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Experten-Antwort

Abschläge bei Rente mit 63

von Anna23.06.2018 | 09:20
615 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes entdeckt (https://www.einfach-rente.de/rente-mit-60) und frage mich ob es so wirklich richtig ist: „Noch ein Beispiel zur Frührente: Denken Sie nochmals an den "Besonders langjährigen Versicherten" mit Geburtsjahrgang 1960. Auch wenn er mindestens 45 Jahre versichert war, kann er nicht mit 63 Jahren, sondern erst mit 64 Jahre und 6 Monate in Rente gehen. Wenn der Renteneintritt mit 63 Jahre erfolgen soll, dann werden für 18 Monate Abschläge berechnet. Der Rentenanspruch wird somit dauerhaft um 5,40 Prozent gekürzt.“ Stimmt es tatsächlich, dass Abschläge wirklich nur bis zum 65. Lebensjahr von der Rente abgezogen werden, wenn man als besonders langjährig Versicherte, mit 65 in Rente gehen will? Mit wieviel Abschlägen muss ich genau rechnen, wenn ich als besonders langjährig Versicherte, geboren Juni 63, mit 63 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen will?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht für Versicherte,

die

– vor dem 01.01.1964 geboren sind,

– das maßgebende Lebensalter - frühestens das 63. Lebensjahr - vollendet und

– die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Der abschlagsfreie Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte verschiebt sich für 1963 geborene Versicherte um 22 Monate, d. h. 66 Jahre plus 10 Mon. Sofern Sie die Altersrente mit 63 Jahren und 4 Mon. in Anspruch nehmen würden, ergeben sich Abschläge für 42 Mon. (= 12,6%).

Den Ausführungen von Fastrentner wird somit zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Grokoam 23.06.2018 | 09:25
67,481%
Fastrentneram 23.06.2018 | 12:02
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie erst mit 64 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen ( falls eine neue Regierung bis dahin nicht diese Rente einkassiert). Wenn Sie die Rente mit 63 Jahren und 4 Monaten beantragen, handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte und Sie müssen Abschläge von 12,6% hinnehmen. Groko dürfen Sie nicht ernstnehmen. Er ist eine arme Seele, der hier vergeblich Selbstbestätigung sucht.
Annaam 23.06.2018 | 14:58
Dass die Abschläge lebenslang gelten ist klar, aber die Frage ist für wie viele Monate werden mir Abschläge berechnet? Bisher dachte ich immer bis ich knapp 67 bin. Im genannten Zitat, liest es sich aber so, dass es nur bis zum vollendeten 65. Lebensjahr abgezogen wird?!
W*lfgangam 23.06.2018 | 14:16
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Ergänzend zur Frage von Anna/Abschläge nur bis 65?: Natürlich gilt dieser Abschlag lebenslang, mit 65 oder 66 + 4 gibt es nichts mehr oben drauf auf die Rente ...es sei denn, es sind bis dahin weitere Rentenansprüche aus z. B. Minijob, Pflegetätigkeit entstanden - diese werden dann ohne Abschlag nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rente draufgelegt. Gruß w.
Fastrentneram 23.06.2018 | 16:46
Die Abschläge gehen von der Regelaltersrente aus. Das macht auch ein vielfaches Posting nicht besser.
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