Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Abschläge bei Schwerbeschädigung

von August02.05.2010 | 17:37
1703 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe soeben gehört, dass man bei Schwerbeschädigung, ab 50% auch bei Rentenbeginn ab 63 Jahre Abschläge in kauf nehmen muß, wenn die Schwerbeschädigung bei Rentenbeginn noch keine volle 5 Jahre besteht. Ist das richtig? Wenn ja, wie hoch sind dann die Abschläge? Danke für Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo August,

den Vorschlag von Tipp aufgreifend empfehlen wir Ihnen, sich eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Versicherungsträger schicken zu lassen.

Sofern Sie die näheren Regelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen interessieren, können Sie unter der Internetadresse der Deutschen Rentenversicherung in die Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" ab Seite 22 Einblick nehmen. Dort sind die Altersgrenzen detailliert dargestellt.

Selbstverständlich können Sie auch bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

Karlam 02.05.2010 | 19:04
August, bei mir 53 geb. schwerbeh. gibts ohne Abschlag erst mit 63 J. und 7 mon. Kommt auf ihr Alter an. Gruß Karl
KSCam 02.05.2010 | 17:47
Das ist Blödsinn, was Sie da gehört haben. Die AR für Schwerbehinderte ist ab 63 abschlagsfrei - wie lange Sie bereits schwerbehindert sind, interessiert bei der DRV keinen (na da können ja die Datenschützer mal beruhigt sein;-))
Tippam 03.05.2010 | 07:46
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei der DRV an - dann haben Sie schwarz auf weis wann Sie als Schwerbehinderter mit und ohne Abschlag in Rente gehen können.
Augustam 03.05.2010 | 09:01
Danke für die Auskünfte. Habe gerade bei der DRV angerufen (hätte ich vielleicht schon vorher tun sollen) und die Auskunft erhalten: bei min. 35 Pflichtversicherungsjahren und bis einschl. Jahrgang 1951 spielt es keine Rolle, Hauptsache die Schwerbescädigung ist min. 50% und besteht bei Rentenbeginn. Gruß, August
Augustam 03.05.2010 | 09:55
Danke an den Experten. Seite 22 stimmt mit dem überein, was mir telefonisch mitgeteilt wurde. Man kann sich diese Info herunterladen und auch kostenlos zuschicken lassen (was ich gleich getan habe)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026