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Abschläge auf EM-Renten sind rechtens

von Brigitte14.08.2008 | 19:11
1435 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Endlich paßt das Urteil des Bundessozialgerichts. HERZLIcHEN GLÜCKWUNSCH!

12 Antworten

Realistam 14.08.2008 | 19:30
Ich schließe mich an!
Rentneram 14.08.2008 | 21:05
Gott sei Dank! Alle anderen Rentner müssen auch Abschläge in Kauf nehmen, sofern sie vor 63 in Altersrente gehen. Das ist nur gerecht.
Rosannaam 15.08.2008 | 09:33
Das sehe ich auch so. Endlich ist diese Frage geklärt. Wenn jetzt auch zig-tausend Abarbeitungen bezüglich der Widerspruchsverfahren ins Haus stehen.... ;-(
.am 15.08.2008 | 14:20
Paßt wozu? Sicher meinen Sie zum Willen des Gesetzgebers, der für die Gesetzgebung zuständig ist, nicht jedoch ein bestimmter Richter der BSG. Die Fachwelt hat weit überwiegend die Bestimmungen zu den Rentenabschlägen bei EM- und Hinterbliebenenrenten schon länger so verstanden hat, wie das BSG nun entschieden hat. Bestimmte interessierte Kreise haben jedoch verbreitet, Rentner hätten Anspruch auf riesige Summen Nachzahlung. Vielleicht sollten die enttäuschten Rentner dort ihre Auslagen sowie Kosten für Anwälte und Rentenberater anfordern. Unangenehm bleibt, dass das BSG durch diese "Geschichte" in der Öffentlichkeit in ein Licht gerückt wurde, dass dieses hochqualifizierte Gericht keinesfalls verdient hat.
Paulaam 15.08.2008 | 14:46
Vielleicht beschäftigt ja ein Kläger das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Entscheidung werden es dann noch einige Tausend Widersprüche oder Überprüfungsanträge mehr, es braucht dann aber keine Einzelfallentscheidung über den Widerspruch getroffen werden. Paula
Realistam 15.08.2008 | 15:04
"Vielleicht beschäftigt ja ein Kläger das Bundesverfassungsgericht........" DAS wird garantiert so sein! Kann gegen die jetzt wohl zu erlassenden Widerspruchsbescheide eigentlich auch wieder Klage erhoben werden oder ist das durch das jüngst erlassene BSG-Grundsatzurteil ausgeschlossen? Es gibt bestimmt noch jede Menge Unbelehrbare, die nichts unversucht lassen werden, um doch noch zu ihrem vermeintlichen "Recht" zu kommen.
Paulaam 15.08.2008 | 15:48
>>>> Kann gegen die jetzt wohl zu erlassenden Widerspruchsbescheide eigentlich auch wieder Klage erhoben werden oder ist das durch das jüngst erlassene BSG-Grundsatzurteil ausgeschlossen? <<<<< Natürlich kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden. Ob da die Soz.verbände oder Rechtsschutzversicherungen mitspielen ist eine andere Sache. Anwälte vielleicht. Dem Sozialgericht bleibt es natürlich unbenommen sog. "Mutwillenskosten" den Klägern aufzuerlegen. Paula
schadeam 15.08.2008 | 16:02
jetzt werden erst mal die Gremien der RV tagen und das Verfahren bezüglich der Widerspruchsbescheide abzustimmen. Diese Bescheide sind ja nicht allzu eilig, oder? Vielleicht wartet man ja ab, ob so ein "Spezialist" nun das Verfassungsgericht anruft? Es läuft der RV ja nichts weg....
Mutwillenskostenam 16.08.2008 | 14:24
Wer hat eigentlich realistischer Weise erwarten können, es sei der Wille des Gesetzgebers gewesen, dass die Rentner zum 60. Geburtstag als besonderes Geschenk der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Minderung ihrer Rente erhalten sollten? Das wäre die Konsequenz aus dem Urteil vom 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R gewesen. Wer den Artikel unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_14990/sid_7CF7839D1… kannte, den muss das (End?)Ergebnis doch nicht so sehr überrascht haben. Leider können dem BSG bzw. dem (den) Richter(n) die (Mutwillens-)Kosten, die aus dem Urteil vom 16.05.2006 resultieren, nicht aufgegeben werden. Vielleicht kann man sich aber an "BILD" wenden, die Rentnern tausende Euro Nachzahlung suggerierte.
shadowam 17.08.2008 | 06:57
Das Bundessozialgericht ist durch diese Sache und vor allem durch die Versetzung des seinerzeit zuständigen Richters in einen anderen Senat - der sich NICHT mit Rentem bzw. Sozialrechtlichen Fragen beschäftigt !! - mehr als beschädigt worden. Dies und nicht die eigentlich Entscheidung ist der Skandal !!
Realistam 17.08.2008 | 14:30
Dieser Richter kann froh darüber sein, dass er nicht in die Poststelle oder an die Pforte versetzt wurde! Wenn ein "normaler" Arbeitnehmer seinen beruflichen Anforderungen nicht gewachsen ist, wird ihm gewöhnlich auch ein Aufgabengebiet übertragen, dass seinen Kenntnissen und Fertigkeiten gerecht wird, sofern er nicht sofort entlassen wird. Warum sollte man mit einem Richter, der ganz offensichtlich überfordert war, anders verfahren?
Nickiam 18.08.2008 | 22:05
Und was ist eigentlich mit denen die vom Gericht aus die EM-Rente ohne Abschläge zugesprochen wurde wird die Rente jetzt wieder gekürzt?
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