Hallo Herr Taschenbier,
für die Erziehung eines Kindes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erfüllen aller Voraussetzungen drei Jahre (bei Geburten ab 1992) bzw. 2 Jahre (bei Geburten vor 1992) Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Im Fall Ihrer Mutter wären das insgesamt 7 Jahre (= 84 Monate) Kindererziehungszeiten.
Sofern Ihre Mutter außer den Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat, kommt für Sie nur eine Regelaltersrente in Frage (Wartezeit 60 Monate). Diese wird gewährt ab dem Folgemonat nach Vollendung des 67. Lebensjahres.
Jeder Kalendermonat mit Kindererziehungszeiten wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet, so dass sich insgesamt 6,9972 Entgeltpunkte ergeben. Momentan würde dies einen monatlichen Bruttorentenbetrag von etwa 217 Euro ergeben.
Wie und wann die von der Bundesregierung angekündigte "Mütterrente" umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
Kinderberücksichtigungszeiten rechnen nicht zu den Wartezeitmonaten für eine Regelaltersrente. Sie werden selbst nicht bewertet, wirken sich aber bei der Bewertung z.B. von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit aus.
Zu möglichen Rentenansprüchen und deren Höhe finden Sie in den Renteninformationen und Rentenauskünften, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger regelmäßig übersendet, weitere Angaben.