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Experten-Antwort

Ablehnung Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX

von Diana Fiege10.11.2016 | 10:53
2254 Ansichten
13 Antworten

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Hallo, ich benötige bitte mal den Rat vom Experten. Ich habe eine medizinische Reha beantragt und hatte als Klinikwunsch eine Klinik in Wohnortnähe angegeben. Nachdem die Bewilligung vom DRV Bund vorlag, und man mich in eine KLinik deutlich weiter entfernt zur Reha schicken wollte, habe ich Widerspruch eingelegt und nach Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX den Wunsch nach Umstellung in die von mir angegebene Klinik beantragt. In der Zwischenzeit habe ich erfahren, daß die von mir bevorzugte Klinik nicht vom DRV Bund betrieben wird, aber von verschiedenen Landes-DRV. Heute habe ich die Ablehnung in der Post. Begründung: "Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Leistung zur medizinischen Reha steht im Ermessen der DRV Bund. Die DRV Bund hat bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sicherzustellen, dass das Ziel einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Die von mir gewählte Einrichtung kann nur dann ausgewählt werden, wenn meine Reha-Leistung einzig in dieser Einrichtung erfolgreich durchgeführt werden kann. Desweiteren müßte jede andere Einrichtung die von der DRV Bund betrieben wird, oder mit der ein Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein. Zur Behandlung der Funktionsstörungen steht dem DRV Bund mehrere geeignete rentenversicherungseigene Reha-Einrichtungen bzw. Vertragseinrichtungen zur Verfügung, es verbleibt daher bei der genannten Reha-Einrichtung." Was kann ich jetzt tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Fiege,

