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"Abmeldung" bei Wegzug ins Ausland?

von laie25.09.2007 | 16:23
1928 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich werde Ende diesen Jahres meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen, dort beschaeftigt und rentenversichert sein. Muss/Sollte ich dies der DRV irgendwie anzeigen, oder werden diese Sachverhalte (Versicherungszeiten,...) erst beim Rentenantrag geklaert? Gibt es umgekehrt Nachweise/Kontoauszug/o.ae., die ich jetzt von der DRV einholen und ggf dem Schweizer Versicherungstrager mitteilen sollte? Dankeschon im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie "müssen" sich nicht bei der Deutschen Rentenversicherung abmelden. Sinnvoll ist aber - siehe Beitrag von "Schade" - die neue Anschrift bekanntzugeben, damit der Rentenversicherungsträger Sie erreichen kann. Z.B. versucht der Rentenversicherungsträger Sie zu erreichen, wenn die Übersendung einer Renteninformation (§ 109 SGB VI) ansteht. Voraussetzung für die Übersendung einer Renteninformation ist jedoch unter anderem, dass Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist und bei Wohnsitz im Ausland, dass in den letzten 3 Kalenderjahren im Versicherungskonto deutsche Beitragszeiten vorhanden sind.

Sinnvoll ist außerdem - siehe Beitrag von "Schade"-, dass Sie Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit prüfen. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, z.B. über eine Auskunfts- und Beratungsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes.

3 Antworten

Schadeam 25.09.2007 | 16:53
sobald Sie in D aufhören zu arbeiten, meldet Sie Ihr Arbeitgeber ab - da brauchen Sie nicht tätig zu werden. Sinnvoll ist es der DRV Ihre Anschrift in CH mitzuteilen, dann sind Sie auch künftig für Renteninformationen und Versicherungsverläufe erreichbar. Sinnvoll ist auch nach Ende der Beschäftigung einen deutschen kompletten Versicherungsverlauf anzufordern und den für später aufzubewahren (solte was fehlen, ist eine sofortige Klärung ebenfalls sinnvoll - das kann in späteren Jahren mühsam sein?). Der Schweizer AHV brauchen Sie den Versicherungsverlauf nicht vorlegen, für die ist die Zeit in D derzeit nicht wichtig, das interessiert erst, wenn Sie in Rente gehen. Und wenn Sie nahtlos von D nach CH wechseln, geht alles "automatisch": die Versicherung in D endet und die in CH beginnt.
Laieam 25.09.2007 | 17:01
Danke fuer die Info. > Und wenn Sie nahtlos von D nach CH wechseln, geht alles "automatisch": die Versicherung in D endet und die in CH beginnt. Ich habe eineinhalb Monate Uebergang (4 Wochen D, 2 Wochen CH). Den einen Monat D sollte ich dann noch der A-Agentur melden, sonst ist der nicht im Versicherungslauf, hab ich das richtig verstanden?
bekissam 25.09.2007 | 19:10
Wenn Sie arbeitslos/arbeitsuchend sind, meldet das die Arbeitagentur automatisch, sollte sie jedenfalls.
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