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Experten-Antwort

Abschläge bei Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

von Hartmut09.02.2022 | 20:05
633 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe mich inzwischen stundenlang sehr interessiert durch Ihre gut strukturierten und interessanten Artikel gelesen. Wirklich tolle Seite! Auf eine Frage habe ich allerdings keine Antwort gefunden: Wenn man nach Jahrgang 64 bereits mit 62 Jahren seine 45 Jahre voll hat, kann man ja mit 65 die Altersrente ohne Abzüge erhalten. Wenn man dann 2 Jahre früher - sprich mit 63 - in Rente gehen will, muss man natürlich mit Abschlägen rechnen. Aber: Wie hoch sind diese? Ebenfalls 0,3% pro Monat, also bei 24 Monaten insgesamt 7,2% oder muss man dann die vollen 14,4% Abschläge in Kauf nehmen, wie jemand, der nur 35 Jahre eingezahlt hat und ebenfalls mit 63 Jahren (4 Jahre früher) in Rente gehen möchte? Letzteres würde ja für den besonders langjährig Versicherten bedeuten, dass er pro Monat mit doppelt so hohen Abschlägen (also 0,6% pro Monat) 'bestraft' werden würde. Ich hoffe Sie können mir helfen. Herzlichen Dank bereits jetzt! Hartmut

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist bei Jahrgang 1964 frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente mit Abzügen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der reguläre Beginn dieser Altersrente ohne Abschläge ist erst mit dem 67. Lebensjahr möglich. Bei einer vorgezogenen Inanspruchnahme müssen die Abschläge daher ausgehend vom 67. Lebensjahr ermittelt werden. Die besondere Regelung mit 45 Arbeitsjahren gilt nur für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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Hallo Hartmut,

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8 Antworten

W°lfgangam 09.02.2022 | 21:35
Hallo Hartmut, diese Frage beschäftigt doch einige, die bereits locker vor 63 auch schon die 45 Jahre voll haben. Die 45 Jahre/abschlagsfreie Rente ab 65 sind AUSSCHLIEßLICH an Rentenbeginn 65 (Jg. 1964) gebunden - jede Rente davor/die mit 63 (hier ist es wurscht, ob die 45 J. schon vorhanden sind!) hat den Abschlag mit 14,4 %. Steht in Ihrer letzten Rentenauskunft auch genauso drin (Abschnitt "I. Altersrente für besonders langjährig Versicherte"), UND dass ein vorzeitiger Bezug dieser Rente nicht möglich ist "...ähhh, da gibt’s doch sicher einen kleineren ab 63 mit 45 Jahren?" NEIN! Vergleichen Sie dazu Abschnitt H. Altersrente für langjährig Versicherte/ab 63 ...lesen Sie da was mit kleinerem Abschlag/7,2 % bei 45 Jahren? NEIN. Die Rente ab 65 ohne Abschlag bei 45 Jahren ist schon die Ausnahme, dass Sie nicht erst ab 67 keinen Abschlag haben ... Gruß w.
Jürgenam 09.02.2022 | 21:40
Hallo Hartmut, es ist leider genauso wie du es geschrieben hast. Wenn Du die Rente schon mit 63 Jahren in Anspruch nimmst, nützen Dir die 45 Jahre nichts. Du hast dann die Abschläge von der Rente. Es treffen dich die gleichen Abschläge wie denjenigen, der nur 35 Jahre gearbeitet hat. Richtig empfinde ich es auch nicht, aber es ist so. Jürgen
RAam 10.02.2022 | 06:12
Die Frage allein impliziert, dass @Hartmut sich doch nicht richtig mit der Rente beschäftigt hat, denn das hätte man sogar selber aus seiner Rentenauskunft entnehmen können. Wenn man hier so einige Fragen liest, stellt man sich die Frage, warum Renteninformationen oder Rentenauskünfte überhaupt an Versicherte verschickt werden, wenn diese entweder nicht verstanden oder nicht gelesen werden.
Siehe hieram 10.02.2022 | 06:46
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
Nunja, es wurden aber doch etwas mehr Beiträge einbezahlt als nur bei 'langjährig' Versicherten, entsprechend wird die Rente dadurch höher sein (bei einem gleichen Verdienst wie der langjährig Versicherte). Und man muss dann eben einfach nur rechnen, ob man noch zwei Jahre länger arbeitet/wartet, bis die Rente abschlagsfrei ist, man davon aber auch zwei Jahre lang noch keinen cent erhält, oder ob es sich doch lohnt, diese zwei Jahre (mit Abschlägen) schon zu 'kassieren'. Wenn die 45 Jahre mit 63 schon voll sind, aber das Alter noch fehlt, kann man evtl. diese Zeit auch mit ALG überbrücken. Die Beiträge hieraus erhöhen die Rente dann ja auch noch. Sie werden aber 24 Monate vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren mitgerechnet, deshalb geht das 'so' nur, wenn die bereits erreicht sind. Da aber mit Jahrgang 1964 der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlag)* erst in 2027 möglich ist, sollte man auch noch evtl. Gesetzesänderungen im Auge behalten. *außer es liegt ein GdB von >=50 vor, dann ist dies schon 2026 möglich und die Abschläge betragen 10,8%. Und falls 'Hartmut' recht gut verdient und deshalb noch ein paar Euronen rentensteigernd und steuermindernd einsetzen möchte, kann er sich hierzu ja auch noch informieren. Denn die möglichen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente kann er mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen. Es sind also noch ein paar Optionen 'offen', weshalb evtl. dann doch eine Beratung bei der zuständigen DRV mal sinnvoll sein könnte.
Hartmutam 10.02.2022 | 13:22
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Nunja,

