Sie "müssen" sich nicht bei der Deutschen Rentenversicherung abmelden. Sinnvoll ist aber - siehe Beitrag von "Schade" - die neue Anschrift bekanntzugeben, damit der Rentenversicherungsträger Sie erreichen kann. Z.B. versucht der Rentenversicherungsträger Sie zu erreichen, wenn die Übersendung einer Renteninformation (§ 109 SGB VI) ansteht. Voraussetzung für die Übersendung einer Renteninformation ist jedoch unter anderem, dass Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist und bei Wohnsitz im Ausland, dass in den letzten 3 Kalenderjahren im Versicherungskonto deutsche Beitragszeiten vorhanden sind.
Sinnvoll ist außerdem - siehe Beitrag von "Schade"-, dass Sie Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit prüfen. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, z.B. über eine Auskunfts- und Beratungsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes.