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Experten-Antwort

Abschläge bei Schwerbehinderten Rente

von PeterT20.07.2020 | 02:51
67 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich kann ab dem 01.11.2021 Abschlagsfrei in die Rente für Schwerbehinderte. Ab dem 01.11.2023 könnte ich Abschlagsfrei in die Rente für langjährig Versicherte. Sollte ich als Schwerbehinderter sagen wir mal am 01.07.2021 in Rente gehen wollen, werden meine Abschläge bis zur Regelaltersgrenze, also 01.11.2023 gerechnet ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2020 | 15:42

Hallo PeterT,

nein, bei einem Rentenbeginn am 01.07.2021 hätte Sie nur einen Abschlag von 1,2 Prozent (berechnet auf den 01.11.2021).

5 Antworten

Experte-10am 20.07.2020 | 06:31
Für die Berechnung benötige ich Ihr Alter und die zu erwartende Rentenhöhe oder die Anzahl der Rentenpunkte.
VersAmtam 20.07.2020 | 08:04
Sie dürften Nov 1957 geboren sein, d.h. dann: Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 1.7.2021: minus 1,2% zum Vergleich Altersrente für langjährig Versicherte zum 1.7.2021: minus 8,4
KSCam 20.07.2020 | 16:16
Am besten besprechen Sie die Angelegenheit mit dem zuständigen Fachberater für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers
PeterTam 21.07.2020 | 04:13
vielen Dank für die Auskünfte :-)
Spätaussiedlersohnam 27.07.2020 | 06:07
Ist das wirklich nötig? So kompliziert scheint der Fall ja nicht zu sein. Er muss nur einen gültigen SBA haben, die 35 J. Wartezeit erfüllen und im Antrag die richtige Rentenart(!) ankreuzen. Oder zielt Ihre Aussage darauf ab, den Mann so lange wie möglich ackern zu lassen?
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