es wurden aber doch etwas mehr Beiträge einbezahlt als nur bei 'langjährig' Versicherten, entsprechend wird die Rente dadurch höher sein (bei einem gleichen Verdienst wie der langjährig Versicherte).

Und man muss dann eben einfach nur rechnen, ob man noch zwei Jahre länger arbeitet/wartet, bis die Rente abschlagsfrei ist, man davon aber auch zwei Jahre lang noch keinen cent erhält, oder ob es sich doch lohnt, diese zwei Jahre (mit Abschlägen) schon zu 'kassieren'.

Wenn die 45 Jahre mit 63 schon voll sind, aber das Alter noch fehlt, kann man evtl. diese Zeit auch mit ALG überbrücken. Die Beiträge hieraus erhöhen die Rente dann ja auch noch. Sie werden aber 24 Monate vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren mitgerechnet, deshalb geht das 'so' nur, wenn die bereits erreicht sind.

Da aber mit Jahrgang 1964 der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlag)* erst in 2027 möglich ist, sollte man auch noch evtl. Gesetzesänderungen im Auge behalten.

*außer es liegt ein GdB von >=50 vor, dann ist dies schon 2026 möglich und die Abschläge betragen 10,8%.

Und falls 'Hartmut' recht gut verdient und deshalb noch ein paar Euronen rentensteigernd und steuermindernd einsetzen möchte, kann er sich hierzu ja auch noch informieren. Denn die möglichen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente kann er mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen.

Es sind also noch ein paar Optionen 'offen', weshalb evtl. dann doch eine Beratung bei der zuständigen DRV mal sinnvoll sein könnte.

