Hallo "Anna",
begründen Sie Ihren Widerspruch damit, dass Sie Ihre Facharbeitertätigkeit aufgrund der orthopädischen Erkrankung aufgeben mussten und dies vom Rentenversicherungsträger auch so bestätigt wurde, indem er Ihnen bescheinigt, dass Sie diesen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Verweisung auf die im Bescheid angegebenen Berufe des allgemeinen Arbeitsmarktes somit falsch ist.