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Experten-Antwort

Abmeldung des deutschen Wohnsitzes

von MKale20.10.2015 | 12:07
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren meine Eltern beide Rentner wollen sich endgültig in der Türkei zur Ruhe setzen, und würden Ihren Wohnsitz hier ganz abmelden, dazu hätte ich ein paar Fragen. 1.Wird die Rente dann gekürzt?? 2.Sie wären dann vermutlich auch nicht mehr Pflege und Krankenversichert?? 3.Wenn sie nach Deutschland einreisen z.b in 2-3 jahren und hier die Kinder besuchen wollten, bräuchten sie da ein visum wie jeder andere türkischer Staatsbürger der zum ersten mal einreist. Ich weiss dass die fragen 2 und 3 nichts mit der Rentenkasse zutun haben, aber ev haben sie da auch Erfahrungen Vielen Dank schonmal im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MKale,

Fragen Nr. 1 und 2 ergeben sich aus dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen, wobei ich Ihnen bei Frage 2 auch raten würde sich an die DVKA zu wenden.

Nr. 3 kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Nr. 1: Laut Abkommen erhalten Personen (deutsche und türkische Staatsangehörige) ihre Rente bei Wohnsitz in der Türkei

grundsätzlich in gleicher Höhe gezahlt, wie bei Wohnsitz in Deutschland.

Auch Kinderzuschüsse werden, sofern sie überhaupt noch zustehen, in die Türkei gezahlt.

Sollten aber auch Beitragszeiten in einem Drittstaat (z. B.

Österreich, Frankreich) zurückgelegt und der Rentenanspruch bzw.

die Rentenhöhe in Anwendung der entsprechenden Sozialversicherungsabkommen

festgestellt worden sein, kann sich die Rentenhöhe evtl. vermindern.

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2 Antworten

Ich von hieram 20.10.2015 | 12:33
Zum Thema Krankenversicherung Die Mitgleidschaft in der Krankenversicherung der Rentner könnte entfallen, wenn Ihre Eltern eine eigene Rente aus der Türkei beziehen, bitte mal mit der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) in Kontakt treten. Die Adresse lautet: Pennefeldsweg 12c, 53177 Bonn Telefon: 0228/ 9530 0 Fax: 0228/ 9530 600
W*lfgangam 20.10.2015 | 23:53
Hallo Mkale, als Deutsche, sicher nicht. Aber nebenbei, für einen dauernden Aufenthalt in der Türkei gilt: http://www.tuerkeiteam.de/visumtuerkei.htm Für Nichtdeutsche/für türkische Staatsangehörige besteht Visumspflicht bei Einreise nach D. Info auf dieser Seite: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabest… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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