Hallo Hartmut, es ist leider genauso wie du es geschrieben hast. Wenn Du die Rente schon mit 63 Jahren in Anspruch nimmst, nützen Dir die 45 Jahre nichts. Du hast dann die Abschläge von der Rente. Es treffen dich die gleichen Abschläge wie denjenigen, der nur 35 Jahre gearbeitet hat. Richtig empfinde ich es auch nicht, aber es ist so. Jürgen
Nunja, es wurden aber doch etwas mehr Beiträge einbezahlt als nur bei 'langjährig' Versicherten, entsprechend wird die Rente dadurch höher sein (bei einem gleichen Verdienst wie der langjährig Versicherte). Und man muss dann eben einfach nur rechnen, ob man noch zwei Jahre länger arbeitet/wartet, bis die Rente abschlagsfrei ist, man davon aber auch zwei Jahre lang noch keinen cent erhält, oder ob es sich doch lohnt, diese zwei Jahre (mit Abschlägen) schon zu 'kassieren'. Wenn die 45 Jahre mit 63 schon voll sind, aber das Alter noch fehlt, kann man evtl. diese Zeit auch mit ALG überbrücken. Die Beiträge hieraus erhöhen die Rente dann ja auch noch. Sie werden aber 24 Monate vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren mitgerechnet, deshalb geht das 'so' nur, wenn die bereits erreicht sind. Da aber mit Jahrgang 1964 der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlag)* erst in 2027 möglich ist, sollte man auch noch evtl. Gesetzesänderungen im Auge behalten. *außer es liegt ein GdB von >=50 vor, dann ist dies schon 2026 möglich und die Abschläge betragen 10,8%. Und falls 'Hartmut' recht gut verdient und deshalb noch ein paar Euronen rentensteigernd und steuermindernd einsetzen möchte, kann er sich hierzu ja auch noch informieren. Denn die möglichen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente kann er mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen. Es sind also noch ein paar Optionen 'offen', weshalb evtl. dann doch eine Beratung bei der zuständigen DRV mal sinnvoll sein könnte.
Vielen Dank erst einmal an alle freundlichen Antworten! :) kleine Nachfrage an @ "Siehe hier": Wenn man die 45 Jahre mit 62 schon voll hat, würden dann auch bei einem ALG in den Jahren von 63-65 die Beiträge die Rente erhöhen? Man liest ja immer, dass dies in den letzten 24 Monaten ausgeschlossen wäre. Oder gilt dieser Ausschluss nur für die NICHT besonders Langjährigen? Vielen Dank schon jetzt!
senf-dazuam 10.02.2022 | 13:37
Zitat von Hartmut anzeigenausblenden
Hartmut schrieb

Hallo Hartmut,

es ist leider genauso wie du es geschrieben hast. Wenn Du die Rente schon mit 63 Jahren in Anspruch nimmst, nützen Dir die 45 Jahre nichts. Du hast dann die Abschläge von der Rente. Es treffen dich die gleichen Abschläge wie denjenigen, der nur 35 Jahre gearbeitet hat. Richtig empfinde ich es auch nicht, aber es ist so.

Jürgen[/quote]

Nunja,

es wurden aber doch etwas mehr Beiträge einbezahlt als nur bei 'langjährig' Versicherten, entsprechend wird die Rente dadurch höher sein (bei einem gleichen Verdienst wie der langjährig Versicherte).

Und man muss dann eben einfach nur rechnen, ob man noch zwei Jahre länger arbeitet/wartet, bis die Rente abschlagsfrei ist, man davon aber auch zwei Jahre lang noch keinen cent erhält, oder ob es sich doch lohnt, diese zwei Jahre (mit Abschlägen) schon zu 'kassieren'.

Wenn die 45 Jahre mit 63 schon voll sind, aber das Alter noch fehlt, kann man evtl. diese Zeit auch mit ALG überbrücken. Die Beiträge hieraus erhöhen die Rente dann ja auch noch. Sie werden aber 24 Monate vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren mitgerechnet, deshalb geht das 'so' nur, wenn die bereits erreicht sind.

Da aber mit Jahrgang 1964 der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlag)* erst in 2027 möglich ist, sollte man auch noch evtl. Gesetzesänderungen im Auge behalten.

*außer es liegt ein GdB von >=50 vor, dann ist dies schon 2026 möglich und die Abschläge betragen 10,8%.

Und falls 'Hartmut' recht gut verdient und deshalb noch ein paar Euronen rentensteigernd und steuermindernd einsetzen möchte, kann er sich hierzu ja auch noch informieren. Denn die möglichen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente kann er mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen.

Es sind also noch ein paar Optionen 'offen', weshalb evtl. dann doch eine Beratung bei der zuständigen DRV mal sinnvoll sein könnte.[/quote]

Vielen Dank erst einmal an alle freundlichen Antworten! :)

kleine Nachfrage an @ "Siehe hier":

Wenn man die 45 Jahre mit 62 schon voll hat, würden dann auch bei einem ALG in den Jahren von 63-65 die Beiträge die Rente erhöhen? Man liest ja immer, dass dies in den letzten 24 Monaten ausgeschlossen wäre. Oder gilt dieser Ausschluss nur für die NICHT besonders Langjährigen?

Vielen Dank schon jetzt!

