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Experten-Antwort

Abmeldung Arbeitsamt während LTA

von Milvi02.02.2021 | 15:47
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe mich neulich nach Aussteuerung durch die Krankenkasse arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. ALG1 wurde einen Monat lang gezahlt, bis ich mit einem Reha-Vorbereitungslehrgang im Rahmen von LTA begonnen habe. Ich beziehe nun Übergangsgeld. Kostenträger: DRV Bund. Die AfA hat mich nun in einem Telefonat gefragt, ob ich mich nicht für die Dauer der Maßnahme bei der AfA abmelden und ggfs. nach Ende der LTA wieder anmelden wolle. Dies habe den Vorteil, dass ich während der LTA keine Vermittlungsvorschläge erhalten würde. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass meine Arbeitslos- und Arbeitssuchend-Meldungen für die Dauer der LTA ruhen und ich während der Dauer der LTA auch keine Vermittlungsvorschläge erhalte. Ist das Vorgehen der AfA so üblich? Hätten Vermittlungsvorschläge Priorität vor der LTA?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2021 | 10:16

Wir gehen davon aus, dass während des RVL ein Anspruch auf [Übergangsgeld:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/uebergangsgeld.html besteht.

Teilnehmer an [Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/berufliche-reha-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben.html sind für die Dauer des Übergangsgeldbezuges nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Zur Vermeidung von sozialen Härten wird aber die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld nicht in die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist eingerechnet, innerhalb der eine bestimmte Zeit Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden haben muss.

Sie haben also durch den RVL keinerlei "Nachteile".

Wir empfehlen Ihnen, die Agentur für Arbeit über die Bewilligung eines RVL, den Beginntermin und den Anspruch auf Übergangsgeld usw. zu informieren.

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