teilweise) EM sind steht Ihnen eine Reha durch die Rentenversicherung zu, allerdings nur wenn die EM dadurch u.a. voraussichtlich behoben bzw. abgewendet werden kann. Im Rahmen eines Rentenantrages wird dies automatisch geprüft - in Ihrem Fall geht die DRV also wohl nicht davon aus. Eventuell können Sie von der Krankenkasse eine Reha erhalten- dort gelten andere Kriterien.
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