Hallo Hartmut! Diese beiden letzten Jahre beziehen sich auf die Wartezeit. Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren zählt nicht zur Wartezeit von 45 Jahren. Aber diese Wartezeit haben Sie anscheinend dann ja erfüllt. Insofern ist diese Regelung für Sie irrelevant. Natürlich zählen Entgeltpunkte aufgrund von Beiträgen in dieser ALO Zeit oder Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zu den Entgeltpunkten für die Rente. Es geht immer nur um die Wartezeit bei den besagten 24 Monaten vor Rentenbeginn.
Siehe hieram 10.02.2022 | 13:38
Zitat von Hartmut anzeigenausblenden
Hartmut schrieb

Hallo Hartmut,

es ist leider genauso wie du es geschrieben hast. Wenn Du die Rente schon mit 63 Jahren in Anspruch nimmst, nützen Dir die 45 Jahre nichts. Du hast dann die Abschläge von der Rente. Es treffen dich die gleichen Abschläge wie denjenigen, der nur 35 Jahre gearbeitet hat. Richtig empfinde ich es auch nicht, aber es ist so.

Jürgen[/quote]

Nunja,

es wurden aber doch etwas mehr Beiträge einbezahlt als nur bei 'langjährig' Versicherten, entsprechend wird die Rente dadurch höher sein (bei einem gleichen Verdienst wie der langjährig Versicherte).

Und man muss dann eben einfach nur rechnen, ob man noch zwei Jahre länger arbeitet/wartet, bis die Rente abschlagsfrei ist, man davon aber auch zwei Jahre lang noch keinen cent erhält, oder ob es sich doch lohnt, diese zwei Jahre (mit Abschlägen) schon zu 'kassieren'.

Wenn die 45 Jahre mit 63 schon voll sind, aber das Alter noch fehlt, kann man evtl. diese Zeit auch mit ALG überbrücken. Die Beiträge hieraus erhöhen die Rente dann ja auch noch. Sie werden aber 24 Monate vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren mitgerechnet, deshalb geht das 'so' nur, wenn die bereits erreicht sind.

Da aber mit Jahrgang 1964 der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlag)* erst in 2027 möglich ist, sollte man auch noch evtl. Gesetzesänderungen im Auge behalten.

*außer es liegt ein GdB von >=50 vor, dann ist dies schon 2026 möglich und die Abschläge betragen 10,8%.

Und falls 'Hartmut' recht gut verdient und deshalb noch ein paar Euronen rentensteigernd und steuermindernd einsetzen möchte, kann er sich hierzu ja auch noch informieren. Denn die möglichen Abschläge bei einer vorzeitigen Rente kann er mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen.

Es sind also noch ein paar Optionen 'offen', weshalb evtl. dann doch eine Beratung bei der zuständigen DRV mal sinnvoll sein könnte.[/quote]

Vielen Dank erst einmal an alle freundlichen Antworten! :)

kleine Nachfrage an @ "Siehe hier":

Wenn man die 45 Jahre mit 62 schon voll hat, würden dann auch bei einem ALG in den Jahren von 63-65 die Beiträge die Rente erhöhen? Man liest ja immer, dass dies in den letzten 24 Monaten ausgeschlossen wäre. Oder gilt dieser Ausschluss nur für die NICHT besonders Langjährigen?

Vielen Dank schon jetzt!

Die Beiträge erhöhen die Rente, in beiden Fällen. Sie müssen nur die 45 Jahre schon vor ALG 'voll' haben für die 'besonders langjährig Versicherte-Rente', weil die 24 Monate direkt vor der Rente nicht für die '45 Jahre' mitzählen. Die Beiträge, die aus ALG bezahlt werden (ca. 80% im Vergleich zum bisherigen Gehalt) erhöhen dann auch bereits die vorgezogene Altersrente, nicht erst die Regelaltersrente. Aber rechnen Sie trotzdem vorher noch mal genau nach, nicht in allen Fällen ist das ALG lukrativer als die Rente, denn 'ausbezahlt' bekommt man ja nur 60% (bzw mit Kindern 67 %) des letzten Nettogehaltes. Und unter Umständen erhält man (bei Eigenkündigung) auch noch eine Sperre. Aber das kann Ihnen die Agentur für Arbeit dann auch noch mal erklären, wenn es so weit ist.
Hartmutam 15.02.2022 | 19:54
Viiielen Dank nochmal für die ausführlichen undn kompetenten Antworten! Kann das Forum nur empfehlen :)
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