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Abschläge

von Marie13.03.2009 | 17:18
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sind die Abschläge bei nicht voller EM- oder EU-Rente gleich?

6 Antworten

Schadeam 13.03.2009 | 18:10
Zu der Zeit, als die Renten aus gesundheitlichem Grund noch EU - Renten hießen gab es noch keine Abschläge! EM Renten, egal ob voll oder teilweise haben hingegen Abschläge. Aber was wollen Sie genau wissen?
Chrisam 13.03.2009 | 18:06
EU-Rente gibt es ja heute nicht mehr. Die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung haben den gleichen Abschlag (Zugangsfaktor). Abschläge hat man, wenn die Rente vor dem 60. Lebensjahr (ab 2012 62. Lj.) beginnt.
Marieam 14.03.2009 | 13:12
Danke für die Antworten. Anscheinend war meine Frage nicht klar genug formuliert, deshalb versuche ich es nochmal. 1. Erhalte ich heute eine volle EM-Rente, habe ich bei dieser einen Abschag von 10.8 %; erhalte ich die halbe EM-Rente, bleibt es dann bei 10,8 % von dieser halben Rente? Noch ein paar Zusatzfragen: 2. Wenn man diesen Status sein Leben lang behalten würde: Wie lange wird die EM-Rente dann gezahlt (Bis zum Eintritt der Regelaltersrente oder bis 60)? Diese Frage habe ich, weil bei der Berechnung der EM-Rente nur Zuschläge bis zum 60. Lebensjahr eingerechnet wurden. 3. Bleibt der festgelegte Abschlag (10,8 bei voller EM) nach Übergang in die Alterrente bestehen? Danke für die Mühen.
Schiko.,am 14.03.2009 | 08:41
Nehme an, Sie wollten wissen ob die Abschläge für die einzelnen Rentenarten gleich sind. Ja, immer von der jeweiligen Bruttorente: 3,6% , 7,2 oder 8,4%. Mit freundlichen Grüßen.
KSCam 14.03.2009 | 13:38
zu 1) Schauen Sie in Ihre letzte Renteninformation. Darin steht, was Sie als volle EM Rente erhalten würden - im angegebenen Betrag sind die Abschläge (10,8% falls Sie noch nicht 60 Jahre alt sind) enthalten. Würden Sie die halbe Rente bekommen, teilen Sie den angegebenen Betrag einfach durch 2! zu 2 und 3) Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze heißt die EM Rente Altersrente, Sie können aber je nach Versicherungszeiten auch schon vorher beantragen, dass die Rente Altersrente heißt. Aber: am Zahlbetrag wird sich nichts ändern, weil "die Abschläge mitgenommen" werden. So gesehen ist die Frage nach dem frühesten Altersrentenzeitraum für EM Rentner in aller Regel eine rein theoretische Frage, die keinen finanziellen Niederschlag findet. Das Geld bleibt gleich!
Marieam 14.03.2009 | 14:34
Danke für ihre Antwort! Meine Fragen kommen daher, dass die EM-Rente höher ist, als die bisher erwirtschaftete Altersrente. Wie ich sie verstanden habe, würde die Zahlung einer EM-Rente mit Abschlägen derselbe Betrag sein, der dann auch im Alter gezahlt wird. Und nicht, sowie ich das verstanden habe von der ausgewiesenen Altersrente nochmal die 10,8 % abgezogen?
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