grundsätzlich könnten Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

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12 Antworten

???am 10.11.2016 | 11:10
In die bewilligte Klinik gehen oder gegen den Bescheid klagen.
Useram 10.11.2016 | 11:40
Oder die Reha gar nicht antreten.
Also ehrlicham 10.11.2016 | 12:12
Hi Diana, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der DRV-Träger und somit allen Beitragszahlern (auch Ihnen), müssen immer erst die "eigenen" Kliniken belegt werden. Das ist einfach so. Mein Rat: Rehaangebot und die vorgeschlagene Klinik annehmen, damit es schnellstmöglich "losgehen" kann. Alles Gute
Useram 10.11.2016 | 13:40
Wenn Sie einen rechtmäßigen Widerspruchsbescheid erhalten haben, dann nicht.
Diana Fiegeam 10.11.2016 | 13:00
Wirtschaftlichere Aspekte als eine ambulante Klinik im Nachbarort kann es wohl kaum geben. Gibt es nochmal eine Möglichkeit zum Widerspruch, bevor man eine Klage anstrebt?
=//= am 10.11.2016 | 14:43
"Möglicherweise ist die Begründung Ihrer Ablehnung auch dahingehend zu verstehen, dass sich Ihr Träger eine höhere „Erfolgsaussicht“ der Maßnahme verspricht, wenn Sie die Reha in etwas weiterer Entfernung und stationär anstatt wohnortnah und ambulant absolvieren." @Diana Jones, das war auch mein 1. Gedanke! Denn auch der DRV Bund würde doch mehr daran liegen, eine ambulante (weil billigere) statt einer teureren stationären Reha-Maßnahme zu bewilligen. Ambulante Maßnahmen werden in der Regel nur bei orthopädischen Leiden bewilligt. Wenn es bei @Diana Fiege nur um ein solches Leiden geht, ist die Ablehnung nicht nachzuvollziehen. Handelt es sich aber um ein anderes ODER ein zusätzliches Leiden, sieht das Ganze schon anders aus.
???am 10.11.2016 | 13:43
" ... habe ich Widerspruch eingelegt ..." Wenn das so stimmt, ist nur noch eine Klage möglich. Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des neuen Bescheides. Da muss drinnen stehen, ob der nächste Schritt ein Widerspruch oder eine Klage ist.
Diana Jonesam 10.11.2016 | 13:46
„Wirtschaftlichkeit“ bedeutet in erster Linie, dass die eigenen Kliniken eines Trägers bestmöglich ausgelastet sind. Was Sie meinen, ist „Sparsamkeit“. „Wirtschaftlichkeit“ kann vor diesem Hintergrund schon mal vorwiegenderes Interesse eines Trägers sein, der bei seiner Entscheidung beides gegeneinander abwiegen muss. Ferner muss Ihr geäußerter Wunsch im Sinne von § 9 SGB IX auch „berechtigt“ sein. Möglicherweise ist die Begründung Ihrer Ablehnung auch dahingehend zu verstehen, dass sich Ihr Träger eine höhere „Erfolgsaussicht“ der Maßnahme verspricht, wenn Sie die Reha in etwas weiterer Entfernung und stationär anstatt wohnortnah und ambulant absolvieren. Eine formelle Möglichkeit, erneut Widerspruch einzulegen, gibt es nicht. Wenn Sie den Rechtsweg weiter beschreiten wollen, muss nun Klage erheben werden. Da Reha-Vorgänge im Interesse aller Beteiligten jedoch oft „auf dem kurzen Dienstweg“ geregelt werden können, ist es jedoch u. U. auch möglich, ihren Wunsch noch einmal in einem erneuten formlosen Antrag zu formulieren, der nicht direkt als Klage gewertet werden muss, sondern genau so erneut geprüft und beantwortet werden kann. Es ist nicht im Interesse des Trägers (und sollte vor dem Hintergrund Ihrer Gesundheit auch nicht in Ihrem eigenen Interesse sein), hier sofort ein kostenpflichtiges und ggf. langwieriges Sozialgerichtsverfahren anzustrengen. Da geht dann auch schnell die Verhältnismäßigkeit verloren. Sollte Ihrem Wunsch jedoch erneut nicht entsprochen werden können und Sie immer noch hieran festhalten wollen, bliebe bei einer weiteren Ablehnung nur noch der (form- und fristgerecht zu beschreitende) Klageweg.
Friedhelmam 10.11.2016 | 15:14
Zitat von Diana Fiege anzeigen
Geht es Ihne um Ihre Genesung oder nur um die Durchsetzung von Prinzipien? Vielleicht sollten Sie zum Wohle Ihrer Mitpatienten und des Klink-Personals tatsächlich besser auf Ihre Reha verzichten. Jetzt meckern Sie darüber, dass man Ihnen Ihre Wunschklinik verweigert. Danach meckern Sie vermutlich über Ihr (viel zu kleines) Zimmer, über das mieserable Essen, über das unqualifizierte Klinikpersonal, über die unzureichenden Unterhaltungsangebote, etc., etc. Bisher haben Sie noch nicht einen einzigen Grund genannt, warum Sie die vorgesehene Reha-Klinik für ungeeignet halten. Offenbar gibt es auch keinen!
Diana Fiegeam 10.11.2016 | 16:09
Warum sich hier irgendwelche Trolle aufspielen und eine sachliche Frage mit meckern gleichsetzen, und unqualifizierte Beschimpfungen tippen, wird sich mir nicht erschließen - aber sei's drum. Gibt es halt überall... Für die sachlich Interessierten: Widerspruchsbescheid steht nirgends. Der Betreff heißt "Umstellungswunsch hinsichtlich der bewilligten Rehabilitationsleistung." Und im Text steht nur das, das ich oben geschrieben habe. Nichts mehr. Und eine Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht dabei. Es wurde eine ambulante Reha beantragt (orthopädisch), und bewilligt wurde stationär. Ich halte die bewilligte Klinik nicht mal für ungeeignet, wie auch, ich kenne sie ja gar nicht. Loslegen wäre in der Tag aber super, in der ambulanten Klinik könnte ich innerhalb von 2 Wochen loslegen, mein Termin für die stationäre Reha ist im Januar 2017 und auch nicht nach vorne zu verlegen.
???am 10.11.2016 | 16:53
Für mich ist dieses Schreiben ein Bescheid, also kann man dagegen vorgehen. Da kein Rechtsbehelf drauf steht, würde ich zu einem Widerspruch raten. Ob der Ihnen allerdings wirklich hilft, weiß ich nicht. Ihr Ziel ist ja anscheinend ein frühestmöglicher Beginn der Reha. Bei einem Widerspruch können Sie einen Starttermin in 2 Wochen erst mal vergessen, so schnell wird dem bestimmt nicht stattgegeben (wenn überhaupt). Auch bei eine plötzlichen Kurheimänderung wird das also in der ambulanten Klinik wahrscheinlich vor Januar nichts. Und wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, ist dann sicher auch der Platz in der stationären Klinik ab Januar bereits anderweitig vergeben. Sie müssten dann nochmal eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten ab Zugang des Widerspruchsbescheides (!) rechnen. Widerspruchsbescheide müssen in den Widerspruchsausschuss und die tagen auch nicht laufend. Wenn Sie Pech haben, kann sich die Sache bis in den nächsten Sommer verzögern.
Also ehrlicham 11.11.2016 | 07:07
Guten Morgen Diana, ich versuchs mal einfach auszudrücken :-) Die DRV Bund hat x Kliniken welches jedes Jahr einen entsprechenden Etat haben. Da kostet das Bett 1 nicht mehr wie das Bett 2 oder 3. Also laufend anfallende Kosten welche wirtschaftlich kalkuliert sind. Zusätzlich "mietet" die DRV Bund bei der DRV xy (Rheinland, Berlin etc.) sog. Belegbetten an, welche dann bezahlt werden, wenn "belegt". Also zusätzlich nicht kalkulierbare Kosten (im weitesten Sinne). Das meinte ich mit "Wirtschaftlichkeit"! Hier geht es rein um logische Kosten. Und das ist m.E. auch nicht verwerflich, sondern geschäftlich nachvollziehbar. Tipp: Rufen Sie doch den Sachbearbeiter mal an und besprechen am Telefon Ihr Anliegen. Manchmal ist es von "Ohr zu Ohr" etwas menschlicher ;-) Erklären Sie, dass es für Sie ambulant viel schneller "losgehen" kann und Sie ja (wie auch der Träger) an einer schnellen Genesung interessiert sind. Oder aber, Sie nehmen die vorgeschlagene Reha-Einrichtung an und lassen das Jahr ruhig ausklingen (Massagen, Physio etc. gibt's bestimmt noch vom Arzt verschrieben) und sind dann im Januar 2017 einfach mal "weg"!!! Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall gute Besserung und viel Erfolg in der Maßnahme.
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