Hallo MKale,
Fragen Nr. 1 und 2 ergeben sich aus dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen, wobei ich Ihnen bei Frage 2 auch raten würde sich an die DVKA zu wenden.
Nr. 3 kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Nr. 1: Laut Abkommen erhalten Personen (deutsche und türkische Staatsangehörige) ihre Rente bei Wohnsitz in der Türkei
grundsätzlich in gleicher Höhe gezahlt, wie bei Wohnsitz in Deutschland.
Auch Kinderzuschüsse werden, sofern sie überhaupt noch zustehen, in die Türkei gezahlt.
Sollten aber auch Beitragszeiten in einem Drittstaat (z. B.
Österreich, Frankreich) zurückgelegt und der Rentenanspruch bzw.
die Rentenhöhe in Anwendung der entsprechenden Sozialversicherungsabkommen
festgestellt worden sein, kann sich die Rentenhöhe evtl. vermindern.