Hallo Anna,
Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht für Versicherte,
die
– vor dem 01.01.1964 geboren sind,
– das maßgebende Lebensalter - frühestens das 63. Lebensjahr - vollendet und
– die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Der abschlagsfreie Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte verschiebt sich für 1963 geborene Versicherte um 22 Monate, d. h. 66 Jahre plus 10 Mon. Sofern Sie die Altersrente mit 63 Jahren und 4 Mon. in Anspruch nehmen würden, ergeben sich Abschläge für 42 Mon. (= 12,6%).
Den Ausführungen von Fastrentner wird somit zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen